Verfahrensangaben

Linienbündel LB10 "Strohgäu Nord"

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Ludwigsburg
DE146128122
Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Verkehr, Hindenburgstraße 40
71638
Ludwigsburg
Deutschland
DE115
Fachbereich Verkehr, Geschäftsteil Nahverkehr, Zu Händen von Herrn Maus
vergabe.oepnv@landkreis-ludwigsburg.de
+497141 14442317
+49714114459932

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
DE811469974
Kapellenstraße 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 7219268730
+49 7219263985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

60112000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Ausschreibungen von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Ludwigsburg (Linienbündel LB10 "Strohgäu Nord")

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Inbetriebnahme erfolgt zum 01.01.2026.
Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben:
Linie 502 Feuerbach - Schwieberdingen - Hemmingen - Eberdingen - Riet;
Linie 595 Vaihingen (E) - Enzweihingen - Riet - Hochdorf.

Es gelten die Fahrpläne gemäß Anhang LB.1 zur Leistungsbeschreibung.

Es ist vorgesehen von Montag-Freitag im Zeitraum bis ca. 20 Uhr Gelenkbusse einzusetzen. Diese Fahrten sind in der Leistungsbeschreibung LB.1 in den Fahrplan entsprechend gekennzeichnet.
Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kat. B ohne Einschränkungen.
Es ist zu beachten, dass die S-Bahn-Linien S4, S5 und S6/S60 sowie ggf. auch der Regionalzugverkehr ab der Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes "Stuttgart 21" (vsl. im Dezember 2026) geänderte Abfahrts- und Ankunftszeiten in Feuerbach bzw. Vaihingen (Enz) bekommen. Das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien ist ab diesem Zeitpunkt unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen an die geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahnen anzupassen.

Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Sauberen-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 8 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben:
> Einsatz von mindestens 2 "emissionsfreien Fahrzeugen" gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 75.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
> Einsatz von mindestens 2 "sauberen Fahrzeuge" gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 100.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.

Umfang der Auftragsvergabe

1,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
108
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE115

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis

Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70 Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zu-sammen aus dem Preis der Grundleistung und dem Preis für Zube-stellungen.

Das Zubestellszenario dient dazu, verbindliche Preise für Zubestel-lungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für Zubestel-lungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volu-men, mit dem Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen.

Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller angebotenen Wertungspreise (Preis der Grundleistung und Preis für Zubestellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein fiktives Angebot mit diesem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fikti-ves Angebot mit dem 0,7-fachen des Durchschnittspreises. Alle An-gebote mit darüber oder darunter liegenden Wertungspreisen erhal-ten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wer-tungspreise erfolgt die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf eine volle Punktzahl.

Gewichtung
70,00

Zuschlagskriterium

Qualität

Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbe-schreibung aufgeführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkon-zept, Personalkonzept und Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen Kosten sind in den Wertungspreis (vgl. Buchst. a)) einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitäts-bewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 30 Wertungs-punkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt:

- "Konzept 1: Fahrzeugkonzept" (10 Punkte, max. 3 DIN A4 Sei-ten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig)
- "Konzept 2: Personalkonzept" (10 Punkte, max. 4 DIN A4 Sei-ten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig)
- "Konzept 3: Qualitätskonzept" (10 Punkte, max. 4 DIN A4 Sei-ten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig)

Der Bieter hat seine Konzepte nach den unten vorgegebenen Anfor-derungen und den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zie-len klar und eindeutig zu gliedern. Mit den Konzepten ist darzustel-len, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb des generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungs-inhalte erbringen wird. Der Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren, die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungser-bringung jedenfalls und zwingend zu erfüllen hat. Dabei werden aus-schließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht bereits in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind. Darüber hinaus dür-fen die Angaben in den Konzepten den Festlegungen in den Aus-schreibungsunterlagen nicht widersprechen.

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Rechtsgrundlage:
Es wird ein offenes Verfahren nach VgV durchgeführt.
Richtlinie 2014/24/EU.
Die Inbetriebnahme erfolgt am 01.01.2026.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Vertragsart

Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe (vgl. Ziff. 8.1. ORG-0002). Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB rügen. Auf die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Lose

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Ludwigsburg im Linienbündel LB10
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

60112000-6
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

3
3

Größe der Unternehmen

2

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Vertragsart

Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

Fahrzeugklasse

Bus (M3)
8
2
6
Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

LB10
Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Ludwigsburg im Linienbündel LB10 - 1
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

FOV Flattich Omnibusverkehre GmbH & Co.KG
HR A 290060
Kleines Unternehmen
Eberdingerstraße 33
71665
Vaihingen Enz
Deutschland
DE115
benjamin.flattich@fov-flattichbus.de
07042818140
Nein
---
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

29.07.2025

Angaben zum Angebot

FOV Flattich
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung