Zulassungsverfahren zum Qualitätsvertrag gemäß § 110a SGB V zur Respiratorentwöhnu...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
30.11.2025 12:00 Uhr
30.11.2025 13:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
DE275390265
Brandenburger Straße 72
14467
Potsdam
Deutschland
DE404
ST/6/0/1
Vergabestelle@nordost.aok.de
+49 800265080-32116
+49 800265080-32082

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
t:022894990
Villemombler Straße 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990
+49 2289499163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85000000-9
85140000-2
85110000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die AOK Nordost. Die Gesundheitskasse. plant die Förderung einer qualitativ hochwertigen stationären Versorgung im Rahmen der Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten. Insbesondere soll der Zugang von maschinell beatmeten und/oder tracheotomierten Patienten mit einem überwiegend pneumologischen Krankheitsbild zur prolongierten Beatmungsentwöhnung verbessert werden.
Insbesondere soll erprobt werden, inwieweit sich eine weitere Verbesserung der Versorgung mit stationären Behandlungsleistungen, insbesondere durch die Vereinbarung von Anreizen sowie höherwertigen Qualitätsanforderungen erreichen lässt.
Hierzu werden Verträge nach § 110a SGB V geschlossen.
Zulassungsverfahren im Sinne des Erwägungsgrundes (4) der EU-Richtlinie (2014/24/EG) vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe. Jeder geeignete Interessent kann Vertragspartner werden. Unter Vorgabe einheitlicher Eignungsanforderungen und unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes (SGB V §§ 4 IV, 12, 70) wird allen geeigneten Leistungserbringern der Abschluss eines Vertrages nach § 110a SGB V angeboten. Auf Grund des begrenzten Zeitraums für die Interventionsmessung des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) ist der letztmögliche Vertragsabschluss zum 01.12.2025 möglich.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ziel von Qualitätsverträgen gemäß § 110a SGB V ist die Förderung einer qualitativ hochwertigen stationären Versorgung. Insbesondere soll erprobt werden, inwieweit sich eine weitere Verbesserung der Versorgung mit stationären Behandlungsleistungen, insbesondere durch die Vereinbarung von Anreizen sowie höherwertigen Qualitätsanforderungen erreichen lässt.

Ziel des Vertrages ist die vollständige Ausschöpfung des Weaning- und/oder Dekanülierungspotentials von maschinell beatmeten bzw. tracheotomierten Patienten mit einem überwiegend pneumologischen Krankheitsbild durch die Behandlung in einem zertifizierten Weaningzentrum. Dabei soll die Nachhaltigkeit des Weaningerfolges bzw. der Dekanülierung durch eine fachärztliche sowie therapeutische Nachbetreuung gewährleistet werden.

1. Gegenstand des Vertrages sind die Regelungen gemäß § 110a SGB V für den Leistungsbereich "Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten" nach § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V (vgl. Beschluss der Leistungsbereiche).
2. Grundlage ist die Vereinbarung über die verbindlichen Rahmenvorgaben nach § 110a Abs. 2 SGB V für den Inhalt der Qualitätsverträge gemäß § 110a SGB V (Rahmenvereinbarung für Qualitätsverträge in der stationären Versorgung vom 16.07.2018 geändert durch 2. Änderungsvereinbarung vom 22.02.2023).

Voraussetzungen zur Teilnahme:
1. Vertragspartner sind nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser, die bei Vertragsabschluss und während der gesamten Vertragslaufzeit ununterbrochen über eine gültige Zertifizierung zum Weaningzentrum von der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V. oder der Deutschen Gesellschaft für Neurorehabilitation e. V. (fortan Weaningzentrum) verfügen.
2. Teilnehmer am Qualitätsvertrag können Versicherte der Krankenkasse ab dem vollendeten 18. Lebensjahr sein, die zum Zeitpunkt der Teilnahme:
a) dem "prolongierten Weaning" im Rahmen einer akutstationären Behandlung unterliegen und gemäß den Regelungen der "Deutschen Kodierrichtlinien" i. d. a. F. (Abschnitt 1001s Maschinelle Beatmung) mehr als 350 Stunden maschinell beatmet wurden oder intensivpflegerisch im Rahmen der durch die Krankenkasse bereits genehmigten Folgeverordnung der außerklinischen Intensivpflege gem. § 37c SGB V (fortan AKI) stets in Verbindung mit einer maschinellen Dauerbeatmung und/oder angelegtem Tracheostoma versorgt werden

b) eine ärztlich gesicherte Diagnose mindestens einer der unten aufgeführten ICD-10-Codes und folgende Indikationen bzw. Einschlusskriterien erfüllen:

- Vorhandensein eines Tracheostomas (ICD-10: Z93.0)
- Versorgung eines Tracheostomas (ICD-10: Z43.0)
- chronische respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert (ICD-10: J96.1)
- respiratorische Insuffizienz, nicht näher bezeichnet (ICD-10: J96.9)

3. Die Teilnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen für Versicherte,
a) die innerhalb der letzten 12 Monate vor der Fallkonferenz gem. § 5 Abs. 1 in einem DGP oder DGNR-zertifizierten Weaningzentrum pneumologisch bzw. neurologisch behandelt wurden bzw. bei denen in diesem Zeitraum eine Fallkonferenz gem. § 5 Abs. 1 bis 4 ohne anschließende stationäre Krankenhausaufnahme durch den Vertragspartner durchgeführt wurde oder

b) bei denen aufgrund folgender Grunderkrankungen ein erfolgreiches Weaning im Rahmen einer akutstationären Behandlung in den nächsten 6 Monaten nicht zu erwarten ist:

- onkologische Erkrankungen und System- sowie Organerkrankungen, ohne Aussicht auf Stabilisierung und Entwöhnung z. B. unweigerlich progrediente neurologische Grunderkrankungen, die ausnahmslos mit einem Versagen der Atemmuskulatur einhergehen, z. B. Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Muskeldystrophien oder

- unweigerlich progrediente pneumologische Erkrankungen, bei denen der natürliche Krankheitsverlauf ohne Akutereignis zur langfristigen Abhängigkeit vom Respirator geführt hat, z. B. COPD mit Beatmungspflichtigkeit.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

---
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland
DE404

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Alle Kriterien sind nur in den "Vergabeunterlagen" aufgeführt.

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Den Teilnahmeantrag inklusive der erforderlichen Formblätter sind nach Registrierung im Portal verfügbar.
Der Bewerber muss einreichen: die Interessensbekundung zur Teilnahme am Verfahren, die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Vordruck) sowie die Nachweise zu den angegebenen Eignungsanforderungen.
Fragen zum Verfahren oder zu den Unterlagen sind ausschließlich über das Vergabeportal zu kommunizieren.
Etwaige mündliche Auskünfte sind unverbindlich, gleich durch wen sie erteilt werden.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

999
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHFTK

Einlegung von Rechtsbehelfen

Rein vorsorglich, dass das Kartellrecht für anwendbar gehalten wird, wird außerdem hingewiesen auf:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) (...)
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. (...).
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(...)
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
(...)."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

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Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

siehe "Vergabeunterlagen"

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Handelsregisterauszug

Es ist ein Handelsregisterauszug einzureichen, der nicht älter als 2 Jahre ist.

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Betriebshaftpflichtversicherung

Der Bewerber hat einen gültigen Nachweis (Kopie genügt) einer aktuell bestehenden Betriebshaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von insgesamt mindestens 3 Mio. EUR für Personen-/Sachschäden und mindestens 300.000 EUR für Vermögensschäden inklusive Schäden durch Datenschutzverletzungen vorzulegen, oder für den Fall des Vertragsschlusses den Abschluss einer solchen Versicherung zuzusagen.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Vertragspartner nach § 108 SGB V

Der Bewerber erfüllt die Versorgungsvoraussetzungen an einen Vertragspartner nach § 108 SGB V.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zertifizierung

Der Bewerber verfügt über eine gültige Zertifizierung zum Weaningzentrum von der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V. (DGP) oder der Deutschen Gesellschaft für Neurorehabilitation e. V. (DGNR).

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind im Qualitätsvertrag enthalten, der bei den "Vergabeunterlagen" heruntergeladen werden kann.
Jeder geeignete Interessent, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der geforderten Erklärungen und Unterlagen dokumentiert, kann Vertragspartner werden. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung