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Landkreis Nienburg/Weser - Sanierung der BBS Sporthalle
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
26.09.2025 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Nienburg/Weser
DE292581671
Weserstraße 17
31582
Nienburg/Weser
Deutschland
DE927
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
051122007423

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
bbt Rechts- und Steuerkanzlei
DE259528735
Theaterstraße 16
30159
Hannover
Deutschland
DE929
Vergabestelle
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
+49 511220074-23
+49 511220074-99
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
keine Angabe
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131-153306
+49 4131-152943

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
keine Angabe
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131-153306
+49 4131-152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71240000-2
71250000-5
71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Dreifeld-Sporthalle für die Beruflichen Schulen des Landkreises Nienburg wurde 1979 erbaut, 1981 umgebaut und 1996/1997 im Bereich des Hallendaches mit Einbringen einer Wärmedämmschicht saniert. 2012 wurden die Sanitärräume erneuert. Nach einem Hagelschlag in 2014 entstand ein Schaden an den Flachdächern der Sporthalle und der angrenzenden Gebäudeteile (Umkleiden etc.). Zur Reparatur wurden auf 1.060,00 m² (Sporthallendach) zwei Lagen EPS-Wärmedämmung d=60 mm 035 und d=40 mm 035, eingebaut. Festgestellt wurde auch, dass die Lichtkuppeln altersbedingt abgängig sind.

Technische Anlagen wurden nach Erfordernis nachgerüstet. Reparaturen sind nun nicht mehr bei allen Anlagen möglich, da Ersatzteile nicht mehr beschafft werden können, z.B. 2022 Ausfall der Zentrale der Sicherheitsbeleuchtung oder die Leuchtmittel der Sporthalle, die nicht mehr erhältlich sind. Eine Erneuerung der Heizungs- und Lüftungsanlage ist ebenfalls nötig.

Die Sporthalle wird von zwei Schulen für den Sportunterricht genutzt. Nach Schulschluss steht die Sporthalle Vereinen für den Trainingsbetrieb zur Verfügung und auch Wett-kämpfe, z.B. Handball oder Badminton, finden dort statt. Auch für andere Veranstaltungen wird die Sporthalle regelmäßig genutzt.

Nach über 40 Jahren soll nun eine umfassende Sanierung stattfinden:
Eine energetische und bauliche Sanierung auf den Effizienzhausstandard 70 (Dach, Wände, Fenster, technische Gebäudeausstattung und Umsetzung des Brandschutzkonzeptes), eine Erneuerung der sicherheitstechnischen Anlagen, wie Sicherheitsbeleuchtung und Sprachalarmierungsanlage, Erneuerung der Haustechnik (Heizung, Lüftung, Elektro und Beleuchtung der Sporthalle) und eine Modernisierung der Ausstattung, z.B. Bodenbelag der Sporthalle und Wände, sind notwendig.

Außerdem soll ein Anbau weitere Umkleiden und Lagermöglichkeiten für Sportgeräte für die Außensportanlagen schaffen.

Sämtliche Planungsleistungen wurden Ende 2023/Anfang 2024 ausgeschrieben und die Entwurfsplanung erarbeitet. Die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstungen sollen nunmehr ab der Leistungsphase 4 neu ausgeschrieben werden. Gegenstand des Auftrags ist auch eine Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Entwurfsplanung.

Die Gesamtkosten (KG 200 bis 700) werden auf rund 9,1 Mio. EUR brutto geschätzt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Leistungsphasen 4 bis 9
für:
- Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen)
- Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen)
- Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen)
- Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen)
- Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen)
- Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation)

Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 4 bis 6 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE927

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität des Projektteams

Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm 5 %
Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams 5 %

Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte.

- sehr gut = 5 Punkte
- gut = 4 Punkte
- befriedigend = 3 Punkte
- ausreichend = 2 Punkte
- mangelhaft = 1 Punkt

Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine

Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 15 %
Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers 15 %

Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte.

- sehr gut = 5 Punkte
- gut = 4 Punkte
- befriedigend = 3 Punkte
- ausreichend = 2 Punkte
- mangelhaft = 1 Punkt

Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Projekteinschätzung und Herangehensweise

(Kurze) Analyse der vorliegenden Vorentwurfsplanung, insbesondere in Bezug auf die Ökonomie 10 %
(Kurze) Analyse des aktuellen Kostenrahmens 10 %

Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte.

- sehr gut = 5 Punkte
- gut = 4 Punkte
- befriedigend = 3 Punkte
- ausreichend = 2 Punkte
- mangelhaft = 1 Punkt

Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Kosten
Honorarangebot

Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet:

Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme:
- 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme
- 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt.
- Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 4 bis 6 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

Zusätzliche Angaben

Das Angebot muss enthalten:

- Angebotsschreiben nebst Eignungsnachweisen

- Präsentation mit folgenden Inhalten:
1. Qualität des Projektteams
a. Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm
b. Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams
(Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise PowerPoint und pdf-Datei zu erfolgen.)

2. Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine
a. Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten
b. Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers
(Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise PowerPoint und pdf-Datei zu erfolgen.)

3. Projekteinschätzung und Herangehensweise
a. (Kurze) Analyse der vorliegenden Vorentwurfsplanung, insbesondere in Bezug auf die Ökonomie
b. (Kurze) Analyse des aktuellen Kostenrahmens
(Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise PowerPoint und pdf-Datei zu erfolgen.)

4. Honorarangebot auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts
Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Technische Ausrüstung HLS auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben.

In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten, die Honorarzone, der Basishonorarsatz, die Bewertung der Leistungsphasen sowie das auf dieser Grundlage ermittelte Honorar bereits vorgegeben.

Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen:
- Nebenkostenpauschale
- Umbauzuschlag
- Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar
- Bepreisung besondere Leistungen
- Stundensätze

Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden.

5. Unterschriebener Vertrag
Mit dem Angebot ist der Vertrag mit Unterschrift vorzulegen. Die grau hinterlegten Formularfelder sind auszufüllen.

Sofern an dem Vertragsentwurf Änderungswünsche bestehen, sind diese vor Angebotsabgabe anzufragen, um eine Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV).

Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert.

Die Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, werden im vorliegenden Verfahren zudem aufgefordert, sich und ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Die Präsentationen sind als Videokonferenz vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, diese als Vor-Ort-Termin durchzuführen oder auf die Durchführung der Präsentationen zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten Angebote eine Vergabeentscheidung zu treffen.

Auf der Grundlage der eingereichten und ggf. nach einer Vorauswahl reduzierten Anzahl präsentierten Angebote wird eine Rangfolge der Bieter nach Maßgabe einer Bewertungsmatrix (Vergabekriterien unter XV. der Vergabeunterlagen) gebildet.

Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot nach der Bewertungsmatrix als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren ausschließlich über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5PYX

Einlegung von Rechtsbehelfen

Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.

Gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Es gilt die Regelung des § 56 VgV:
(1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§ 123 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
3. § 261 StGB (Geldwäsche),
4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung),
8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

§ 124 GWB
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden,
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9.das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
(2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.

Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

1. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
2. Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
- mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden
- mindestens 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024 vorläufig).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. Gleiches gilt in Bezug auf Umsätze anderer Unternehmen, deren (wirtschaftliche und finanzielle) Leistungsfähigkeit im Wege der Eignungsleihe berücksichtigt werden soll.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) jahresdurchschnittlich sowie aktuell im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführer*innen / Inhaber*innen
b) Architekten*innen / Ingenieur*innen
c) Zeichner*innen
d) Sonstige Mitarbeiter*innen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. Gleiches gilt in Bezug auf die Personalübersicht anderer Unternehmen, deren (technische und berufliche) Leistungsfähigkeit im Wege der Eignungsleihe berücksichtigt werden soll.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

3.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von mindestens drei Referenzprojekten innerhalb der letzten sieben Jahre (ab 01.01.2018), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Pro-jekt vergleichbar sind (Technische Ausrüstung, vorzugsweise Sporthallen, Mehrzweckgebäude oder Bildungsbauten mit mindestens Honorarzone III).
Vergleichbar sind nur innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossene Referenzprojekte. Die Bauleistungen müssen nach dem 01.01.2018 und spätestens vor dem Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags abgenommen sein.

Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben not-wendig:
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Art der Maßnahme (Neubau, Sanierung, Umbau, Erweiterung)
- Art der Nutzung (Sporthalle, Mehrzweckhalle, Bildungsbau mind. HZ III, Sonstiges)
- Kurze Beschreibung des Projekts
- Honorarzone
- Angabe der erbrachten Leistungen (Leistungsphasen)
- Bauwerkskosten KG 300 + 400 (brutto)
- Projektzeitraum (Beauftragung / Bauantrag / Baubeginn / Abnahme)

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
2. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
3. Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung