Gestellung und Abtransport von Containern, jeweils in 10m³, 7m³ und 5m³, sowie 240l und 120l MGB und 10m³ Presscontainer. Im ganzen Saarland.
Entsorgung Abfälle: Siedlungsabfälle Los1 78t, Los2 78t;PPK Los1 78t, Los2 78t; Bauschutt Los1 36t, Los2 36t; Belastetes Erdreich Los1 8t Los2 8t; Elektrogeräte Los1 10 St.; Los 2 10 St.;Teer/Pechhaltiger Straßenaufbruch Los1 8t Los2 8t; etc.; jeweils in 10m³, 7m³ und 5m³ Container sowie 240l und 120l MGB und 10m³ Presscontainer. Im ganzen Saarland.
Los 1:Straßenmeistereien Völklingen und MerzigZentralmeisterei Lebach
Los 2: Straßenmeistereien St. Wendel und RohrbachZentralwerkstatt Tholey Verwaltungsgebäude Neunkirchen
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohneBedingungen.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB bei erkannten Verstößen gegen die Vergabevorschriften, die nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird, wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist ferner gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB, 15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids, unzulässig. Darüber hinaus sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Landesbetrieb für StraßenbauPeter-Neuber-Allee 166538 Neunkirchen
keine
Unterlagen können nur innerhalb der Frist eingereicht werden. Fehlende Unterlagen werden auf gesondertes Verlangen nachgefordert
Ausgefüllter Vordruck EU-Eigenerklärung zur Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) gemäß §§ 42-47 VgV, 122-124 GWB.Dies gilt gegebenenfalls auch für zu benennende andere Unternehmen.
Sonstige Ausführungsbedingungen:Einhaltung des Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn Gesetz und Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von Öffentlichen Bau, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gemäß STFLG. Die nach diesem Gesetz anzuwendenden Arbeitsbedingungen sind unter folgendem Link abrufbar: Saarland - Tarifregister und Tariftreue Stichwort "Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz ".Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU-Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.