Gegenstand des Auftrags ist die Herstellung/Zubereitung der Mittagessen nach den in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen (Los 1 und Los 2) aufgezeigten Qualitätsanforderungen. Gegenstand des Auftrages ist zudem die Anlieferung/Lieferung der Mittagessen in den genannten Kindertagesstätten (Los 1) und Grundschulen (Los 2) durch eigenes Personal des Auftragnehmers.
Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Lose.
Los 1: Bückeburg Kindertageseinrichtungen
Einrichtung / AdresseStädtische KiTa Straußweg / Straußweg 15,31675 BückeburgStädtische KiTa Röcke Pusteblume / Südring 4,31675 BückeburgStädtische Luisen-Krippe / Hinüberstraße 12,31675 BückeburgStädtische Julianen-KiTa / Hannoversche Straße 10,31675 Bückeburg Los 2: Bückeburg Grundschulen
Einrichtung / AdresseGrundschule Am Harrl / Ulmenallee 3,31675 BückeburgGrundschule Evesen / Eveser Straße 61,31675 BückeburgGrundschule Meinsen / Am Weidenhof 5,31675 BückeburgGrundschule Im Petzer Feld / Petzer Straße 43,31675 Bückeburg
Gegenstand des vergebenen Auftrags ist die Herstellung/Zubereitung der Mittagessen und zudem die Anlieferung/Lieferung der Mittagessen in den genannten Kindertagesstätten (Los 1) und Grundschulen (Los 2) durch eigenes Personal des Auftragnehmers.
Vertragsbeginn ist jeweils der 01.02.2026. Der erste Tag der Belieferung ist Montag, der 02.02.2026. Der jeweilige Vertrag ist befristet auf zwei Jahre, bis zum 31.01.2028. Es besteht jeweils eine zweimalige Verlängerungsoption um je ein Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre, bis spätestens zu 31.01.2030.
Darstellung und Erläuterung des Verpflegungskonzepts (inklusive Darstellung der Umsetzung des DGE- Standards für KiTas bzw. Schulen anhand eines Speiseplans gem. Leistungsbeschreibung für die ersten 4 Wochen ab 02.02.2026) - 50 %
Hinweis: Der mit dem Angebot eingereichte Speiseplan für die ersten 4 Wochen ab 02.02.2026 wird bei Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil..
Darstellung der Transportwege und Lieferabläufe inkl. der Warmhaltezeiten - 20 %
Darstellung eines Qualitätssicherungs- und Hygienekonzeptes (inkl. HACCP) - 20 %
Darstellung zum Umgang mit Verpackungen (Vermeidung von Verpackungsmüll) - 10 %
Die Beauftragung der vergebenen Leistung erfolgte im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV).
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.