Ölspurbeseitigung und Erdreichsanierung nach Havarie
Los 1: Ölspurbeseitigung 300h SM Merzig u. SM SulzbachLos 2: Ölspurbeseitigung 300h SM St. Wendel u. SM RohrbachLos 3: Erdreichsanierung nach Havarie 80 m³ SM Merzig u. SM SulzbachLos 4: Erdreichsanierung nach Havarie 80 m³ SM St. Wendel u. SM Rohrbach
Gesamtes Saarland
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohneBedingungen.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB bei erkannten Verstößen gegen die Vergabevorschriften, die nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird, wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist ferner gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB, 15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids, unzulässig. Darüber hinaus sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Landesbetrieb für StraßenbauPeter-Neuber-Allee 166538 Neunkirchen
keine
Unterlagen können nur innerhalb der Frist eingereicht werden. Fehlende Unterlagen werden auf gesondertes Verlangen nachgefordert
Los 1 und 2: Genehmigter Entsorgungsnachweis für gefährlich Stoffe nach Avv 13 08 99* und 15 02 02*; Los 3 und 4: Genehmigter Entsorgungsnachweis für gefährlich Stoffe nach AVV 17 05 03*, 17 05 05*, 15 02 02*, 17 02 04*. MVAS Bescheinigung
Sonstige Ausführungsbedingungen:Einhaltung des Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn Gesetz und Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von Öffentlichen Bau, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gemäß STFLG. Die nach diesem Gesetz anzuwendenden Arbeitsbedingungen sind unter folgendem Link abrufbar: Saarland - Tarifregister und Tariftreue Stichwort "Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz ".Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU-Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.