Für den Ersatzneubau von Bauwerk 99 wird, zur Vereinfachung der späteren Abrechnung des Bauwerks mit der DB AG, ein Fiktiventwurf erstellt. In dem Fiktiventwurf wird das Bauwerk 99 mit den erforderlichen Stützwänden und Personenunterführungen mit den minimal erforderlichen Abmessungen, die für den Betrieb der DB AG erforderlich sind, geplant.
Für die Objektplanung des Fiktiventwurfs von Bauwerks 99 und der Stützwände ist die Leistungsphasen 3 - Fiktiventwurf (gem. HOAI, AHO - Heft 7) vorzulegen.
Für die Baumaßnahme ist auch noch eine Ablöseberechnung aufzustellen.
BW 99, B405 OD Saarlouis
Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert:
- 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises.- Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.- Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Weitere Erläuterung:5 Punkte: Konstruktives Ingenieurwesen > 3,0 Mio. EUR 4 Punkte: Konstruktives Ingenieurwesen > 1,5 Mio. EUR 3 Punkte: Konstruktives Ingenieurwesen > 1,0 Mio. EUR 2 Punkte: Konstruktives Ingenieurwesen > 0,6 Mio. EUR 1 Punkt: Konstruktives Ingenieurwesen > 0,3 Mio. EUR
Weitere Erläuterung: "Konstruktives Ingenieurwesen"5 Punkte: 5 leitende Ingenieure, 8 Ingenieure, 6 techn. Mitarbeiter 4 Punkte: 3 leitende Ingenieure, 4 Ingenieure, 4 techn. Mitarbeiter 3 Punkte: 1 leitender Ingenieur, 3 Ingenieure, 4 techn. Mitarbeiter 2 Punkte: 1 leitender Ingenieur, 2 Ingenieure, 3 techn. Mitarbeiter1 Punkte: 1 leitender Ingenieur, 1 Ingenieure, 2 techn. Mitarbeiter
Weitere Erläuterung:5 Punkte: - Brücke 3-feldrig mit Feldlängen > 20 m, - Brückenüberbau aus Spannbeton - Integrale Bauwerke.4 Punkte: - Brücke 2-feldrig mit Feldlängen > 15 m, - Brückenüberbau aus Stahlbeton / Spannbeton - Integrale Bauwerke.3 Punkte: - Brücke 1-feldrig mit Stützweite > 10 m, - Brückenüberbau aus Fertigteilträgern mit Ortbetonergänzung, - Integrale Bauwerke.2 Punkte: - Brücke 1-feldrig mit Stützweite > 10 m, - Brückenüberbau aus Fertigteilträgern mit Ortbetonergänzung,1 Punkt: - Brücke 1-feldrig mit Stützweite > 10 m.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB bei erkannten Verstößen gegen die Vergabevorschriften, die nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird, wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist ferner gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB, 15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids, unzulässig. Darüber hinaus sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Landesbetrieb für StraßenbauPeter-Neuber-Allee 166538 Neunkirchen
keine
Unterlagen können nur innerhalb der Frist eingereicht werden. Fehlende Unterlagen werden auf gesondertes Verlangen nachgefordert
§45 (4) Nr. 2 VGV: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,5 Mio. EUR gegeben ist.
Sonstige Ausführungsbedingungen:Einhaltung des Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn Gesetz und Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von Öffentlichen Bau, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gemäß STFLG. Die nach diesem Gesetz anzuwendenden Arbeitsbedingungen sind unter folgendem Link abrufbar: Saarland - Tarifregister und Tariftreue Stichwort "Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz ".Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU-Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.