Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbe-schreibung aufgeführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkon-zept, Personalkonzept und Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen Kosten sind in den Wertungspreis (vgl. Buchst. a)) einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitäts-bewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 30 Wertungs-punkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt:
- "Konzept 1: Fahrzeugkonzept" (10 Punkte, max. 3 DIN A4 Sei-ten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig)
- "Konzept 2: Personalkonzept" (10 Punkte, max. 4 DIN A4 Sei-ten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig)
- "Konzept 3: Qualitätskonzept" (10 Punkte, max. 4 DIN A4 Sei-ten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig)
Der Bieter hat seine Konzepte nach den unten vorgegebenen Anfor-derungen und den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zie-len klar und eindeutig zu gliedern. Mit den Konzepten ist darzustel-len, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb des generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungs-inhalte erbringen wird. Der Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren, die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungser-bringung jedenfalls und zwingend zu erfüllen hat. Dabei werden aus-schließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht bereits in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind. Darüber hinaus dür-fen die Angaben in den Konzepten den Festlegungen in den Aus-schreibungsunterlagen nicht widersprechen.