Änderung am Anmeldeprozess für Unternehmen: Weiter Infos unter https://csx.de/wc8mk
Fiktiventwurf Ersatzneubau BW99
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
08.10.2025
15.10.2025 09:00 Uhr
15.10.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landesbetrieb für Straßenbau
10000000-00108120000001-61
Peter-Neuber-Allee 1
66538
Neunkirchen
Deutschland
DEC03
vergabestelle@lfs.saarland.de
+49 6821-100-0
+49 6821-100-339

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Landesbetrieb für Straßenbau
10000000-00108120000001-61a
Peter-Neuber-Allee 1
66538
Neunkirchen
Deutschland
DEC03
vergabestelle@lfs.saarland.de
+49 6821-100-0
+49 6821-100-339

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
10000000-00108010000001-47
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119
Saarbrücken
Deutschland
DEC01
vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
+49 0681-501-4994
+49 0681-501-3506

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Für den Ersatzneubau von Bauwerk 99 wird, zur Vereinfachung der späteren Abrechnung des Bauwerks mit der DB AG, ein Fiktiventwurf erstellt. In dem Fiktiventwurf wird das Bauwerk 99 mit den erforderlichen Stützwänden und Personenunterführungen mit den minimal erforderlichen Abmessungen, die für den Betrieb der DB AG erforderlich sind, geplant.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Für die Objektplanung des Fiktiventwurfs von Bauwerks 99 und der
Stützwände ist die Leistungsphasen 3 - Fiktiventwurf (gem. HOAI, AHO - Heft 7) vorzulegen.

Für die Baumaßnahme ist auch noch eine Ablöseberechnung aufzustellen.

Umfang der Auftragsvergabe

504.201,68
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.10.2025
30.04.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Peter-Neuber-Allee 1
66538
Neunkirchen
Deutschland
DEC03

BW 99, B405 OD Saarlouis

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Honorar/Preis

Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert:

- 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises.
- Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
- Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
§45 (4) Nr. 4 VgV Gesamtumsatz

Weitere Erläuterung:
5 Punkte: Konstruktives Ingenieurwesen > 3,0 Mio. EUR
4 Punkte: Konstruktives Ingenieurwesen > 1,5 Mio. EUR
3 Punkte: Konstruktives Ingenieurwesen > 1,0 Mio. EUR
2 Punkte: Konstruktives Ingenieurwesen > 0,6 Mio. EUR
1 Punkt: Konstruktives Ingenieurwesen > 0,3 Mio. EUR

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
§46 (3) Nr.2 VgV Leistungsfähigkeit der techn. Fachkräfte

Weitere Erläuterung: "Konstruktives Ingenieurwesen"
5 Punkte: 5 leitende Ingenieure, 8 Ingenieure, 6 techn. Mitarbeiter
4 Punkte: 3 leitende Ingenieure, 4 Ingenieure, 4 techn. Mitarbeiter
3 Punkte: 1 leitender Ingenieur, 3 Ingenieure, 4 techn. Mitarbeiter
2 Punkte: 1 leitender Ingenieur, 2 Ingenieure, 3 techn. Mitarbeiter
1 Punkte: 1 leitender Ingenieur, 1 Ingenieure, 2 techn. Mitarbeiter

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
§46 (3) Nr.1 VgV Ausf. von vergleichbaren Leistungen

Weitere Erläuterung:
5 Punkte: - Brücke 3-feldrig mit Feldlängen > 20 m,
- Brückenüberbau aus Spannbeton
- Integrale Bauwerke.
4 Punkte: - Brücke 2-feldrig mit Feldlängen > 15 m,
- Brückenüberbau aus Stahlbeton / Spannbeton
- Integrale Bauwerke.
3 Punkte: - Brücke 1-feldrig mit Stützweite > 10 m,
- Brückenüberbau aus Fertigteilträgern mit
Ortbetonergänzung,
- Integrale Bauwerke.
2 Punkte: - Brücke 1-feldrig mit Stützweite > 10 m,
- Brückenüberbau aus Fertigteilträgern mit
Ortbetonergänzung,
1 Punkt: - Brücke 1-feldrig mit Stützweite > 10 m.

Gewichtung
25,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6H5V6S

Einlegung von Rechtsbehelfen

Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB bei erkannten Verstößen gegen die Vergabevorschriften, die nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird, wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist ferner gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB, 15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids, unzulässig. Darüber hinaus sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

45
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Landesbetrieb für Straßenbau
Peter-Neuber-Allee 1
66538 Neunkirchen

keine

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Unterlagen können nur innerhalb der Frist eingereicht werden.
Fehlende Unterlagen werden auf gesondertes Verlangen nachgefordert

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

§45 (4) Nr. 2 VGV:
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,5 Mio. EUR gegeben ist.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Sonstige Ausführungsbedingungen:
Einhaltung des Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn Gesetz und Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von Öffentlichen Bau, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gemäß STFLG. Die nach diesem Gesetz anzuwendenden Arbeitsbedingungen sind unter folgendem Link abrufbar: Saarland - Tarifregister und Tariftreue Stichwort "Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz ".
Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU-Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung