Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1, S.1, Nr.1 und 3 SGB III ist die Aktivierung und berufliche Eingliederung. Diese Maßnahmen können alle Aktivitäten der Aktivierung und Unterstützung der Arbeitslosen umfassen, die auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung gerichtet sind. Ziele der Maßnahme sind insbesondere die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und die Integration in den ersten Arbeitsmarkt.
.
Die Teilnehmer sind vom Auftraggeber zugewiesene erwerbsfähige (Allein-) Erziehende, die grundsätzlich Deutschkenntnisse der Stufe B1 GER (des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) nachweisen können. Ausnahmen sind möglich, soweit die Teilnehmer über ausreichende kommunikative Sprachkenntnisse mindestens auf dem Sprachniveau Deutsch A2 verfügen, um aktiv an der Maßnahme teilnehmen zu können.
Optionszeitraum 1: 14.09.2026 - 28.11.2027Optionszeitraum 2: 28.06.2027 - 01.10.2028
Die Angaben zum Maßnahmenort sind den Vergabeunterlagen, Teil E zu entnehmen.
Das Jobcenter Landkreis Ludwigsburg stellt Mindestanforderungen an die Qualität der in seinem Auftrag vom Bieter durchgeführten Maßnahmen. Aus Gründen der Qualitätssicherung findet ein Auswahlverfahren hinsichtlich der Qualität der eingereichten Angebote statt. Näheres ist den Vertragsunterlagen Teil B zu entnehmen.
Nach Beurteilung der angebotenen konzeptionellen Qualität erfolgt die Auswahl des Angebotes, das den Zuschlag erhalten soll. Auszuwählen ist das Angebot, das unter Berücksichtigung aller Umstände am wirtschaftlichsten ist. Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt durch Ermittlung des Qualitäts-Preis-Verhältnisses. Näheres ist den Vertragsunterlagen Teil B zu entnehmen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich zu stellen und an Vergabekammer im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe zu richten.