keine Angabe
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen zu verschiedenen Kontrastmittelwirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines wirkstoffübergreifenden Open-House-Verfahrens, die zu Lasten der Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern im SSB verordnet und abgegeben werden. In der Regel sind mehrere Wirkstoffe der gleichen Indikation in 16 Fachgruppen zusammengefasst. Näheres hierzu ergibt sich aus Anlage 11 zur Angebotsaufforderung. Kontrastmittel jedes künftigen Vertragspartners können fachgruppenbezogen während der Vertragslaufzeit aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots durch die Vertragsärzte, die über diese wirtschaftlichen Bezugsquellen informiert werden, bestellt werden; sie gelten als wirtschaftlich. Vertragsärzte sind verpflichtet ihren Bedarf an Kontrastmitteln aus einer Fachgruppe grundsätzlich mit den Produkten des Vertragspartners bzw. eines der Vertragspartner zu erfüllen.
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Unternehmen oder Gemeinschaften interessierter Unternehmen der jederzeitige Abschluss zu einem Vertrag zu den genannten Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte Unternehmen können alle notwendigen Unterlagen auf der unter Ziffer 5.1.11 angegebenen Internetseite herunterladen. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die geforderten Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes Unternehmen, das die Teilnahmebedingungen (Ziffer 2.1.6 dieser Auftragsbekanntmachung.) erfüllt sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte (jeweils fachgruppenbezogen) akzeptiert und dies jeweils durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Vertrages dokumentiert, kann dem Vertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt; es gelten einheitliche Konditionen. Die vorgegebenen Preise sind, wie schon ausgeführt, ebenfalls zu akzeptieren. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.04.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
(1) Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.04.2025 bis zum 15.03.2025 vorliegen. Vor dem 26.03.2024 werden keine Verträge geschlossen, frühestens treten die Verträge am 01.04.2025 in Kraft.
(2) Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Unternehmen oder Gemeinschaften interessierter Unternehmen der jederzeitige Abschluss zu einem Vertrag zu den genannten Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte Unternehmen können alle notwendigen Unterlagen auf der unter Ziffer 5.1.11 angegebenen Internetseite herunterladen. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die geforderten Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes Unternehmen, das die Teilnahmebedingungen (Ziffer 2.1.6 dieser Auftragsbekanntmachung.) erfüllt sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte (jeweils fachgruppenbezogen) akzeptiert und dies jeweils durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Vertrages dokumentiert, kann dem Vertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt; es gelten einheitliche Konditionen. Die vorgegebenen Preise sind, wie schon ausgeführt, ebenfalls zu akzeptieren. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.04.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
(3) Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 15.02.2027; 10:00 Uhr (Frist für die zeitlich letztmögliche Angebotsabgabe) jederzeit möglichen schriftlichen Angebotsabgabe (Vertragsbeitritt), ist es aus technischen Gründen nicht möglich bei diesem Open House Verfahren, die Frist für die unter Ziffer 5.1.12 "Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung" zeitlich vor dem 15.02.2027; 10:00 Uhr zu datieren.
Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu beachten:Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie ("Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates") bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter GWB-vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB), ist damit nicht verbunden. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen:§ 135 GWB Unwirksamkeit:(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer:(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie ("Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates") bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG.Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet.Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
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Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
1. Abgabe einer Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach näherer Maßgabe der Angebotsaufforderung2. Vorlage eines Handelsregisterauszuges nach näherer Maßgabe der Angebotsaufforderung, nicht älter als 2 Jahre. Ausländische Anbieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind.3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"Der Bieter erklärt, dass er nicht:a) russische(r) Staatsangehörige(r) oder eine in Russland ansässige natürliche oder juristische Person,Organisation oder Einrichtung ist,b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oderc) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisungeiner der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nehmen, auf die mehrals 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseitsunter Buchstabe a) bis c) fallen.Weiter erklären wir, dass wir während der Vertragslaufzeit unverzüglich Mitteilung machen werden,(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf uns zutrifft und/oder,(2) sobald und soweit wir zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollten.
Vorlage des Nachweises über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
Kontrastmittel jedes künftigen Vertragspartners können fachgruppenbezogen während der Vertragslaufzeit aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots durch die Vertragsärzte, die über diese wirtschaftlichen Bezugsquellen informiert werden, bestellt werden; sie gelten als wirtschaftlich. Vertragsärzte sind verpflichtet ihren Bedarf an Kontrastmitteln aus einer Fachgruppe grundsätzlich mit den Produkten des Vertragspartners bzw. eines der Vertragspartner zu erfüllen.
Bezeichnung: Ionische iodhaltige hochosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel.Anwendung: oral und / oder rektal. Weitere möglichAnwendungsgebiete:- Röntgendiagnostik des Magen-Darm-Traktes insbesondere, wenn die Anwendung von Bariumsulfat unerwünscht oder kontraindiziert ist und/ oder- zur Röntgendarstellung des Dickdarmes und/ oder- zur Untersuchung bzw. Abgrenzung des Gastrointestinaltraktes bei der Computer-Tomographie.Darreichungsform: alle zugelassenen Darreichungsformen eines Wirkstoffs müssen angeboten werdenKonzentration: alle Konzentrationen eines Wirkstoffs müssen angeboten werden.Packungsgröße: alle zugelassenen Packungsgrößen eines Wirkstoffs müssen angeboten werden.Besonderheit: Die Anwendungsgebiete können auch mit mehreren Produkten eines Anbieters abgedeckt werden.Weitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 11 zur Angebotsaufforderung.
Bezeichnung : Ionische iodhaltige hochosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel.Anwendung: Instillation. Weitere möglich.Anwendungsgebiete:- retrograde Urographie,- MiktionzystouretrographieDarreichungsform: alle zugelassenen Darreichungsformen eines Wirkstoffs müssen angeboten werdenKonzentration: alle Konzentrationen eines Wirkstoffs müssen angeboten werdenPackungsgröße: alle zugelassenen Packungsgrößen eines Wirkstoffs müssen angeboten werdenWeitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 11 zur Angebotsaufforderung.
Bezeichnung : Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare wasserlösliche nephrotrope RöntgenkontrastmittelAnwendung: intraarteriell und intravenös. Weitere möglichAnwendungsgebiete- Urographie,- Phlebographie, Arteriographie, Angiographie,- Angiokardiographie,- Digitale Substraktionsangiographie,- CT-KontrastverstärkungDarreichungsform: alle zugelassenen Darreichungsformen eines Wirkstoffs müssen angeboten werdenKonzentrationen: müssen kumulativ angeboten werden1. 300 mg/ml - 320 mg/ ml2. 350 mg/ ml - 400 mg/ml (alle Konzentrationen eines Wirkstoffs müssen angeboten werden, es müssen zumindest gemeinsam alle Anwendungsgebiete abgedeckt sein)Packungsgröße: alle zugelassenen Packungsgrößen eines Wirkstoffs müssen angeboten werdenWeitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 11 der Angebotsaufforderung.
Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare wasserlösliche nephrotrope RöntgenkontrastmittelAnwendung: intrathekal. Weitere möglichAnwendungsgebiete:- zervikale, thorakale und lumbale Myelographie und Radikulographie,- CT-MyelographieDarreichungsform: alle zugelassenen Darreichungsformen eines Wirkstoffs müssen angeboten werdenKonzentration:200 mg/ml - 300 mg/ml (alle Konzentrationen eines Wirkstoffs müssen angeboten werden)Packungsgröße: alle zugelassenen Packungsgrößen eines Wirkstoffs müssen angeboten werdenWeitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 11 zur Angebotsaufforderung.
Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare wasserlösliche nephrotrope RöntgenkontrastmittelAnwendung: intraarteriell und intravenös und intrakavitär. Weitere möglichAnwendungsgebiete:- Urographie,- Phlebographie,- CT-Kontrastverstärkung,- Digitale SubstraktionsangiographieDarreichungsform: alle zugelassenen Darreichungsformen eines Wirkstoffs müssen angeboten werdenKonzentration: 150mg/ml-250 mg/ml, alle Konzentrationen eines Wirkstoffs müssen angeboten werdenPackungsgröße: alle zugelassenen Packungsgrößen eines Wirkstoffs müssen angeboten werdenWeitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 11 zur Angebotsaufforderung.
Bezeichnung : Nicht ionische iodhaltige dimere niederosmolare wasserlösliche nephrotrope RöntgenkontrastmittelAnwendung: intraarteriell und intravenös. Weitere möglichAnwendungsgebiete:- Zerebrale Angiographie, abdominale Angiographie, periphere Arteriographie, Venographie- Urographie,- Kontrastverstärkung bei der Computer-Tomographie (CT)Konzentrationen: müssen kumulativ angeboten werden:1. 270 mg/ml2. 320 mg/ml(alle Konzentrationen eines Wirkstoffs müssen angeboten werden, es müssen zumindest gemeinsam alle Anwendungsgebiete abgedeckt sein)Packungsgröße: alle zugelassenen Packungsgrößen eines Wirkstoffs müssen angeboten werdenWeitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 11 zur Angebotsaufforderung.
Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre lineare Kontrastmittel für MRTAnwendung: Intraartikuläre AnwendungAnwendungsgebiete:- direkte Magnetresonanz-ArthrographieNSF Risiko: hohe NSF RisikoklasseDarreichungsform: alle Darreichungsformen des Wirkstoffs für diese IndikationKonzentration: 0,002 mmol/ mlPackungsgröße: alle Packungsgrößen des Wirkstoffs für diese IndikationWeitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 11 zur Angebotsaufforderung.
Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre makrozyklische Kontrastmittel für MRTAnwendung: Intravenös. Weitere möglichNSF Risiko: niedriges NSF RisikoAnwendungsgebiete:- Kraniale und spinale magnetische Resonanztomographie,- Angiographie- MRT anderer OrganeDarreichungsform: alle zugelassenen Darreichungsformen eines Wirkstoffs müssen angeboten werdenKonzentration: alle Konzentrationen eines Wirkstoffs müssen angeboten werdenPackungsgröße: alle zugelassenen Packungsgrößen eines Wirkstoffs müssen angeboten werdenWeitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 11 zur Angebotsaufforderung.
Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre lineare Kontrastmittel für MRT mit renaler Ausscheidung und teilweise biliärer AusscheidungAnwendung: intravenös. Weitere möglichAnwendungsgebiete:- MRT der LeberNSF Risiko: mittleres NSF RisikoDarreichungsform: alle zugelassenen Darreichungsformen eines WirkstoffsKonzentration: alle Konzentrationen möglichPackungsgröße: alle zugelassenen Packungsgrößen des WirkstoffsWeitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 11 zur Angebotsaufforderung.
Bezeichnung: Paramagnetische kombiniert extrazelluläre und hepatobiliäre lineare Kontrastmittel für MRT (Ausscheidung 50-50)Anwendung: Intravenöse Anwendung. Weitere möglichAnwendungsgebiete:- MRT der LeberNSF Risiko: mittlere NSF RisikoklasseDarreichungsform: alle Darreichungsformen des WirkstoffsKonzentration: alle Konzentrationen möglichPackungsgröße: alle Packungsgrößen des WirkstoffsWeitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 11 zur Angebotsaufforderung.
Bezeichnung: Bariumsulfat-haltige KontrastmittelAnwendung: Orale und/ oder intestinale und/ oder rektale AnwendungAnwendungsgebiete- Darstellung von Teilen des Verdauungstraktes und/ oder des gesamten Verdauungstrakts durch CT und/ oder Röntgen, weitere möglichDarreichungsform: alle Darreichungsformen des WirkstoffsKonzentrationen: alle Konzentrationen möglichPackungsgröße: alle Packungsgrößen des WirkstoffsWeitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 11 zur Angebotsaufforderung.
Bezeichnung: UltraschallkontrastmittelAnwendung: Intravenöse AnwendungAnwendungsgebiete: Echokardiographie, weitere möglichWirkstoffe/-kombinationen (ATC): Phospholipid-Mikrosphären, perflutrenhaltig (V08DA04)Darreichungsform: alle DarreichungsformenKonzentration: alle Konzentrationen möglichPackungsgröße: alle PackungsgrößenWeitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 11 zur Angebotsaufforderung.
Bezeichnung: UltraschallkontrastmittelAnwendung: Intravenöse AnwendungAnwendungsgebiete: Echokardiographie, weitere möglichWirkstoffe/-kombinationen (ATC): Albumin-Mikrosphären, perflutrenhaltig(V08DA01)Darreichungsform: Alle DarreichungsformenKonzentration: Alle KonzentrationenPackungsgröße: Alle PackungsgrößenWeitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 11 zur Angebotsaufforderung.
Bezeichnung: UltraschallkontrastmittelAnwendung: Intravenöse AnwendungAnwendungsgebiete: Echokardiographie, Dopplersonographie von Leberund Brust, Ultraschall der ableitenden HarnwegeWirkstoffe/-kombinationen (ATC): Schwefelhexafluorid (V08DA05)Darreichungsform: Alle DarreichungsformenKonzentration: Alle KonzentrationenPackungsgröße: Alle PackungsgrößenWeitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 11 zur Angebotsaufforderung.
Bezeichnung: Superparamagnetische Kontrastmittel für MRTAnwendung: Intravenöse Anwendung. Weitere möglich.Anwendungsgebiete: MRT der LeberWirkstoffe/-kombinationen (ATC): Eisenoxid, Nanopartikel (V08CB03)Darreichungsform: Alle Darreichungsformen des WirkstoffsKonzentration: alle Konzentrationen möglich.Packungsgröße: Alle Packungsgrößen des Wirkstoffs.Weitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 11 zur Angebotsaufforderung.
Bezeichnung : Paramagnetische extrazelluläre makrozyklische Kontrastmittel für MRTAnwendung: intraartikuläre AnwendungAnwendungsgebiete: direkte Magnetresonanz-ArthrographieNSF Risiko: niedrige NSF RisikoklasseDarreichungsform: alle Darreichungsformen des Wirkstoffs für diese IndikationKonzentration: 0,0025 mmol/ mlPackungsgröße: alle Packungsgrößen des Wirkstoffs für diese IndikationWeitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 11 zur Angebotsaufforderung.