Verfahrensangaben

Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH, KielRegion GmbH - SH-Navi - Los 1 - Entwi...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
29.06.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH
DE353818843
Friesische Straße 21
24937
Flensburg
Deutschland
DEF01
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
05112200740
051122007499

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Weiterer Auftraggeber

KielRegion GmbH
DE 262 929 911
Haßstr. 3-5
24103
Kiel
Deutschland
DEF02
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
05112200740
051122007499

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Beschaffungsdienstleister

Adresse

bbt Rechts- und Steuerkanzlei
DE259528735
Theaterstraße 16
30159
Hannover
Deutschland
DE929
Vergabestelle
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
+49 511220074-30
+49 511220074-99
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
keine Angabe
Düsternbrooker Weg 94
24105
Kiel
Deutschland
DEF02
vergabekammer@wimi.landsh.de
0431 988-4542
0431 988-4702

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72262000-9
72230000-6
72263000-6
72267000-4
72268000-1
48810000-9
72000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des Gesamtvorhabens ist die konzeptionelle, technische und operative Umsetzung des Projekts "SH-Navi" als offene, modulare und möglichst Open-Source-basierte Mobilitätsplattform zur intermodalen, multimodalen und datenbasierten Verknüpfung unterschiedlicher Mobilitätsangebote. Ziel des Gesamtprojekts ist die schrittweise Entwicklung, Integration und Bereitstellung einer zukunftsfähigen digitalen Mobilitätslösung, die unterschiedliche Verkehrsträger, Routing-, Daten-, Informations- und perspektivisch weitere ergänzende Mobilitätsfunktionen in einer gemeinsamen Systemarchitektur zusammenführt.
Zur sachgerechten Strukturierung des Gesamtvorhabens sowie zur klaren Trennung unterschiedlicher Leistungsbereiche wird das Projekt in zwei fachlich und funktional miteinander verbundene, jedoch vergabeseitig getrennte Lose aufgeteilt:
1. Los 1 - Entwicklung, Anpassung, Integration und technische Weiterentwicklung der Anwendungs- und Systemlandschaft
- Los 1 umfasst insbesondere die konzeptionelle, technische und operative Entwicklung, Anpassung, Integration, Konfiguration, Customizing-, Entwicklungs- und Erweiterungsleistungen im Zusammenhang mit der Webanwendung, optionalen Zusatzmodulen (z. B. App), technischen Schnittstellen, Routing-, Daten- und Systemlogiken sowie die Umsetzung der vertragsgegenständlichen Entwicklungsleistungen im vorgesehenen Projektmodell.
2. Los 2 - Bereitstellung, Betrieb, Hosting, produktionsnahe Infrastruktur und operative Betriebsverantwortung
- Los 2 umfasst insbesondere die produktionsnahe Bereitstellung, Betriebs-, Hosting-, Deployment-, Infrastruktur-, Systemumgebungs-, Betriebsführungs- sowie gegebenenfalls weitere betriebsbezogene Leistungen zur dauerhaften operativen Nutzung des Gesamtprodukts.
Beide Lose stehen in einem funktionalen Gesamtzusammenhang, verfolgen jedoch unterschiedliche Leistungsgegenstände, Verantwortungsbereiche und vertragliche Schwerpunkte. Die konkrete Ausgestaltung der Schnittstellen, Mitwirkungs- und Übergabepflichten zwischen den Losen ergibt sich aus den jeweiligen Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Dieses Verfahren betrifft ausschließlich das Los 1.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die vorliegenden Vergabeunterlagen, Leistungsbeschreibungen, Anforderungen und Wertungsvorgaben beziehen sich ausschließlich auf Los 1 - Entwicklung, Anpassung, Integration und technische Weiterentwicklung der Anwendungs- und Systemlandschaft.
Nicht Gegenstand dieser Unterlagen sind demgegenüber Leistungen des Loses 2, insbesondere keine primären Betriebs-, Hosting-, produktionsseitigen Infrastruktur- oder dauerhaften Systembetriebsleistungen, soweit in den Unterlagen nicht ausdrücklich etwas Abweichendes oder losübergreifend Erforderliches geregelt ist.
Soweit im Rahmen von Los 1 Anforderungen an Entwicklungs-, Test-, Integrations-, Übergabe-, Schnittstellen- oder vorbereitende Bereitstellungsleistungen bestehen, dienen diese ausschließlich der vertragsgemäßen Umsetzung der Entwicklungsleistungen des Loses 1 und begründen für sich genommen keine Übernahme der originären Leistungsgegenstände des Loses 2.
Für die Leistungen dieses Loses 1 steht ein maximales Budget von 320.000 EUR (brutto) zur Verfügung. Die Budgetvorgabe bezieht sich nicht auf Leistungen, die nach Aufwand abgerechnet werden. Angebote, die dieses Budget übersteigen, sind vom Verfahren auszuschließen.

Umfang der Auftragsvergabe

268.907,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbegrenzt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
24937
Flensburg
Deutschland
DEF01

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Die Angebote werden nach der Einfachen Richtwertmethode bewertet. Bei der Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet:
Z = L (Leistung) / P (Gesamtangebotspreis als Wertungspreis)
Der Gesamtangebotspreis ergibt sich aus dem Preisblatt (Anlage 3) und die Leistungspunkte aus der Bewertungsverzeichnis (Anlage A8) des Bieters.

Zuschlagskriterium

Preis
Wertungspreis

Die Angebote werden nach der Einfachen Richtwertmethode bewertet. Bei der Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet:
Z = L (Leistung) / P (Gesamtangebotspreis als Wertungspreis)
Der Gesamtangebotspreis ergibt sich aus dem Preisblatt (Anlage 3) und die Leistungspunkte aus der Bewertungsverzeichnis (Anlage A8) des Bieters.

Zuschlagskriterium

Qualität
Leistungspunkte

Die Angebote werden nach der Einfachen Richtwertmethode bewertet. Bei der Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet:
Z = L (Leistung) / P (Gesamtangebotspreis als Wertungspreis)
Der Gesamtangebotspreis ergibt sich aus dem Preisblatt (Anlage 3) und die Leistungspunkte aus der Bewertungsverzeichnis (Anlage A8) des Bieters.

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 14 Abs. 2 Vergabeordnung (VgV) i.V.m. § 15 VgV.
Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert.
Die Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, werden im vorliegenden Verfahren zudem aufgefordert, sich und ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen.
Der Auftraggeber behält sich vor, nur den Bestbietenden zur Präsentation einzuladen, die Präsentationen als Videokonferenz durchzuführen oder vollständig auf die Durchführung von Präsentationen zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten Angebote eine Vergabeentscheidung zu treffen.
Auf der Grundlage der eingereichten Angebote wird eine Rangfolge der Bieter nach den Vergabekriterien unter XVII der Vergabeunterlagen gebildet.
Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot nach den Vergabekriterien als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kommunikation über das elektronische Vergabeportal erfolgt.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JMST0

Einlegung von Rechtsbehelfen

Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären,
- dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;
- dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;
- dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für das Angebot erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Für die Nachweise in diesem Verfahren sind zunächst formlose Eigenerklärungen ausreichend, soweit nicht anderweitig angegeben.
Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.

Gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bewerber nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es gilt die Regelung des § 56 VgV:
(1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§ 123 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
3. § 261 StGB (Geldwäsche),
4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung),
8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

§ 124 GWB
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden,
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9.das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
(2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.

Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

3.2 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Erstellung von Software) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführung / Inhaber
b) Softwareentwickler
c) Sonstige Beschäftigte
Hinweis:
- Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Gesamtzahl zu addieren.
- Zudem ist eine Anrechnung der Beschäftigten eines anderen Unternehmens im Wege der Eignungsleihe möglich.
- Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft und für jedes Unternehmen, dessen Leistungsfähigkeit im Wege der Eignungsleihe berücksichtigt werden soll, sind Einzelangaben erforderlich.
- Hierfür ist die Anlage "Erklärungen zur Leistungsfähigkeit" zu verwenden

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 01.01.2021), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind.
Es sind mindestens je 2 Referenzprojekte zu den nachfolgenden Referenzanforderungen a und b zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen, wobei sich die jeweiligen Projekte im Status abgeschlossen und in einem produktiven Zustand befinden müssen:
a. Projekte bei denen Beiträge zu öffentlich zugänglichen Open-Source-Projekten (im Status abgeschlossen und in einem produktiven Zustand), die im Kontext zu Verkehrs-, ÖPNV, Mobilitäts- und/oder Geodatenverarbeitung stehen.
b. Projekte in denen Daten im Format GTFS, GTFS-TF, NeTEX, SIRI oder GBFS verarbeitet wurden. Dabei ist darzustellen, in welchem Umfang die Daten (z.B. Anzahl der Datensätze) und in welcher Art (Import (einmalig / wiederkehrend), Aufbereitung / Transformation in softwareseitige Datenmodelle, Integration in Routingsysteme / -algorithmen, Echtzeitintegration) verarbeitet wurden.
Die Referenzanforderungen a und b können auch kombiniert durch ein Referenzprojekt nachgewiesen werden. Sie müssen jedoch jeweils in zwei Projekten nachgewiesen werden.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind darüber hinaus folgende Angaben notwendig:
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail)
- Kurze Beschreibung der Leistung / des Projekts
- Konkret erbrachter Leistungsgegenstand / Anteil an der Gesamtleistung
- Auftragswert in EUR (netto)
- Leistungszeitraum (Beauftragung / Beginn / Abschluss / ggf. Abnahme)
- Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers (nicht zwingend)

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz im auftragsrelevanten Bereich (Erstellung von Software) des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).
Hinweis:
- Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die Gesamtumsätze zu addieren.
- Zudem ist eine Anrechnung der Umsätze eines anderen Unternehmens im Wege der Eignungsleihe möglich.
- Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft und für jedes Unternehmern, dessen Leistungsfähigkeit im Wege der Eignungsleihe berücksichtigt werden soll, sind Einzelangaben erforderlich.
- Hierfür ist die Anlage "Erklärungen zur Leistungsfähigkeit" zu verwenden.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit mindestens folgenden Deckungssummen:
- 1,5 Mio. EUR für Personenschäden,
- 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis:
- Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten.
- Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.

Finanzierung

Für die Leistungen dieses Loses 1 steht ein maximales Budget von 320.000 EUR (brutto) zur Verfügung. Die Budgetvorgabe bezieht sich nicht auf Leistungen, die nach Aufwand abgerechnet werden. Angebote, die dieses Budget übersteigen, sind vom Verfahren auszuschließen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

3.1 Erklärung zur deutschen Sprache in Wort und Schrift (durch Abgabe des Teilnahmeantrags)
1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung