Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Erklärung zur deutschen Sprache in Wort und Schrift (durch Abgabe des Angebotes)
3.2 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Datenschutzberatung) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführung / Inhaber
b) Zertifizierte Datenschutzbeauftragte
c) Sonstige Beschäftigte
3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 01.07.2023), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind.
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Vergleichbar sind Projekte:
- Bei denen der Bieter die Rolle des externen Datenschutzbeauftragten des Referenzgebers über einen Zeitraum von mindestens einem (1) Jahr übernommen hat.
Referenzen aus laufenden Vertragsverhältnissen sind zulässig.
Es kann je Referenzgeber nur eine Referenz eingereicht werden.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind darüber hinaus folgende Angaben notwendig:
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail)
- Kurze Beschreibung der Leistung / des Projekts
- Konkret erbrachter Leistungsgegenstand / Anteil an der Gesamtleistung
- Auftragswert in EUR (netto)
- Leistungszeitraum (Beauftragung / Beginn / Abschluss / ggf. Abnahme)
- Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers (nicht zwingend)