Mit dem Angebot sind zur Prüfung der Eignung nachfolgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1. Erklärung, dass, sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, auf Verlangen des Auftraggebers die Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) jahresdurchschnittlich sowie aktuell (2025) im auftragsrelevanten Bereich (Gebäudereinigung) beschäftigten Personen dargelegt wird.
2. Erklärung, dass, sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, auf Verlangen des Auftraggebers ein Erfahrungsnachweis des Bieters in Form der Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen, innerhalb der letzten drei Jahren (ab 01.01.2022), welche in Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Baureinigungen oder vergleichbar über die Reinigung
von Fassade, Fenster, Türen und Oberflächen), vorgelegt werden. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Art der ausgeführten Leistung
- Auftragssumme
- Ausführungszeitraum
Mit dem Angebot ist der Nachweis der Eignung vorläufig durch die "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124_LD VHB (Eigenerklärung zur Eignung)) darzulegen.
Der Auftraggeber kann auf Verlangen zur Bestätigung der Eigenerklärung vor Auftragserteilung Nachweise verlangen.