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Verfahrensangaben

Gem Wennigsen - Beratungsleistung - Grundschule Holtensen-Bredenbeck

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
02.03.2026 11:00 Uhr
02.03.2026 11:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gemeinde Wennigsen
DE115507373
Hauptstraße 1 - 2
30974
Wennigsen (Deister)
Deutschland
DE929
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
+49 51122007430

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
bbt Rechtsanwälte und Steuerberater GmbH
DE259528735
Theaterstraße 16
30159
Hannover
Deutschland
DE929
Vergabestelle
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
+49 511220074-30
+49 511220074-99
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
keine Angabe
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131-153306
+49 4131-152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Gemeinde Wennigsen (Deister) hat beschlossen eine Grundschule mit Dreifeldsporthalle neu zu errichten. Es soll ein Neubau der Grundschule und Sporthalle auf einem Grundstück östlich von Bredenbeck zwischen Bredenbeck und Holtensen entstehen.

Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde die Umsetzung im Wege einer Gesamtvergabe der Planungs- und Bauleistungen an einen Totalunternehmer empfoh-len. Dabei werden die Entwurfsplanung, die Genehmigungsplanung, die Bauüberwa-chung und die schlüsselfertige Errichtung vom Totalunternehmer erbracht. Die Endfinan-zierung erfolgt durch die Gemeinde.

Die Baukosten liegen bei rd. 35 Mio. Euro.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Zur Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens sollen umfassende Beratungsleistungen an ein Beraterteam vergeben werden.

Neben der Koordination, Begleitung und Durchführung des Vergabeverfahrens sind insbesondere Gegenstand des Auftrags die Erarbeitung outputorientierten/funktionalen Bauleistungsbeschreibungen, die Begleitung der Verhandlungen sowie die wirtschaftliche und bautechnische Angebotsauswertung sowie nach Abschluss des Vergabeverfahrens das planungs- und baubegleitende Controlling der vertragsgerechten Leistungserfüllung.

Rechtsberatungsleistungen sind nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens.

Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung vor, ohne dass dadurch ein Anspruch auf weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Holtensen-Bredenbeck
Deutschland
DE929

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
1. Personalkonzept

1. a) Projektorganigramm mit den für das Projekt vorgesehenen Personen mit konkreten fachlichen Aufgaben im Projekt in beiden Projektphase sowie Nachweis der besonderen Kenntnisse der Personen durch Lebenslauf und personenbezogenen Projektreferenzen vorzugsweise im Schulbau. (10 %)

1. b) Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams. (20 %)

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
2. Beratungskonzept

2. a) Erläuterung der Vorgehensweise bei der Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung mit Konzeption der einzelnen Arbeitspakete, der voraussichtlich erforderlichen Workshops/Arbeitsbesprechungen und Anzahl und Qualifikation der Personen, die die jeweiligen Workshops/Arbeitsbesprechungen begleiten. (20 %)

2. b) Erläuterung der Vorgehensweise des planungs- und baubegleitenden Controllings in der Ausführungsphase. (10 %)

2. c) Vorstellung einer Terminplanung von der Projektvorbereitung bis zum Projektabschluss. (10 %)

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Kosten
3. Honorarangebot

Honorarangebot gemäß Preisblatt

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Das Angebot muss enthalten:

- Angebotsschreiben nebst Eignungsnachweisen (siehe auch Aufforderung zur Angebotsabgabe, dort XII. Eignungsanforderungen und XIII. Inhalt des Angebots)

- Präsentation mit folgenden Inhalten:
1. Personalkonzept
a. Projektorganigramm mit den für das Projekt vorgesehenen Personen in den einzelnen Projektphasen mit konkreten fachlichen Aufgaben im Projekt sowie Nachweis der besonderen Kenntnisse der Personen durch Lebenslauf und personenbezogenen Projektreferenzen vorzugsweise im Schulbau.
b. Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams in den beiden Projektphasen
(Die Darstellung hat in einer PowerPoint-Präsentation zu erfolgen. Lebensläufe können als Anlagen beigefügt werden.)

2. Beratungskonzept
a. Erläuterung der Vorgehensweise bei der Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung mit Konzeption der einzelnen Arbeitspakete, der voraus-sichtlich erforderlichen Workshops/Arbeitsbesprechungen und Anzahl und Qualifikation der Personen, die die jeweiligen Workshops/Arbeitsbesprechungen begleiten
b. Erläuterung der Vorgehensweise des planungs- und baubegleitenden Controllings in der Ausführungsphase
c. Vorstellung einer Terminplanung von der Projektvorbereitung bis zum Projektabschluss
(Die Darstellung hat in einer PowerPoint-Präsentation zu erfolgen. Textliche Erläuterungen können als Anlage beigefügt werden.)


3. Honorarangebot auf Grundlage des beigefügten Vertrags
Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot unter Verwendung des Preisblatts (Anlage A1) und unter Beachtung des Leistungsbilds (Anlage A2) sowie des Projektvertrags (Anlage A3) durch den Bieter vorzulegen.

Mit dem Angebot ist der Vertrag mit Unterschrift vorzulegen. Die grau hinterlegten Formularfelder sind auszufüllen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV).

Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert.

Die Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, werden im vorliegenden Verfahren zudem aufgefordert, sich und ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen.

Werden mehr als 4 wertbare Angebote eingereicht, erfolgt eine Vorauswahl und Reduzierung der Angebote anhand des Angebotspreises (Honorarangebot), und es werden nur die 4 preisgünstigsten Bieter in der Angebotswertung berücksichtigt und zum Präsentationstermin eingeladen.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Präsentationen als Videokonferenz durchzuführen oder vollständig auf die Durchführung von Präsentationen mit den 4 preisgünstigsten Bietern zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten Angebotsunterlagen eine Vergabeentscheidung zu treffen.

Die Angebote der 4 preisgünstigsten Bieter werden nach Maßgabe der Bewertungsmatrix (Vergabekriterien unter XV. der Vergabeunterlagen) bewertet.

Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot nach der Bewertungsmatrix als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JM4AK

Einlegung von Rechtsbehelfen

Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.

Gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bewerber nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Es gilt die Regelung des § 56 VgV:
(1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§ 123 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
3. § 261 StGB (Geldwäsche),
4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung),
8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

§ 124 GWB
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden,
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9.das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
(2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.

Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

1. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
2. Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
- mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden,
- mindestens 5,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

3.1 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung mindestens drei Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2021) für die Erstellung einer Funktionalen Leistungsbeschreibung für einen Schulbau als Grundlage für die Vergabe der Planungs- und Bauleistungen im Rahmen einer Gesamtvergabe (Totalunternehmermodell oder vergleichbar) mit oder ohne Bauzwischenfinanzierung.
3.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung mindestens drei Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2021) für die Begleitung eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen der VOB/A zur Umsetzung eines Bauvorhabens im Rahmen einer Gesamtvergabe (Totalunternehmermodell oder vergleichbar) mit oder ohne Bauzwischenfinanzierung.
3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung mindestens drei Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2021) für das Vertrags- und Baucontrolling der Umsetzung eines Bauvorhabens im Rahmen einer Gesamtvergabe (Totalunternehmermodell oder vergleichbar) mit oder ohne Bauzwischenfinanzierung.
Vergleichbar sind nur Referenzprojekte, bei denen
- die Leistungen auf Auftraggeber- bzw. Bauherrenseite erbracht wurden,
- der bezuschlagte Auftragswert des Bauvorhabens größer/gleich EUR 15 Mio. war und
- nach dem 01.01.2021 und vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe eine Abnahme durch den Auftraggeber und Übergabe der Einrichtung an die Nutzer erfolgt ist.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail)
- Kurze Beschreibung des Projekts mit Darstellung des Modells
- Projektzeitraum (Beauftragung / Beginn des Vergabeverfahrens / Ende des Vergabeverfahrens / Baubeginn / Bauabnahme / Zeitpunkt der Übergabe an den Nutzer bzw. Inbetriebnahme)
- Angabe der in dem Projekt erbrachten Leistungen

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.

2. Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

3. Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung