Der Markt für Mobilität unterliegt einer bemerkenswerten Dynamik. Nicht zuletzt durch ein wachsendes Nachhaltigkeitsbewusstsein und eine breite gesellschaftliche Diskussion rund um den Klimawandel kommt dem ÖPNV für die urbane und suburbane Verkehrsentwicklung eine herausragende Stellung zu. In der die Diskussionen rund um eine Verkehrswende spielt der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) gemeinsam mit den nicht motorisierten Verkehrsarten Fahrrad und zu Fuß gehen ("Umweltverbund") eine große Rolle. Die neue ÜSTRA - drei Unternehmen, eine Marke für nachhaltige Mobilität in der Region Hannover. Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG gehört mit ihren Stadtbussen und Stadtbahnen zur Spitzengruppe der deutschen Nahverkehrsunternehmen. Sie befördert ca. 162 Millionen Fahrgäste im Jahr und ist damit sowohl leistungsstärkste Dienstleisterin für Nahverkehr in Niedersachsen als auch attraktive Arbeitgeberin.Die ÜSTRA ist ein Traditionsunternehmen, prägend für Hannover und Region und fest im Stadtbild verankert. Seit mehr als 125 Jahren ist sie untrennbar mit der Stadt Hannover verbunden. Mit über 41 Millionen Wagenkilometern pro Jahr (Bahn und Bus) und mehr als 2.000 Beschäftigten befördert die ÜSTRA die Menschen in Hannover in der Innenstadt tagsüber im 10-Minuten-Takt. Die regiobus Hannover GmbH hat als Verkehrsunternehmen ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Umland der Region Hannover. Sie befördert etwa 27 Millionen Fahrgäste im Jahr auf über 120 Linien. Die regiobus betreibt sechs Standorte, darunter die Verwaltung in Hannover und Betriebshöfe in Burgdorf, Mellendorf, Neustadt a. Rbge., Wunstorf und Eldagsen mit etwa 280 eigenen Bussen, 800 Mitarbeitenden und zusätzlichen Fahrzeugen von Subunternehmern.Die ÜSTRA AG und die regiobus GmbH kooperieren im ÜSTRA Verkehrsverbund mit den Verkehrsunternehmen Transdev Hannover GmbH, metronom Eisenbahngesellschaft mbH, erixx GmbH, Start Niedersachsen Mitte und WestfalenBahn GmbH. Die Region Hannover - Aufgabenträgerin des Nahverkehrs - koordiniert im ÜSTRA Verkehrsverbund ein abgestimmtes Verkehrsnetz und ein einheitliches Tarifsystem. Seit April 2024 treten die Verkehrsunternehmen ÜSTRA AG, regiobus Hannover GmbH und die GVH GmbH unter der Dachmarke der neuen ÜSTRA und dem Namen ÜSTRA Verkehrsverbund auf. Das Ziel ist es, den Nahverkehr in der Region Hannover deutlich zu vereinfachen, ihn noch präsenter zu machen und als festen Bestandteil eines modernen, nachhaltigen und mobilen Lebensstils zu verankern. Hierfür wurde die bisherige Marke ÜSTRA grundlegend überarbeitet und neu positioniert. Und sie hat mit dem sogenannten ÜMO eine neue Bildmarke bekommen, die viel mehr ist als ein neues Logo.Alle Beteiligten verbinden mit der starken Marke ein ehrgeiziges Ziel: Gemeinsam mit der Region Hannover wollen sie den besten Nahverkehr in Deutschland liefern.Auftraggeberin für diesen Auftrag ist die ÜSTRA AG.Wir suchen für die Marke ÜSTRA eine ganzheitlich denkende und handelnde Kreativ- und Strategieagentur im Lead zur Umsetzung unserer ganzjährig anfallenden Marketingaktivitäten und zur Erreichung unserer Marketingziele. Fokus liegt auf der Entwicklung und Umsetzung von Kampagnen - On- und Offline (ca. 6 Stück im Jahr) aber auch auf der Abwicklung des Tagesgeschäftes.
Gegenstand des Auftrags ist die Festlegung der Bedingungen und des Verfahrens zum Abschluss von Einzelaufträgen für die Erbringung von umfassenden Marketingaktivitäten aus den Bereichen:- Strategische Beratung und Markenentwicklung,- Kreative Dienstleistungen,- Medienplanung und -strategie,- Digitale Werbung und Online-Marketing, inkl. Mediaplanung,- Messung, Analyse und Reporting,- Projektmanagement,- Produktion.
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 96 Monate. Die Parteien vereinbaren eine automatische Verlängerungsoption von jeweils 24 Monaten, soweit- die maximale Laufzeit von 96 Monaten nicht überschritten oder- der Vertrag nicht 9 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit / der Verlängerung durch eine der Parteien gekündigt wird.Bei vorzeitiger Ausschöpfung des Budgets endet der Vertrag vorzeitig.
Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AktiengesellschaftAm Hohen Ufer 6, 30159 Hannoverhandelt in diesem Verfahren als zentrale Beschaffungsstelle gemäß § 120 Abs. 4 GWB für die regiobus Hannover GmbHGeorgstraße 54, 30159 Hannover.
Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 SektVO i. V. m. § 15 SektVO und § 112 Abs 3 GWB. Die überwiegende Zweckbestimmung des Auftrags betrifft die Tätigkeiten von Sektorenauftraggebern.Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines EU-weiten Verhandlungsverfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (SektVO).Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). Der Teilnahmewettbewerb ist beendet. Die Zulassungen und Absagen wurden versendet. Die für die Angebotsrunde zugelassenen Bieter können ein verbindliches Erstangebot abgeben. Die Bieter werden zudem aufgefordert, ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen; ggf. finden Verhandlungsgespräche statt. Der Auftraggeber behält sich vor, nur den Bestbietenden zur Präsentation einzuladen, die Präsentationen als Videokonferenz durchzuführen oder vollständig auf die Durchführung von Präsentationen zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten Angebote eine Vergabeentscheidung zu treffen.Auf der Grundlage der eingereichten Angebote und ggf. der Präsentationen wird eine Rangfolge der Bieter nach Maßgabe der Vergabekriterien gebildet. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach den mit der Angebotsphase bekannt gegebenen Vergabekriterien (XVII).Soweit erforderlich, werden die Bieter zur Überarbeitung der Angebote aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Durchführung der Präsentation, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen.Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot nach den Vergabekriterien (XVII) als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln.