Stadt Minden - Grundstück Pionierstraße 18 und 20: Vergabe Baukonzession
VO: VOB Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
29.08.2025 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Minden
DE126024147
Kleiner Domhof 17
32423
Minden
Deutschland
DEA46
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
0511 22007426

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
bbt Rechts- und Steuerkanzlei
DE259528735
Theaterstraße 16
30159
Hannover
Deutschland
DE929
Vergabestelle
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
+49 511220074-26
+49 511220074-99
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Bezirksregierung Münster - Vergabekammer Westfalen
keine Angabe
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251-4111691
+49 251-4112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45213150-9
45214630-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Minden liegt im nordöstlichen Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen und ist kultureller Mittelpunkt sowie Verwaltungs- und Wirtschaftszentrum des Kreises Minden-Lübbecke.

Umgeben von einer abwechslungsreichen Landschaft liegt das über 1200-jährige Minden am Wasserstraßenkreuz von Weser und Mittellandkanal. Die geografisch günstige Lage an der Weser sowie eine wechselvolle Geschichte haben Minden geprägt und zu dem gemacht, was es heute ist: Eine moderne Stadt mit historischem Kern, gewachsenen Ortsteilen, attraktiven Wohngebieten und naturbelassenen Außenbereichen.

Rund 85.000 Einwohner leben hier auf insgesamt 101,08 km² Fläche in 19 Stadtbezirken.
Im regionalen Umfeld befinden sich im Süden, Westen und Norden die übrigen Kommunen des Kreises Minden-Lübbecke, während sich im Osten die niedersächsische Stadt Bückeburg bzw. der Landkreis Schaumburg anschließt. Das Stadtgebiet erstreckt sich vom Wiehengebirge im Süden bis zum Heisterholz im Norden sowie vom Schaumburger und Nammer Wald im Osten bis zum Hiller Moor im Westen. Es ist vor allem durch die Weser und den Mittellandkanal gegliedert. Das Relief ist schwach bewegt und weist außer am Wiehengebirge im Süden des Stadtgebiets keine größeren Höhenunterschiede auf.

Mit etwa 831 Einwohnern pro km² liegt die Bevölkerungsdichte Mindens erheblich über der der umliegenden Kommunen, in dieser eher ländlichen Region.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Grundstück Pionierstraße 18 und 20 (Gemarkung Minden, Flur 42, Flurstück 139) befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Mindener Bahnhof und liegt eingebettet zwischen den Flächen der DB Ein Teil dieses Geländes wird vom RailCampus OWL in Anspruch genommen, einem Innovationsökosystem für intelligente Bahntechnik. Der RailCampus OWL benötigt für die weitere Entwicklung zusätzliche Flächen, die auf dem Gelände der DB Systemtechnik nicht verfügbar sind. Als Verein kann der RailCampus jedoch keine Grundstückskäufe oder größere Investitionen tätigen.

Die Stadt Minden hat den Prozess der Vereinsgründung und die intensive Netzwerkarbeit von Beginn an aktiv mit begleitet und ist eines der neun Gründungsmitglieder des Vereins. Vor diesem Hintergrund wurde das Grundstück Pionierstraße 18 und 20 im Sommer 2024 von der Stadt erworben.

Ziel ist es, das Grundstück über ein Bieterverfahren an einen Investor zu veräußern mit der Verpflichtung, dieses mit einer für den RailCampus spezifischen Gebäudenutzung zu bebauen.
Systemtechnik GmbH.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA46

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Es handelt sich vorliegend um die Vergabe einer Baukonzession gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Rechtsgrundlage für die Vergabe ist die Richtlinie 2014/23/EU, der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV). Die vorliegende Bekanntmachung wurde mangels technischer Umsetzung auf der zur Verfügung stehenden Vergabeplattform als Bekanntmachung für Bauaufträge angelegt. Die unter 2.1.4 Allgemeine Information angegebenen Rechtsgrundlagen sind somit nicht maßgeblich. Die Vergabe erfolgt gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV in Verbindung mit § 119 Abs. 5 GWB im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb. Bei einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb wendet sich der öffentliche Konzessionsgeber an die in einem Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen, um mit diesen Unternehmen über Angebote zu verhandeln. Im Teilnahmewettbewerb wird die Leistungsfähigkeit und ihre Zuverlässigkeit abgefragt. Der Teilnahmewettbewerb schließt mit der Überprüfung der Eignung der Bewerber und der Auswahl der Bewerber durch den Konzessionsgeber, die in dem weiteren Verfahren zur Einreichung von Angeboten aufgefordert werden. Den ausgewählten Bewerbern wird eine Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebots übersandt. Die indikativen Angebote sind bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu übersenden. Es werden mit den Bewerbern 1 bis 2 Verhandlungsrunden durchgeführt. Die Konzessionsgeber werden dem Bieter den Zuschlag erteilen, dessen Angebot nach Maßgabe der mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandten Bewertungsmatrix als wirtschaftlichstes ermittelt wurde. Die nicht berücksichtigten Bewerber werden über die beabsichtigte Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Der Ablauf des Vergabeverfahrens ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5USR

Einlegung von Rechtsbehelfen

Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Es handelt sich vorliegend um die Vergabe einer Baukonzession gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Rechtsgrundlage für die Vergabe ist die Richtlinie 2014/23/EU, der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV). Die vorliegende Bekanntmachung wurde mangels technischer Umsetzung auf der zur Verfügung stehenden Vergabeplattform als Bekanntmachung für Bauaufträge angelegt. Die nachfolgend angegebene Rechtsgrundlage (Richtlinie 2014/24/EU sowie vob-a-eu) sind somit nicht maßgeblich, da diese automatisch generiert wurden.

Der Teilnahmeantrag ist spätestens zu dem unter "Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge" festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

(1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§ 123 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
3. § 261 StGB (Geldwäsche),
4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung),
8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

§ 124 GWB
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden,
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9.das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
(2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.

Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:

1.1 Angabe des Bewerbers mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.3 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.4 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.5 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
1.6 Der Bewerber hat mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären,
- dass ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;
- dass er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Konzessionsgeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;
- dass er bestätigt, dass er die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.

Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Der Konzessionsgeber kann sich bei Zweifeln weiterer Nachweise vorlegen lassen. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten.

Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann gemäß § 122 Abs. 3 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Eine Präqualifizierung ist die vorgelagerte Prüfung eines Unternehmens hinsichtlich seiner Eignung zur Ausführung von Aufträgen vor bzw. unabhängig von einem konkreten Auftrag bzw. Vergabeverfahren.

Zum Nachweis sind überdies formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Konzessionsvergabe kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im Teilnahmeantrag und den dazugehörigen Anlagen sind entsprechende Eigenerklärungen enthalten.

Die Eigenerklärungen können auch mit Hilfe der EEE "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" sowie der eEEE "elektronische Einheitliche Europäische Eigenerklärung" unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de abgegeben werden. Der Leitfaden für das Ausfüllen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:

2.1 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024).
Sind keine Umsatzzahlen oder Geschäftsberichte vorhanden hat der Bewerber andere geeignete Unterlagen zur Darstellung seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen (z.B. Eigenkapitalnachweis etc.).

Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. Gleiches gilt in Bezug auf Umsätze anderer Unternehmen, deren (wirtschaftliche und finanzielle) Leistungsfähigkeit im Wege der Eignungsleihe berücksichtigt werden soll.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:

3.1 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung mindestens drei Referenzprojekt innerhalb der letzten fünf Jahre über die Entwicklung eines Gebäudekomplexes mit vergleichbaren Nutzungen mit einem Investitionsvolumen in Höhe von mind. 5,0 Mio. Euro netto.
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Auftraggeber/Bauherr (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon, E-Mail)
- Eigentümer (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon, E-Mail)
- Darstellung des Projekts
- Investitionsvolumen in EUR (netto)
- Art der Nutzungen
- Darstellung der Finanzierungsstruktur des Projekts

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung