Digitalagentur Flensburg - technische Projektleitung für das Projekt "SH-Navi"
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
12.09.2025
19.09.2025 11:00 Uhr
19.09.2025 11:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH
DE353818843
Friesische Straße 21
24937
Flensburg
Deutschland
DEF01
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
051122007430

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
000000000000
Düsternbrooker Weg 94
24105
Kiel
Deutschland
DEF02
vergabekammer@wimi.landsh.de
+49 4319884542
+49 4319884702

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72224000-1
72200000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Flensburg und die Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland sind seit 2022 als "Smarte Grenzregion zwischen den Meeren" (SGR) eines von bundesweit 73 MPSCs (Modellprojekte Smart Cities). Das Modellprojekt unterstützt Maßnahmen, bei denen durch die Nutzung von Daten der Alltag der Menschen erleichtert, die Lebensverhältnisse verbessert und die Region zukunftsfest gemacht werden sollen.
Um die Mobilitätswende auch in den ländlichen Räumen voranzubringen, müssen attraktive, komfortable und einfach nutzbare Alternativen zum motorisierten Individualverkehr zur Verfügung gestellt und v.a. sichtbar gemacht werden. Ein wichtiger Baustein dafür sind digitale Angebote und die Verfügbarkeit von zugrundeliegenden Mobilitätsdaten. So wird der Umstieg vom Auto auf den Umweltverbund einfacher. Und genau da setzt das SH-Navi an:
Mit dem "SH-Navi" soll eine intermodale Mobilitätsplattform entstehen, die für jede nachgefragte Relation, ganz nach den Wünschen und Möglichkeiten der Nutzenden, Angebote des ÖPNV, den Fuß- und Radverkehr, aber auch den Individual- und den Bedarfsverkehr (bspw. On-Demad-Verkehre des Projektes SMILE24) in der Region sowie Mitfahrangebote miteinander kombiniert und dabei verfügbare Echtzeit-Informationen, bspw. aus dem ÖPNV und von SHaringanbietern, berücksichtigt.
Die Digitalagentur Flensburg plant daher für das Modellprojekt "Smarte Grenzregion zwischen den Meeren" mit dem Projekt "SH-Navi" die Entwicklung eines Mobilitätsportals zur individuellen intermodalen Routen- und Reiseplanung in der Region sowie perspektivisch bis zum Ende des Förderzeitraums (Ende 2027) die Anknüpfung dieses Dienstes an die entstehende Regionale Info-App.
Ein erster Prototyp des Portals existiert bereits und soll im Rahmen des Förderprojektes nach den Vorgaben des Auftraggebers weiterentwickelt werden. Dieser Prototyp des "SH-Navi" basiert auf der Pionierarbeit des Referenz-Projektes "Stadtnavi" in Herrenberg, welches auf Grundlage der Open-Source-Software-Projekte OpenTripPlanner (USA) und Digitransit (Finnland) entwickelt wurde.
Für das Projektbündel "Adaptive Mobilität" wurde eine interkommunale Arbeits- und Lenkungsgruppe mit Expert*innen aus den beteiligten Kommunen gegründet, welche bei der Umsetzung des "SH-Navi" als Stakeholder einzubeziehen ist.
Der "SH-Navi" verfolgt das langfristige Ziel eines landesweiten Rollouts und richtet sich im ersten Schritt zunächst primär an alle Einwohner*innen der "Smarten Grenzregion zwischen den Meeren" und der benachbarten "KielRegion".
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie die Förderbank KfW unterstützen mit dem Bundesprogramm Modellprojekte Smart Cities (MPSC) seit 2019 Städte und Gemeinden dabei, innovative Lösungen für eine nachhaltige und digitale Entwicklung in Städten und Regionen zu entwickeln. Es handelt sich um ein Fördermittelprojekt.
Im Projekt "SH-Navi" kooperiert die SGR eng mit dem benachbarten MPSC "Smarte KielRegio". Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung der MPSC ist unterzeichnet.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des Auftrags ist die technische Projektleitung für das Projekt "SH-Navi".

Zur erfolgreichen Umsetzung wird ein erfahrener technischer Projektleiter als externe Projektleitung benötigt, der die Entwicklung und kontinuierliche Optimierung des Produkts maßgeblich steuert. Dies beinhaltet insbesondere die Kommunikation aller Beteiligten zu gewährleisten und das Projekt voranzubringen.
Weitere konkrete Aufgaben sind das Erstellen eines Lastenheftes für die Vergabe der softwaretechnische Umsetzung des Vorhabens "SH-Navi", das Erstellen eines Pflichtenheftes für die die Umsetzung der einzelnen Schritte (nach erfolgter Ausschreibung) in Abstimmung mit der teamseitigen Projektleitung des Auftraggebers, die Überwachung der Softwareentwicklung, der Abgleich des Pflichtenheftes mit dem Lastenheft aus der Ausschreibung, Fehlerdokumentation und Sicherstellung der Fehlerelemination, die Kontrolle im Test-Betrieb, Fehleranalyse und die Koordination der weiteren Fehlerelemination im Test- und später im Livebetrieb.
Im ersten Schritt ist insbesondere die Mitwirkung an der Erstellung der Vergabeunterlagen und in der Durchführung der Vergabe an einen geeigneten Softwareentwickler für die technische Umsetzung des Vorhabens (Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb des Portals) prioritär. Diese Arbeiten erfolgen in enger Abstimmung und Kooperation mit der teamseitigen Projektleitung in der Digitalagentur und bei der Lead-Gebietskörperschaft (Kreis Schleswig-Flensburg).
Weiterhin wird vom Auftragnehmer eine Mitwirkung in der Vernetzung mit anderen Kommunen im bereits existierenden Netzwerk von Stadtnavi-basierten Instanzen erwartet.
Rolle technische Projektleitung im Projektkontext
Zum Rollenverständnis in der Umsetzung soll folgende Übersicht der zentralen Umsetzungsakteure mit den ihnen zugedachten Rollen dienen.
Rolle Inhalte Verantwortlich
Entwicklerteam Software(weiter)entwicklung gemäß gemeinsamem Backlog, Implementierung von Features, Bugfixes, aktive Rolle in der Weiterentwicklung der Dienste Vorschläge für neue Features etc.) Entwicklerteam, welches durch ein separates Vergabeverfahren zu beauftragen ist.
Inhaltliche Projektleitung Gesamtkoordination, Release-Management
Regionales Community- und Stakeholder-Management Die inhaltliche Projektleitung wird durch das Modellprojekt "Smarte Grenzregion zwischen den Meeren" (SGR) gestellt.
Technische Projektleitung/ Technischer Supervisor Technische Standards, Qualität, Sicherheit, Architektur, Code Review
Erstellung von Lasten- und Pflichtenhaften für Softwareentwickler
Mitwirkung an überregionalem Community-Management (Stadtnavi-Netzwerk; internationale Entwickler-Community Die inhaltliche Projektleitung ist Gegenstand dieser Ausschreibung.

Das Zusammenspiel und die Aufgabentrennung zwischen Gesamtprojektseitiger Projektleitung und technischer Projektleitung ist im Laufe des Prozesses verhandelbar i.S. einer Aufgabenübertragung untereinander, wo dies sachlich geboten erscheint. Die Rolle des noch zu findenden Dienstleisters für die Softwareentwicklung bleibt davon unberührt.

Laufzeit
Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Vertragsdauer beträgt mindestens 12 Monate, und endet spätestens mit Ablauf des Förderzeitraums des Gesamtvorhabens Smarte Grenzregion im Dezember 2027.

Budget
Für die einmaligen Leistungen, die wiederkehrenden Leistungen und einen Teil der Leistungen nach Aufwand (vgl. hierzu die Anlage 2 - Leistungsverzeichnis und Preisblatt - P (Preisblatt) - Nr. P1, P2 sowie P3.1) wird über den gesamten Zeitraum ein maximales Budget i.H.v. 150.000,00 Euro (brutto) vorgegeben.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
12

Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Vertragsdauer beträgt mindestens 12 Monate, und endet spätestens mit Ablauf des Förderzeitraums des Gesamtvorhabens Smarte Grenzregion im Dezember 2027.
Der Vertrag verlängert sich nach der Mindestlaufzeit jeweils um einen (1) weiteren Monat, wenn nicht eine der Parteien zwei Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit / des Verlängerungsendes kündigt.

20
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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24937
Flensburg
Deutschland
DEF01

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Wertungspreis gem. der Anlage 2 - Leistungsverzeichnis und Preisblatt, Blatt P

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Leistung

Leistungspunkte gem. der Anlage 2 - Leistungsverzeichnis und Preisblatt, Blatt LA

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbe-werbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV).

Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert.

Die Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, werden im vorliegenden Verfahren zudem aufgefordert, sich und ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Präsentationen als Videokonferenz durchzuführen oder vollständig auf die Durchführung von Präsentationen zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten Angebote eine Vergabeentscheidung zu treffen.

Auf der Grundlage der eingereichten Angebote wird eine Rangfolge der Bieter nach Maßgabe einer Bewertungsmatrix gebildet.

Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot nach der Bewertungsmatrix als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5803

Einlegung von Rechtsbehelfen

Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.

Gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bewerber nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es gilt die Regelung des § 56 VgV:
(1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§ 123 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
3. § 261 StGB (Geldwäsche),
4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung),
8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

§ 124 GWB
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden,
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9.das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
(2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.

Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.

Die Anlage A3 - Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB ist mit dem Angebot abzugeben.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit mindestens folgenden Deckungssummen:
- 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Erklärung zur deutschen Sprache in Wort und Schrift (durch Abgabe des Angebots)

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

3.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 01.01.2022), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind.
Es sind mindestens 3 Referenzprojekte zu benennen, bei denen der Mitarbeiter/ die Mitarbeiterin in der Rolle als technische Projektleitung (Technischer Projektleiter, technischer Supervisor oder Product Owner) in einem IT-Entwicklungsprojekt tätig war und das Projekt erfolgreich abgeschlossen wurde.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind darüber hinaus folgende Angaben notwendig:
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail)
- Kurze Beschreibung der Leistung / des Projekts
- Konkret erbrachter Leistungsgegenstand / Anteil an der Gesamtleistung
- Auftragswert in EUR (netto)
- Leistungszeitraum (Beauftragung / Beginn / Abschluss / ggf. Abnahme)
- Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1. Persönliche Lage des Bieters
1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung