Verfahrensangaben

Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH - Einführung einer EAV-Software

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
30.06.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH
DE 188355435
Söflinger Straße 100
89077
Ulm
Deutschland
DE144
vergabestellt@bbt-kanzlei.de
05112200740
051122007499

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

bbt Rechts- und Steuerkanzlei
DE259528735
Theaterstraße 16
30159
Hannover
Deutschland
DE929
Vergabestelle
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
+49 511220074-30
+49 511220074-99
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
keine Angabe
Kapellenstraße 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72000000-5
72268000-1
72263000-6
48100000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH (kurz: DING) ist ein Aufgabenträgerverbund mit den Gesellschaftern Stadt Ulm, Stadt Neu-Ulm, Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach, Landkreis Neu-Ulm und Land Baden-Württemberg; der Freistaat Bayern hat eine beratende Funktion. Zu den Aufgaben von DING gehört es unter anderem, die Einnahmenaufteilung (EAV) durchzuführen. Das Einnahmenaufteilungsverfahren ist nachfrageorientiert und zeichnet sich durch ein hohes Maß an Vertriebsdatennutzung mit entsprechend großen Datenmengen aus.
Im Zuge der Weiterentwicklung der Verbundorganisation soll die für die Durchführung der Einnahmenaufteilung und insbesondere die Verarbeitung der umfangreichen Daten genutzte IT modernisiert und das bisherige, MS Access-basierte Verfahren durch eine standardisierte Software-as-a-service Lösung abgelöst werden.
Die Ziele sind:
- DING in die Lage zu versetzen, die EAV ohne Unterstützung Dritter durchzuführen
- Durch IT-gestützte Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfung Verbesserung der Eingangsdatenqualität bei gleichzeitiger Beschleunigung der Verarbeitung zu erreichen
- Die Transparenz für die Verbundpartner durch selektiven Zugriff auf Erlösdaten zu erhöhen
- Supportmöglichkeit zu erhalten
- an Branchenentwicklungen zu partizipieren
Neben den oben genannten Gesellschaftern sind die im Verbund zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen als datenliefernde Partner in das Vorhaben einzubeziehen. Derzeit sind dies die folgenden baden-württembergischen bzw. bayerischen Verkehrsunternehmen; diese Auflistung ist perspektivisch nicht abschließend und kann sich verändern:
- agilis Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG
- Arverio Baden-Württemberg GmbH
- Arverio Bayern GmbH
- BBS Mittelschwaben KG
- Bottenschein Reisen GmbH & Co. KG
- Braunmiller Bustouristik
- DB Regio AG Region Baden-Württemberg
- DB Regio AG Region Bayern
- Diesch Bad Schussenried Inh. M & M Dienstleistungen GmbH
- Diesch GmbH
- Fromm Reisen OHG
- Gairing Omnibusverkehr GmbH & Co. KG
- H. Reinalter GmbH & Co. KG
- Klöpfer GmbH
- Omnibusverkehr Weidachstein GmbH & Co. KG
- Probst Bus GmbH & Co. KG
- Regionalbus Augsburg GmbH
- Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH
- Robert Bayer GmbH
- SAB Schwäbische Alb-Bahn GmbH
- Stadtwerke Biberach GmbH
- Süddeutsche Verkehrslinien GmbH & Co. KG
- SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH
- SWEG Bus GmbH
- SWU Verkehr GmbH
- Walk Omnibus GmbH

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieses Mantelvertrages ist die Bereitstellung und der Betrieb einer EAV-Software in Form einer Software as a Service Lösung (Cloud-Gesamtlösung). Der Auftragnehmer übernimmt als Managed Service Provider (MSP) für den Auftraggeber die Bereitstellung und den Betrieb des der Cloud-Gesamtlösung. Die Leistung umfasst die hierfür erforderlichen Managed Cloud Services (MCS), die den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb der Lösung ermöglichen.
Zudem übernimmt der Aufnehmer das Projektmanagement zur Einführung des angebotenen Systems beim Auftraggeber, inkl. der initialen Konfiguration.
Der Auftraggeber hat das Recht den Vertrag mehrfach zu verlängern.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4

Der Auftraggeber hat das Recht den Vertrag mehrfach zu verlängern.

10
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Söflinger Straße 100
89077
Ulm
Deutschland
DE144

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Auf der Grundlage der eingereichten Angebote wird eine Rangfolge der Bieter nach den Vergabekriterien gebildet. Der Preis wird nicht das einzige Zuschlagskriterium sein. Die Angebote werden nach der Einfachen Richtwertmethode bewertet. Bei der Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet:
Z = L (Leistung) / P (Gesamtangebotspreis als Wertungspreis)
Der Gesamtangebotspreis ergibt sich aus dem Wertungspreis des Preisblattes (Anlage 5) und die Leistungspunkte aus dem Leistungsverzeichnis (Anlage 2).
Der aktuelle Entwurf der Unterlagen ist dieser Aufforderung zur Information beigefügt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ggf. noch Anpassungen der Unterlagen erfolgen können, auf die Nr. IV dieser Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb wird hingewiesen.

Zuschlagskriterium

Preis
Wertungspreis

Auf der Grundlage der eingereichten Angebote wird eine Rangfolge der Bieter nach den Vergabekriterien gebildet. Der Preis wird nicht das einzige Zuschlagskriterium sein. Die Angebote werden nach der Einfachen Richtwertmethode bewertet. Bei der Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet:
Z = L (Leistung) / P (Gesamtangebotspreis als Wertungspreis)
Der Gesamtangebotspreis ergibt sich aus dem Wertungspreis des Preisblattes (Anlage 5) und die Leistungspunkte aus dem Leistungsverzeichnis (Anlage 2).
Der aktuelle Entwurf der Unterlagen ist dieser Aufforderung zur Information beigefügt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ggf. noch Anpassungen der Unterlagen erfolgen können, auf die Nr. IV dieser Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb wird hingewiesen.

Zuschlagskriterium

Qualität
Leistungspunkte

Auf der Grundlage der eingereichten Angebote wird eine Rangfolge der Bieter nach den Vergabekriterien gebildet. Der Preis wird nicht das einzige Zuschlagskriterium sein. Die Angebote werden nach der Einfachen Richtwertmethode bewertet. Bei der Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet:
Z = L (Leistung) / P (Gesamtangebotspreis als Wertungspreis)
Der Gesamtangebotspreis ergibt sich aus dem Wertungspreis des Preisblattes (Anlage 5) und die Leistungspunkte aus dem Leistungsverzeichnis (Anlage 2).
Der aktuelle Entwurf der Unterlagen ist dieser Aufforderung zur Information beigefügt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ggf. noch Anpassungen der Unterlagen erfolgen können, auf die Nr. IV dieser Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb wird hingewiesen.

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Änderungsvorschläge sind zugelassen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Das Verfahren gliedert sich in den Teilnahmewettbewerb, in dem Bewerber ihr Interesse bekunden und ihre Eignung nachweisen, und das Verhandlungsverfahren, zu dem ggf. nur eine begrenzte Anzahl von Bewerbern zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs werden die Eignungsvoraussetzungen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit bei den Bewerbern ermittelt und entsprechende Nachweise verlangt. Der Teilnahmewettbewerb schließt mit der Überprüfung der Eignung der Bewerber und ggf. mit der Auswahl der Bewerber durch den Auftraggeber ab, die in dem weiteren Verfahren zur Einreichung von Angeboten aufgefordert werden. Die nicht berücksichtigten Bewerber werden über die Gründe der Ablehnung ihrer Bewerbung um Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren informiert.
Die Bieter, die zum weiteren Verfahren zugelassenen werden, können ein verbindliches Erstangebot abgeben. Die Bieter werden zudem aufgefordert, ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen ggf. finden Verhandlungsgespräche statt.
Des Weiteren behält sich der Auftraggeber vor ein eine Bemusterung in Form einer verifizierenden Teststellung durchzuführen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieterzahl nach Abgabe der ersten verbindlichen Angebote zu reduzieren und nur mit den drei Bestbietenden in Bietergespräche und oder Verhandlungen einzutreten oder gänzlich auf Bietergespräche und oder Verhandlungen zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten verbindlichen Erstangebote eine Vergabeentscheidung zu treffen.
Soweit erforderlich, werden die Bieter zur Überarbeitung der Angebote aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Durchführung der Präsentation, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kommunikation über das elektronische Vergabeportal erfolgt.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JMSPR

Einlegung von Rechtsbehelfen

Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.

Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg zulässig.

Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Kammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Teilnahmeantrag ist spätestens zu dem unter "Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge" festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es gilt die Regelung des § 56 VgV:
(1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Erklärung zur deutschen Sprache in Wort und Schrift
Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber, dass die deutsche Sprache in Wort und Schrift:
- bei allen Kundenkorrespondenzen (UND)
- bei Konzepten, Beratungen, Schulungen, Dokumentationen, Handbüchern, Softwareanwendungen, Betriebsanleitungen, technische Vorschriften, Zeichnungen und Schaltpläne (UND)
- und beim Einsatz von eigenen Beschäftigten sowie beim Einsatz von Beschäftigten von Nachunternehmern verwendet wird, sofern diese direkten Kontakt mit dem Auftragnehmer haben
verwendet wird.

1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
1.10 Der Bewerber oder im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären,
? dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;
? dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;
? dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis:
- Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend.
- Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden.
- In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten.
- Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
- Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB UND Erklärung zu Russland-Sanktionen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe auch durch diese Unternehmen vorzulegen.

Der Teilnahmeantrag ist durch den Bieter inklusive aller Anlagen über das elektronische Vergabeportal abzugeben.
Hinweis zur Einreichung der Unterlagen: Bitte beachten Sie bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen die Einhaltung ggf. vorgegebener Dateiformate. Diese sind - soweit vorhanden - in Klammern hinter dem jeweiligen Dokument angegeben (z. B. "als ausgefülltes Excel-Dokument").
Dateiformatvorgaben:
- Falls kein konkretes Format angegeben ist, sind die Dokumente mindestens als maschinenlesbares PDF-Dokument einzureichen.
- Achten Sie darauf, dass auch eingescannt vorliegende Textdokumente vor der Abgabe mittels optischer Zeichenerkennung (OCR) in ein maschinenlesbares Format konvertiert werden.
Abweichende Formate:
- Falls Sie von den angegebenen Formaten abweichen möchten, stellen Sie bitte rechtzeitig eine Bieterfrage, um abzuklären, ob das gewünschte Format vom Auftraggeber problemlos gelesen werden kann.
Ausschlussrisiko:
- Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass Angebote, die die vorgegebenen Dateiformate nicht einhalten, vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können.
In solchen Fällen gelten die Unterlagen als nicht formgerecht eingereicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§ 123 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
3. § 261 StGB (Geldwäsche),
4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung),
8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

§ 124 GWB
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden,
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9.das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
(2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.

Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

3.2 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Bereitstellung und Betrieb von EAV-Lösungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführung / Inhaber
b) Beschäftigte im auftragsrelevanten Bereich
c) Sonstige Beschäftigte
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

3.3 Erfahrungsnachweise des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 01.01.2023), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind.
Es sind mindestens 2 Referenzprojekt zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen.
1. Allgemeine Vergleichbarkeit der Referenzprojekte:
Als vergleichbar gelten ausschließlich Projekte, bei denen eine EAV-Lösung implementiert und/oder betrieben wurde, bei der die Einnahmenverteilung auf Basis tatsächlicher oder abgeleiteter Nachfrage-, Vertriebs- oder Nutzungsdaten erfolgt und nicht ausschließlich auf statischen Bestandsschutz-, Pauschal- oder Alteinnahmensicherungsmodellen beruht.

2. Regionale Referenz:
Aufgrund der besonderen grenzüberschreitenden sowie tariflichen, regulatorischen und vertrieblichen Anforderungen des DING-Verbundraums ist mindestens eines der benannten Referenzprojekte zwingend im Bereich eines Verkehrsraums nachzuweisen, in dem sowohl Anforderungen aus Bayern als auch aus Baden-Württemberg im Rahmen einer Softwarelösung zur komplexen Einnahmen- oder Erlösaufteilung abgebildet wurden.

Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind darüber hinaus folgende Angaben notwendig:
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail)
- Unternehmen, bei dem das System eingesetzt wird (Ansprechpartner oder -stelle, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) (nicht zwingend)
- Kurze Beschreibung der Leistung / des Projekts
- Rolle des Bieters im Projekt / Konkret erbrachter Leistungsgegenstand / Anteil an der Gesamtleistung
- Konkret erbrachter Leistungsgegenstand
- Leistungszeitraum (Beauftragung / Beginn / Abschluss / ggf. Abnahme)
- Beschreibung der eingesetzten EAV-Logik
- Beschreibung des regionalen bzw. regulatorischen Bezugs

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
- mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden,
- mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis:
- Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend.
- In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten.
- Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in dem spezifischen Bereich (Bereitstellung und Betrieb von EAV-Lösungen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).
Hinweis:
Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:

2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
- mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden,
- mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.

Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.

Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.

2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt, LTMG
Mit dem Teilnahmeantrag ist die in Anlage enthaltene Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt gemäß dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG unterzeichnet abzugeben.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sind die Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sowie bei Einbindung von Nachunternehmen durch jeden Nachunternehmer vorzulegen. Hierzu ist die Anlage 8 "Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt" zu verwenden.

3.1 Erklärung zur deutschen Sprache in Wort und Schrift (durch Abgabe des Teilnahmeantrags)
1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung