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Rahmenvertrag für Tinte & Toner
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.10.2025
21.10.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Ludwigsburg
08118-A2348-64
Hindenburgstr. 40
71638
Ludwigsburg
Deutschland
DE115
Zentrale Beschaffungsstelle
Zentrale.Beschaffung@landkreis-ludwigsburg.de
+49 7141-144-0
+49 7141-144-59632

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721-926-8730
+49 721-926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

30125100-2
30125110-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die Lieferung von Tintenpatronen und Tonerkartuschen für das Landratsamt Ludwigsburg, dessen Außenstellen und landkreiseigenen Schulen.

Die Abnahmemenge beträgt geschätzt 2.333 Artikel pro Jahr. Die Höchstabnahmemenge beträgt 291.500,00 EUR netto pro Jahr.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die Lieferung von Tintenpatronen und Tonerkartuschen für das Landratsamt Ludwigsburg, dessen Außenstellen und landkreiseigenen Schulen.

Die Abnahmemenge beträgt geschätzt 2.333 Artikel pro Jahr. Die Höchstabnahmemenge beträgt 291.500,00 EUR netto pro Jahr.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
1

Der Vertrag kann von Seiten des Auftraggebers drei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die Mindestlaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch den Auftraggeber erfolgt. Für die weiteren optionalen Verlängerungszeiträume gilt selbiges.

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hindenburgstr. 4
71638
Ludwigsburg
Deutschland
DE115

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Hindenburgstr. 20/1
71638
Ludwigsburg
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Hindenburgstr. 20/2
71638
Ludwigsburg
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Hindenburgstr. 20/3
71638
Ludwigsburg
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Hindenburgstraße 30
71638
Ludwigsburg
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Hindenburgstraße 30/1
71638
Ludwigsburg
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Hindenburgstraße 40
71638
Ludwigsburg
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Hindenburgstr. 46
71638
Ludwigsburg
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Gänsfußallee 8
71636
Ludwigsburg
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Martin-Luther-Straße 26
71636
Ludwigsburg
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Auf dem Wasen 9
71638
Ludwigsburg
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Frauenried 1
71638
Ludwigsburg
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Strombergstraße 27
71636
Ludwigsburg
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Stuttgarter Str. 149
71665
Vaihingen an der Enz
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Kronenstr. 1
74354
Besigheim
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Rudolf-Diesel-Str. 17
74354
Besigheim
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Franckstr. 20
71665
Vaihingen/Enz
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Mühlstraße 34
71665
Vaihingen an der Enz
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Freiberger Str. 51
74321
Bietigheim-Bissingen
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Kornwestheimerstr. 78
70825
Korntal-Münchingen
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Schillerstr. 63
70839
Gerlingen
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Heinrich-Baumann-Str. 1-3
70190
Stuttgart
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Grönerstraße 34
71636
Ludwigsburg
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Hohenzollernstr. 26-30
71638
Ludwigsburg
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
John-F.-Kennedy-Allee 6
70806
Kornwestheim
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Fröbelstr. 24
71634
Ludwigsburg
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Fröbelstr. 26
71634
Ludwigsburg
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Fröbelstr. 28
71634
Ludwigsburg
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Gröninger Weg 18
74321
Bietigheim-Bissingen
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Harteneckstr. 32
71640
Ludwigsburg
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Fischerpfad 10-12
74321
Bietigheim-Bissingen
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Paul-Aldinger-Str. 1
71711
Steinheim an der Murr
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Römerhügelweg 53
71636
Ludwigsburg
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Uferstr. 65
71642
Ludwigsburg
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Schloss 1
71706
Markgröningen
Deutschland
DE115

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6T5P2D

Einlegung von Rechtsbehelfen

Informationen über die Überprüfungsfristen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Bieter haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den Leistungsgegenstand betreffende Fragen mittels Vergabeplattform zu stellen. Auf der Vergabeplattform werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung
gestellt. Bitte beachten Sie: Es obliegt den Interessenten/Bietern sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Vergabeplattform auf solche Informationen geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist dort veröffentlichten Antworten und Informationen sind im Rahmen der Angebotserstellung von den
Bietern zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

40
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eigenerklärung zu Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Eigenerklärung zu Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister

*********************************************************************************

SONSTIGES:
Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

********************************************************************************
SONSTIGES

- Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und
§ 124 GWB - Eigenerklärung zu § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) und § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Eigenerklärung Mindestlohngesetz § 21 (MiLoG) - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung - Eigenerklärung zu § 24 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland Bezugs (Artikel 5k Verordnung (EU) 2022/576 Russland-Sanktionen) - Eigenerklärung Unterauftragnehmer -Eigenerklärung Bietergemeinschaft.

********************************************************************************
Allgemeiner Hinweis:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen . Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und eine Eigenerklärung nach § 19 MiLoG und § 21 AEntG sowie § 24 LkSG vorzulegen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Eigenerklärung zu mind. 3 Referenzen der letzten drei Kalenderjahre

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Ist aus technischen Gründen eine nochmalige Wiederaufbereitung der leeren Tonerkartuschen nicht möglich, muss dennoch die Rücknahme und eine sachgemäße Verwertung und Entsorgung zugesichert werden. Die Entsorgung der leeren Tonerkartuschen muss durch einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb erfolgen. Als Nachweis ist ein Zertifikat gemäß § 56 KrWG oder ein gleichwertiger Nachweis gemäß den Vorschriften des Herkunftslandes dem Angebot beizulegen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Auftraggeber verlangt die Abgabe einer Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens Nr. 182

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung