Stadt Wunstorf - Städtebauliche Sanierung "Innenstadt Wunstorf" - Vergabe der Sani...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
17.11.2025 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Wunstorf
DE116160417
Südstraße 1
31515
Wunstorf
Deutschland
DE929
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
+49 511 220074-51

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
bbt Rechtsanwälte und Steuerberater
DE259528735
Theaterstraße 16
30159
Hannover
Deutschland
DE929
Vergabestelle
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
+49 511220074-51
+49 511220074-99
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131-153306
+49 4131-152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71400000-2
71410000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von

Sanierungsträgerleistungen gemäß § 157 BauGB

für die städtebauliche Maßnahme Stadt Wunstorf Sanierungsgebiet "Innenstadt" sowie das Innenstadtmanagement. Weitere Details zu den einzelnen Leistungsbildern sind dem Sanierungstreuhändervertrag sowie dem Innenstadtkonzept zu entnehmen.

Vertragsbeginn ist der 15.01.2026. Die Laufzeit des Vertrages ist zunächst befristet bis zum 14.01.2029 und verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre, soweit er nicht gekündigt wird. Eine Verlängerung ist mehrfach bis zum Abschluss der städtebaulichen Maßnahme möglich.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von

Sanierungsträgerleistungen gemäß § 157 BauGB

für die städtebauliche Maßnahme Stadt Wunstorf Sanierungsgebiet "Innenstadt" sowie das Innenstadtmanagement. Weitere Details zu den Leistungsanforderungen sind dem Sanierungstreuhändervertrag zu entnehmen.

Vertragsbeginn ist der 15.01.2026. Die Laufzeit des Vertrages ist zunächst befristet bis zum 14.01.2029 und verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre, soweit er nicht gekündigt wird. Eine Verlängerung ist mehrfach bis zum Abschluss der städtebaulichen Maßnahme möglich.

Die Stadt Wunstorf beabsichtigt, für die städtebauliche Sanierung der Innenstadt die Sanierungsträgerleistungen sowie das Innenstadtmanagement zu vergeben. Umfasst ist ein Sanierungsgebiet von rd. 19 ha, welches die Fußgängerzone mit ihren wichtigen Einzelhandelsfunktionen im Wesentlichen den zentralen Versorgungsbereich sowie die angrenzenden Bereiche beinhaltet.

Ziel der Maßnahme ist die nachhaltige städtebauliche Aufwertung der Innenstadt bzw. Fußgängerzone, die Beseitigung städtebaulicher Missstände und die Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität. Die Attraktivität der Innenstadt, insbesondere der Fußgängerzone, soll insgesamt erhöht werden. Dafür soll der Sanierungsträger die erforderlichen Aufgaben im Treuhandverhältnis übernehmen. Dazu zählen insbesondere der Entwurf und die Fortschreibung von Kosten- und Finanzierungsübersichten nach § 149 BauGB, Verwaltung des Treuhandvermögens, die Koordination und Steuerung von Planungs- und Umsetzungsprozessen, die Erarbeitung von Konzepten, das Fördermittelmanagement sowie die Dokumentation und Abrechnung der Maßnahmen gegenüber der Stadt. Die Unterstützung soll ab dem 15.01.2026 erfolgen.

Im Jahre 2021 beantragte die Stadt Wunstorf bereits erfolgreich Fördermittel aus dem Sofortprogramm des Landes "Perspektive Innenstadt" in Höhe von über einer Million Euro. Daraus folgten erste Investitionen in neue Sitzelemente und Mülleimer für die Innenstadt. In dem Zuge hat die Stadt Wunstorf zudem in den Jahren 2021/2022 ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) entwickeln sowie eine entsprechende vorbereitende Untersuchung (VU) durchführen lassen. Das Innenstadtkonzept (ISEK und VU) wurde von einem Stadtplanungsbüro im Mai 2022 fertiggestellt. Zudem erfolgte nach einstimmigem Ratsbeschluss am 6. Juli 2022 die Beantragung der Aufnahme in das Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne". Im Jahr 2023 wurde die Stadt Wunstorf in das Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne" aufgenommen. Weitere Details sind dem Innenstadtkonzept zu entnehmen, welche den Vergabeunterlagen beigefügt sind.

Im Mai 2025 wurde zudem die Sanierungssatzung einschließlich der Karte des Sanierungsgebietes beschlossen. Seit Mitte Juni 2025 wird ein freiraumplanerischer Wettbewerb zur Fußgängerzone und zum Ville-de-Flers Platz durchgeführt, über den Anfang Oktober 2025 entschieden wird. Parallel wird mit UNterstützung von zwei Planungsbüros der Rahmenplan erarbeitet, der im Dezember 2026 zum Beschluss vorgelegt werden soll.

Die Eckdaten des Sanierungsgebietes lauten wie folgt:

Lage des Fördergebietes: Innenstadt Wunstorf
Gebietsgröße: rd. 19 ha
Einwohnerzahl: 41.211 (Gesamteinwohnerzahl Stand Dez. 2024)
Durchführungszeitraum: 2023 - 2038
Beantragte Gesamtfinanzierungssumme: 17.194.780 EUR
z. Zeit bewilligte Gesamtfinanzierungssumme: 16.709.736 EUR

Die Gesamtfinanzierungssumme wurde in der Kosten -und Finanzierungsübersicht des Innenstadtkonzeptes (Stand Jan. 2023, Innenstadtkonzept, Anlage II) auf rd. 11,64 Mio. EUR geschätzt. Die veranschlagten Kosten werden zu je 1/3 von Bund, Land und Kommune getragen und auf einen Sanierungszeitraum von bis zu 14 Jahren verteilt (Anteil der Stadt Wunstorf rd. 3.878.340,00 EUR). Die förderfähigen Sanierungsträgerleistungen machen nach der Städtebauförderrichtlinie 6% der Gesamtsumme (ohne Grunderwerb) aus, sogenannte Vergütungsobergrenze. Weitere Details und Einzelheiten, auch zu dem Kosten des Innenstadtmanagements, können dem beiliegenden Innenstadtkonzept inkl. Kosten- und Finanzierungsübersicht (vgl. Anlage II) sowie den weiteren Vergabeunterlagen entnommen werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
15.01.2026
14.01.2029

Vertragsbeginn ist der 15.01.2026. Die Laufzeit des Vertrages ist zunächst befristet bis zum 14.01.2029 und verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre, soweit er nicht gekündigt wird. Eine Verlängerung ist mehrfach bis zum Abschluss der städtebaulichen Maßnahme möglich.

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Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Deutschland
DE929

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität des Projektteams

1. Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen und Erfahrungen (insbesondere im Bereich der Durchführung von Projekten mit vergleichbaren Fördermittelprogrammen), für das vorliegende Projekt mit Projektorganigramm - 20 %

2. Darstellung der Koordination des Projektteams 10 %

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Darstellung der Herangehensweise an das vorliegende Projekt

1. Darstellung der fachlichen Grundsatzüberlegungen zu den Sanierungszielen und möglichen Lösungsansätzen für das vorliegende Projekt 25 %

2. Darstellung der ersten Maßnahmen und Schritte nach Auftragserteilung für das vorliegende Projekt 15 %

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Preis
Vergütung einschließlich Nebenkostenpauschale

Vergütung Sanierungsträgerleistungen 30 %

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweise zu den geforderten Erklärungen und Nachweisen:
Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe auch durch diese Unternehmen vorzulegen. Bei der Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Erklärungen vor Erteilung des Zuschlags auch für den/die Nachunternehmer einzureichen.

1. Erklärung über das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 158 BauGB für die Beauftragung als Sanierungsträger.

2. Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

3. Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

4. Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.

Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen.

Das Angebot muss enthalten:

- Angebotsschreiben nebst Eignungsnachweisen

- Präsentation mit folgenden Inhalten:
1. Qualität des Projektteams
a. Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen und Erfahrungen (insbesondere im Bereich der Durchführung von Projekten mit vergleichbaren Fördermittelprogrammen), für das vorliegende Projekt mit Projektorganigramm
b. Darstellung der Koordination des Projektteams
(Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.)

2. Darstellung der Herangehensweise an das vorliegende Projekt
a. Darstellung der fachlichen Grundsatzüberlegungen zu den Sanierungszielen und möglichen Lösungsansätzen für das vorliegende Projekt.
b. Darstellung der ersten Maßnahmen und Schritte nach Auftragserteilung für das vorliegende Projekt.
(Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.)

- Ausgefülltes Honorardatenblatt mit Vergütung EUR/Std. netto gegliedert in:
- Stundensatz Projektleitung
- Stundensatz stv. Projektleitung
- Stundensatz Mitarbeiter*Innen mit fachspezifischen Kenntnissen
- Stundensatz Sachbearbeitung (inkl. Grundstücks- und Buchhaltungsabteilung)
- Nebenkostenpauschale

- Unterschriebener Vertrag
Mit dem Angebot ist der Vertrag mit Unterschrift vorzulegen. Die grau hinterlegten Formularfelder sind alle auszufüllen.

Sofern an dem Vertragsentwurf Änderungswünsche bestehen, sind diese vor Angebotsabgabe anzufragen, um eine Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten.

Durch den Bieter ist eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung abzuschließen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV).

Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert.

Die Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, werden im vorliegenden Verfahren zudem aufgefordert, sich und ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Präsentationen als Videokonferenz durchzuführen oder vollständig auf die Durchführung von Präsentationen zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten Angebote eine Vergabeentscheidung zu treffen.

Auf der Grundlage der eingereichten Angebote wird eine Rangfolge der Bieter nach Maßgabe einer Bewertungsmatrix (Vergabekriterien unter XVI. der Vergabeunterlagen) gebildet.

Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot nach der Bewertungsmatrix als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J515G

Einlegung von Rechtsbehelfen

Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.

Gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Es gilt die Regelung des § 56 VgV:
(1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§ 123 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
3. § 261 StGB (Geldwäsche),
4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung),
8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

§ 124 GWB
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden,
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9.das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
(2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.

Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

1.Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.

2. Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.

Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe auch durch diese Unternehmen vorzulegen. Bei der Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Erklärungen vor Erteilung des Zuschlags auch für den/die Nachunternehmer einzureichen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:

Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
- mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden,
- mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.

Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) jahresdurchschnittlich sowie aktuell (2025) im auftragsrelevanten Bereich (Sanierungsträgerleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführer*innen
b) Projektleiter*innen mit Qualifikation Diplom/Master
c) Kaufmännische Sachbearbeiter*innen
d) Technische Sachbearbeiter*innen
e) Juristische Sachbearbeiter*innen
f) Sonstige Mitarbeiter*innen

Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. Gleiches gilt in Bezug auf die Personalübersicht anderer Unternehmen, deren (technische und berufliche) Leistungsfähigkeit im Wege der Eignungsleihe berücksichtigt werden soll.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Benennung der/des Projektverantwortlichen für die Leistungen (mit mindestens 5 Jahren einschlägiger Berufserfahrung, nicht zwingend als Projektverantwortliche/r) und der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen für die Leistungen (mit mindestens 2 Jahren einschlägiger Berufserfahrung, nicht zwingend als stellv. Projektverantwortliche/r) für den Auftragsfall mit

a) Nachweis der beruflichen Qualifikation
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Tariftreueerklärung NTVergG

Mit dem Teilnahmeantrag ist die in Anlage enthaltene Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gemäß dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) unterzeichnet abzugeben.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung