a) (nur) für Gruppe der gem. § 95 Abs. 1 SGB V berechtigten Ärzte bzw. MVZ (als Bewerber oder Teilnehmer):
Ausreichend performanter Internetzugang und geeignete Hardware/Software, welche die rechtzeitige Erreichung der Systemvoraussetzungen bzw. Einstellungen laut Vertrag ermöglichen (Eigenerklärung Formblatt 4).
b) (nur) für Bewerbergruppe der gem. § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser:
Technisch geeignete Betriebsumgebung (Hardware/Software), welche die rechtzeitige Erreichung der Systemvoraussetzungen bzw. Einstellungen laut Vertrag ermöglichen (Eigenerklärung Formblatt 4a).
c) (nur) für Bewerbergruppe der gem. §§ 111, 107 Abs. 2 SGB V berechtigten Vorsorge- bzw. Rehabilitationseinrichtungen:
Ausreichend performanter Internetzugang und geeignete Hardware/Software, welche die rechtzeitige Erreichung der Systemvoraussetzungen bzw. Einstellungen laut Vertrag ermöglichen (Eigenerklärung Formblatt 4), ODER: technisch geeignete Betriebsumgebung (Hardware/Software), welche die rechtzeitige Erreichung der Systemvoraussetzungen bzw. Einstellungen laut Vertrag ermöglichen (Eigenerklärung Formblatt 4a).
d) (nur) für Bewerbergruppe der Managementgesellschaften (Eigenerklärung Formblatt 3c) und der Kassenärztlichen Vereinigungen (Eigenerklärung Formblatt 3d):
Nachweis von mindestens einem teilnehmenden berechtigten Arzt bzw. MVZ, welche(r)/welche(s) sowohl die beruflichen Anforderungen laut Pkt. III. 1.1) c) als auch die technischen Anforderungen laut Punkt III.1.3) a) erfüllt / erfüllen.
e) Sonstiges:
Soweit sich eine Bewerbergemeinschaft bewirbt, sind die unter Punkt III.1.1) a), III. 1.1) b), (soweit einschlägig auch III.1.1 c) bzw. d) bzw. e) ) und III.1.2) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise für jedes einzelne Mitglied zu erbringen. Nachweise zu Punkt III.1.3) (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) können von den Mitgliedern zusammen erbracht werden.
Alle Mitglieder sind zu benennen (Formblatt 5). Bewerbergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter zu bezeichnen für die Teilnahme am Zulassungsverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Integrationsvertrages.
Alle unter Punkt III. genannten Eignungsanforderungen sind der AOK in geeigneter Form (z.B. unterzeichnete, eingescannte Formblätter, eingescannte Kopie) vor Vertragsabschluss nachzuweisen.