Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (ÜSTRA) ist ein börsennotiertes Verkehrsunternehmen und betreibt mit ihren Stadtbussen und Stadtbahnen das Liniennetz in der Landeshauptstadt Hannover sowie den umliegenden Städten und Gemeinden der Region Hannover. Als Mobilitätsdienstleisterin mit bis 2019 durchschnittlich 170 Millionen Fahrgästen im Jahr ist sie im GVH ein Partner für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Mit ihren Bahnen und Bussen fahren in der Regel mehr als 470.000 Menschen täglich. Mit über 40 Millionen Wagenkilometern pro Jahr (Bahn und Bus) und mehr als 2.300 Beschäftigten befördert die ÜSTRA die Menschen in Hannover und ihre Gäste tagsüber im 10-Minuten-Takt. Die ÜSTRA ist Betreiberin Kritischer Infrastruktur (KRITIS). Sie ist damit das Rückgrat einer effizienten und klimaschonenden öffentlichen Mobilität der Landeshauptstadt Hannover.Die regiobus Hannover GmbH (regiobus) ist ein Nahverkehrsunternehmen in der und für die Region Hannover. Gemeinsam mit anderen Verkehrsunternehmen betreibt die regiobus Hannover GmbH den öffentlichen Personennahverkehr im Verkehrsverbund "Großraum-Verkehr Hannover" (GVH). Die regiobus Hannover GmbH wurde 1998 gegründet und entstand aus der Verschmelzung von drei Verkehrsunternehmen und einer Servicegesellschaft. Die regiobus Hannover GmbH verteilt sich auf sechs Standorte mit der Verwaltung in Hannover sowie den Betriebshöfen in Burgdorf, Mellendorf, Neustadt am Rbge., Wunstorf und Eldagsen. Aktuell nutzen 27,3 Millionen Fahrgäste die umfassenden Angebote des Unternehmens - von dem regulären Linienverkehr bis hin zu Ruftaxi oder Fahrradbus auf über 120 Linien. Das Unternehmen beschäftigt rund 800 Mitarbeiter. Mit fast 400 im Linienverkehr eingesetzten Fahrzeugen (davon 260 eigene) werden jährlich ca. 28 Mio. Fahrgäste befördert.Bereits seit April 2024 tritt die regiobus unter der Marke ÜSTRA in Erscheinung und ist seit Januar 2025 in einen Gemeinschaftsbetrieb mit dieser tätig, um Ressourcen effizienter zu nutzen und Synergien zu maximieren.Die regiobus und ÜSTRA beabsichtigen, über das Förderprogramm "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme" des BMDV 214 sog. ePaper-Displays zu beschaffen und damit die haltestellengebundene dynamische Fahrgastinformation - insbesondere bzgl. Echtzeitdaten und Störinformationen - deutlich zu verbessern. Die Projektpartner erwarten davon eine Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Personennahverkehrs und damit auch einen Beitrag zur Verschiebung des Modal-Split zu Lasten des motorisierten Individualverkehrs mit entsprechender CO2 Reduktion. Der über das Förderprogramm geplante Einsatz von ePaper-Anzeigern ergänzt das bestehende Anzeiger-Portfolio konzeptionell und flächendeckender in großer Stückzahl und verbessert die Fahrgastinformation erheblich. Insbesondere im ländlichen Raum sind derzeit nur wenige Haltestellen mit digitalen Anzeigern (überwiegend LED-Buszielanzeiger, s.o.) ausgerüstet. Es wird beabsichtigt ePaper-Displays in verschiedenen Formaten und Montagearten zu beschaffen. Diese sollen zur Datenversorgung mittels SIM-Karte über Mobilfunk in die bestehenden technischen Hintergrundsysteme für die aufgeführten Anzeigertypen eingebunden werden. Bislang analoge und somit gedruckte Vitrinen-Inhalte können mit ePaper zentraler digital gesteuert und damit die Informationen vor Ort kurzfristig aktueller gestaltet werden als bislang. Viele bisher analoge Prozesse werden damit durch Digitalisierung gestrafft und optimiert. Zum Unterschied zur bisherigen stationären DFI, ist die Darstellungsvielfalt von ePaper zudem höher als z.B. über eine kurze Textzeile in Laufschrift der klassischen DFI (LED-Technik) der Buszielanzeiger. Der Fokus liegt auf Haltestellenstandorten der Umlandkommunen. Die Kategorisierung erfolgt nach Einsteigerzahlen pro Richtungshaltestelle, dort verkehrender Linien und netzstrategischer Bedeutung.Der Auftrag umfasst zunächst die Lieferung, Montag und Inbetriebnahme von ca. 206 13-Zoll-Anzeiger und von ca. 30 32-Zoll-Anzeiger in E-Ink-Technik für die Fahrgastinformation, als auch die Bereitstellung eines adäquaten Fahrgastinformationssystem in Form einer Software as a Service Lösung. Ggf. sollen Bestandsgeräte des Auftraggebers ebenfalls, wenn technisch möglich, in den Betrieb aufgenommen werden.Perspektivisch sollen während der Laufzeit des Vertrages, unter Voraussetzung der Annahme der Leistung durch die NutzerInnen, möglichst viele Bus-Haltestellen der Auftraggeber mit E-Ink Anzeiger ausgestattet werden. Die maximale Obergrenze beträgt jedoch 450 13-Zoll-Anzeiger und 75 32-Zoll-Anzeiger, hiervon ausgenommen sind etwaige Nachbestellungen aufgrund des Ausfalls eines Anzeigers. Es handelt sich um eine Auftragsvergabe der ÜSTRA und der regiobus im Rahmen eines Fördermittelprojekt der Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).Der Auftraggeber hat im Vorfeld dieses Vergabeverfahrens eine förmliche Markterkundung gemäß § 26 SektVO durchgeführt. Die Markterkundung wurde über das Deutsche Vergabeportal am 24.03.2025 EU-weit veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgte im ABl. S Nummer 58/2025, mit der Nummer 186871-2025. Interessierte Unternehmen hatten Gelegenheit bis 04.04.2025 die gestellten Fragen zu beantworten. Nach Eingang der ersten Rückmeldung durch interessierte Unternehmen, hat der Auftraggeber die Frist für den Eingang der Antworten auf Bitte mit Veröffentlichung vom 04.04.2025, im ABl. S Nr. 67/2025 auf den 17.04.2025 verlängert. Insgesamt haben sich 8 Unternehmen an der Markterkundung mit einer Rückmeldung beteiligt. Der Auftraggeber hat nach Durchführung und Aufhebung des zweiten Vergabeverfahrens eine weitere Markterkundung durchgeführt.
Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Am Hohen Ufer 6, 30159 Hannover handelt in diesem Verfahren als zentrale Beschaffungsstelle gemäß § 120 Abs. 4 GWB für die regiobus Hannover GmbH, Georgstraße 54, 30159 Hannover.
(1) Gegenstand dieses Auftrags ist:a. der Abschluss einer Teil-Rahmenvereinbarung, die die Bedingungen und das Verfahren zum Abschluss von Einzelaufträgen über Liefer- und Montageleistungen von e-Ink-Anzeigern festlegt UND die Lieferung von eInk-Anzeigern, in verschiedenen Größen, Ausführungen und Montageartenb. Montage der gelieferten Anzeiger und Übernahme der vorbeugenden Maßnahmen und Störungsbeseitigung (Systemservice) dieser Anzeiger,c. die Bereitstellung und der Betrieb eines Fahrgastinformationssystem (FIS) auf Basis eines Software as a Service Modells (SaaS) und Anbindung an die Datenschnittstellen des Auftraggebers,d. die Integration der Anzeiger in ein Fahrgastinformations-Gesamtsystem und Herstellung der Betriebsbereitschaft des Fahrgastinformations-Gesamtsystem unter Zusicherung einer Gesamtverfügbarkeit,e. Erbringung von Supportleistungenf. die vollständige Dokumentation sämtlicher Leistungeng. die Übernahme von Einweisungen und Schulungenh. das Projektmanagement zur Einfügung der angebotenen Lösung beim Auftraggeber durch den Auftragnehmer,(2) Die vollständige Lieferung, Montage und Integration der Anzeiger sowie die Bereitstellung des Cloudservice muss spätestens bis zum 15.12.2026 abgeschlossen sein. Diese Ausführungsfrist ist Vertragsstrafen relevant. (3) Die Leistungen bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die in diesem Vertrag vereinbarte Funktionalität des Gesamtsystems herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt.(4) Die Laufzeit der Teil-Rahmenvereinbarung ist auf maximal 8 Jahre beschränkt.
Der Auftraggeber hat das Recht den Vertrag mehrmals um 12 bzw. 24 Monate zu verlängern.
Die Leistungserbringung erfolgt innerhalb der Region Hannover an verschiedenen Haltepunkten der Auftraggeber.
Leistungspunkte gemäß Leistungsverzeichnis
Wertungspreis gemäß Preisblatt
Der Auftragnehmer hat die Leistungen während der Laufzeit der Teil-Verträge / Teil-Rahmenvereinbarung nach den bei Abruf der Einzelaufträge geltenden anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. Sollten durch den aktuellen Stand der Technik Leistungsvarianten möglich sein, z.B. verbesserte e-Ink-Anzeiger-Technik oder z.B. Änderung in der mobilen Datenübertragung durch technische Innovationen oder anderer Nachfolger der vorhandenen Funkstandards (z.B. 6G - als Nachfolger des 5G-Standards) oder andere Batterietechniken verfügbar werden etc. oder durch gesetzliche oder organisatorische Anforderungen Änderungen bei der Leistungsausführung eintreten, so hat der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber ebenfalls anzubieten. Soweit möglich, steht dem Auftraggeber in diesem Fall ein Wahlrecht zu, welche Leistungsvarianten im Rahmen etwaiger Einzelaufträge oder durch Anpassung von Teil- oder Gesamtleistungen ausgeführt werden sollen. Hierdurch entstehende Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Der Auftragnehmer wird dies nicht unbillig verweigern.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zwei vorausgehende Vergabeverfahren aufgehoben werden musste, da keine Angebote vorlagen, die den Bedingungen der Vergabeunterlagen entsprochen haben.1. VerfahrenBekanntmachung: EU-Amtsblatt vom 20.05.2025, Nr. 96/2025,Veröffentlichungsnummer 323238-2025Berichtigung:EU-Amtsblatt vom 30.05.2025, Nr. 103/2025,Veröffentlichungsnummer 348340-2025Bekanntmachung nach Rückversetzung: EU-Amtsblatt vom 25.06.2025, Nr. 119/2025,Veröffentlichungsnummer 405768-2025Berichtigung:EU-Amtsblatt vom 02.07.2025, Nr. 124/2025,Veröffentlichungsnummer 426009-20252. VerfahrenBekanntmachung:EU-Amtsblatt vom 03.09.2025, Nr. 168/2025,Veröffentlichungsnummer 573442-2025
Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 13 Abs. 1 SektVO i. V. m. § 14 SektVO.Die Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, werden im vorliegenden Verfahren zudem aufgefordert, sich und ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen und an einer Bemusterung teilzunehmen.Der Auftraggeber behält sich vor, nur den Bestbietenden zur Präsentation und Bemusterung einzuladen, die Präsentationen als Videokonferenz durchzuführen oder vollständig auf die Durchführung von Präsentationen oder der Bemusterung zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten Angebote eine Vergabeentscheidung zu treffen, sofern rechnerisch die weiteren Bieter keine Chance auf den Zuschlag haben. Eine Bemusterung wird in mit allen Bietern durchgeführt, die rechnerisch eine Zuschlagschance haben.Auf der Grundlage der eingereichten Angebote und der Ergebnisse der Bemusterungen wird eine Rangfolge der Bieter nach den Vergabekriterien gebildet. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot nach den Vergabekriterien als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.
Hinweis zum Verhandlungsverbot im Offenen VerfahrenBitte beachten Sie, dass im Offenen Verfahren ein Verhandlungsverbot über die abgegebenen Angebote besteht (§ 15 Abs. 5 VgV analog). Nachträgliche inhaltliche Änderungen der Angebote sind ausgeschlossen.Eine Nachforderung von Unterlagen ist nur in den gesetzlich engen Grenzen (§ 51 SektVO) möglich. Die Angebote müssen daher in der bei Abgabe vorliegenden Form vollständig und wertbar sein und sämtliche Mindestanforderungen erfüllen.Bei Unsicherheiten zu den Vergabeunterlagen, inkl. der Vertragsunterlagen und der Leistungsverzeichnisse etc., stellen Sie bitte entsprechende Bieterfragen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist.
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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