Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen Angaben gemäß § 6 a VOB/A zu machen. Dies gilt gegebenenfalls auch für zu benennende Unterauftrag-/Nachunternehmer.
Auf gesondertes Verlangen:
- Ergänzung des Verzeichnisses der Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen um die Namen der Unterauftrag/Nachunternehmer
- Urkalkulation
- Qualifikation des Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen längerer Dauer an Landstraßen gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)