Wegweisungskonzept
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Infoschreiben Nr. 2 Datum: 25.11.2025 - 12:01 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bewerberfrage ist bei uns eingegangen:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben Interesse an Ihrer Ausschreibung zum Rad-Wegweisungskonzept im Saarland. Daher haben wir zu Ihrer Ausschreibung "Wegweisungskonzept " folgende Bieterfrage:

- Welche Art von Datenbank bzw. welches GIS wird bei Ihnen verwendet?

Freundliche Grüße"

Antwort der Vergabestelle:

"Für unsere Radwegedatenbank verwenden wir QGIS."



Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ines Schultheis
Fachbereich 12
-Vergaben und Vertragsmanagement-

Dateianhänge:

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Betreff: Infoschreiben Nr. 1 Datum: 25.11.2025 - 11:49 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bewerberfrage ist bei uns eingegangen:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

uns sind bei der Sichtung der Ausschreibungsunterlagen einige Fragen aufgekommen, die wir gerne nachfolgend stellen würden:

1. Zeitplan
In den Ausschreibungsunterlagen finden sich keine Angaben zum Zeitplan. Können Sie einen ungefähren Rahmen nennen, in dem das Projekt bearbeitet werden soll? Wird die Angabe eines Zeitplans mit ggf. Nennung von Meilensteinen erforderlich bzw. gewünscht?

2. Knotenpunktsystem und Übersichtskarten
Im Dokument zum Wegweisungskonzept steht unter Punkt 4 (Thema Wegweiserinhalte) folgendes geschrieben: "Die Wegweisungskonzeption soll für das Alltagsradnetz 1. Ordnung sowie für das SaarRadland inklusive Knotenpunktsystem erfolgen. Die Knotenpunkträume sollen sinnvoll zusammenhängen. Die zu den Knotenpunkten gehörigen Übersichtskarten sind auch zu erstellen."
Gibt es eine Vorgabe, mit wieviel Knotenpunkten kalkuliert werden soll? Es macht hinsichtlich des Aufwandes einen Unterschied, ob ein Knotenpunktsystem mit 300 Knotenpunktstandorten konzipiert und mit den Projektbeteiligten abgestimmt werden soll oder ob es z.B. 800 Knotenpunkte geben soll. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Angebote wäre eine Vorgabe wünschenswert, mit wie vielen Knotenpunkten kalkuliert werden soll.
Des Weiteren besteht die Frage was mit "Übersichtskarten" gemeint ist. Soll dies physische Infotafeln darstellen, die vor Ort bei den Wegweiserpfosten der Knotenpunktstandorte aufgestellt werden? Oder handelt es sich hier um einen Faltplan mit Übersichtskarte?
Falls mit Übersichtskarten physische Infotafeln gemeint sind, die an jedem Knotenpunktstandort aufgestellt werden sollen, wäre hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Angebote auch hier eine Angabe wünschenswert, wie viele Infotafeln konzipiert werden müssen, denn auch bei der Erstellung von Infotafeln macht es preislich einen großen Unterschied, ob 300 oder 800 Infotafeln erstellt werden müssen. Ein Pauschalpreis ohne Nennung von Kalkulationsgrößen lässt sich nicht seriös nennen und vergleichen.

3. Erhebung von Streckenattributen
Im Wegweisungskonzept wird angegeben, dass das später zu beplanende Netz einen Gesamtumfang von ca. 4.300 km aufweisen soll. Beim Punkt 5. "Befahrung" geht es um die Erfassung der diversen Streckenattribute. Es steht zudem geschrieben "Der Belagszustand soll im gesamten LRVN (2300 km) erfasst werden."
Müssen die Streckenattribute nur auf diesen 2.300 km erfasst werden? Beim übrigen lokalen Radwegenetz mit einer Länge von 2.000 km ist die Erfassung der Streckenattribute demnach nicht erforderlich?

4. Unklarheiten bei den Arbeitspaketen
In der Leistungsbeschreibung beim Wegweisungskonzept befasst sich in Kapitel A der Punkt 9 mit "Wegweisungskataster und Anforderungen an die zu übergebenden Daten und Dokumente". Im gleichen Dokument in den Tabellen in Kapitel C zu der "Beschreibung der Besonderen Leistungen" ist Punkt 9 dann "Vorbereitung der Vergabe", was dann wiederum ebenfalls bei Kapitel B "Beschreibung der Grundleistungen" beschrieben wird. Im Dokument "Anlage C4_Honorar Uebersicht" sind die Arbeitspakete so ähnlich aufgelistet wie im Leistungsverzeichnis im Wegweisungskonzept. Dort steht unter Arbeitspaket 10 aber "Besondere Leistung zu Leistungsphase 6". Dem Punkt "Beschreibung der Besonderen Leistungen" werden tabellarisch im Wegweisungskonzept aber quasi fast alle anderen Themenpunkte untergeordnet. Der Punkt 9 aus dem Wegweisungskonzept zum Wegweisungskataster sowie der Übergabe der Daten taucht weder in Anlage C4 noch in Kapitel C im Wegweisungskonzept auf.
Müsste das Arbeitspaket 10 in Anlage C4 nicht in "Wegweisungskataster und Anforderungen an die zu übergebenden Daten und Dokumente" geändert werden, denn es gibt ansonsten in Anlage C4 keine Möglichkeit die Kosten für die Erstellung des Wegweisungskatasters sowie der Datenübergabe anzugeben.

5. Unklarheiten zur Kostenermittlung
Es ist unklar, wo genau überall Kosten für die Durchführung von Leistungen angegeben werden sollen. In der Leistungsbeschreibung zum Wegweisungskonzept sind ab Seite 9 Tabellen zu "B. Beschreibung der Grundleistungen" und "C. Beschreibung der Besonderen Leistungen" zu finden. Dazu gibt es im Ordner "vom_unternehmen_auszufuellende_dokumente" die zwei Dateien "Anlage C3_Honorarermittlung" und "Anlage C4_Honorar Übersicht".
Welche Dateien und Tabellen sind für die Kalkulation maßgeblich und sollen bepreist und ausgefüllt werden?

6. Digitales Beschilderungskataster
Im Dokument zum Wegweisungskonzept steht unter Punkt 9 (Thema Wegweisungskataster) folgendes geschrieben: "Der Kataster soll ab der Montage der Schilder durch den AG betreut und z.B. Änderungen von ihm eingearbeitet werden können. Nach Möglichkeit sollen die Kommunen Zugriff auf den Kataster erhalten und auch Änderungen einarbeiten können, wobei die Freigabe der Änderungen durch den AG erfolgen soll." Beim Dokument "Aufforderung Angebotsabgabe" wird als Zuschlagskriterium zusätzlich die technische Ausrüstung mit dem "Vorhandensein einer Software, welche den Planungsprozess mit allen folgenden Leistungen unterstützt" erwähnt.
Wir würden bitten zu konkretisieren, was genau unter dem Digitalen Beschilderungskataster mit der Möglichkeit zur Durchführung von Änderungen gewünscht wird. Wird hier die Nutzung/Lizenzierung einer Wegweisungssoftware verlangt, oder wäre es auch möglich die Daten später z.B. in einem GIS-System weiterverarbeiten zu können? Wenn eine Wegweisungssoftware gewünscht wird, dann wäre die Angabe hilfreich, ob nur der AG oder auch weitere Anwender (z.B. Kommunen) schreibend darauf zugreifen sollen und über welchen Zeitraum dies geschehen bzw. angeboten werden soll. Eine Konkretisierung wäre hilfreich, da die Anzahl der gleichzeitig schreibenden Zugänge lizenztechnisch einen Unterschied machen kann. Des Weiteren wäre eine Aussage wünschenswert, wo die Kosten für eine etwaige Lizenzierung für ein Produkt zur Bearbeitung des Wegweisungskatasters eingepreist werden sollen. Sollte dieses Thema nicht ein eigener Punkt im Leistungsverzeichnis sein?"


Antwort der Vergabestelle:

"1. Wie in den Vertragsbedingungen angegeben, erhoffen wir uns eine Fertigstellung des Konzepts spätestens bis zum 30.06.2029. Einen Zeitplan mit Meilensteinen wünschen wir uns vom Bieter.

2. Die Bieter sollen von ca. 800 Knotenpunkten ausgehen. Dies ist aber eine grobe Schätzung.
Der Auftragnehmer soll zu jedem Knotenpunkt eine physische Übersichtskarte konzipieren, wie sie im M WBR (2024) unter Punkt 4.2.3 erklärt ist. Die Karten sollen die benachbarten Knotenpunkt zeigen und Informationen zu den Verbindungen geben.

3. Richtig, es sollen nur bei dem originalen Landesradverkehrsnetz (2300 km) die fehlenden Streckenattribute erfasst werden. Bei den kommunalen Routen (2000 km) sind die Kommunen für die Datenlieferungen zuständig.

4. Die Vorbereitung der Vergabe aus Kapitel B ist die Leistungsphase 6 nach HOAI und damit eine Grundleistung. Die besondere Leistung in Kapitel C Punkt 9 hat mit der Vergabe zu tun, ist aber nicht Teil der normierten Leistungsphase 6 - deswegen die Aufteilung dieser Leistung in Kapitel B und C.
Aufgrund der Klarheit der Leistung wurde sie nicht näher in Kapitel A als eigenständiger Punkt aufgelistet.

Die Nummerierung in "Anlage C4_Honorar Uebersicht" resultiert aus der Reihenfolge der zu bepreisenden Leistungen in "Anlage B1C2_LB_Wegweisungskonzept". Aufgrund des Aufbau des HVA-Dokuments ist hier zuerst der Preis für die Grundleistung einzutragen und dann der für die besonderen Leistungen. Wir bitten zu entschuldigen, dass dann die Zeilennummern aus dem Übersichtsdokument nicht zu der Nummerierung der besonderen Leistungen passt.

Die Kosten für die Anlage des Wegweisungskatasters sind auf die verschiedenen Punkte der besonderen Leistung zu verteilen. Das erstmalige Anlegen des Katasters ist unter Punkt C1 "Datenbeschaffung" der Leistungsbeschreibung in Punkt C1.02 "Aufbau Kataster" zu inkludieren (bzw. in Zeile 2 "Datenbeschaffung" der Honorarübersicht). Hier können auch die Kosten für die Datenübergabe eingerechnet werden.
Da auch bei den nachfolgenden Leistungen Bearbeitungen des Katasters notwendig sind, sind die Preise der Katasterbearbeitung bei den jeweiligen Schritten pauschal zu inkludieren. Etwaige Lizenzkosten für eine vom AN genutzte Software sind ebenso bei den unterschiedlichen Punkten einzupreisen.

5. Alle Dokumente sind auszufüllen. In Anlage C3 ist das Honorar für die "Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe" anzugeben, welches dann in Anlage B1C2 sowie in Anlage C4 bei dem jeweiligen Punkt bzw. in der dementsprechenden Zeile einzutragen ist.

6. Wir vergeben Punkte zur Bewertung des Angebots, wenn der Bieter zur Bearbeitung des Auftrags eine Software nutzt/ besitzt, wie sie in "Aufforderung Angebotsabgabe" beschrieben ist. Sollten die Daten in einer solchen Software erfasst werden, sollen sie nach der Montage dem AG so zur Verfügung gestellt werden, dass er sie mit aber auch ohne diese Software (in einem GIS-System) einsehen und bearbeiten kann. Mit Durchführung von Änderungen sind z.B. Verlegungen von Routen und den dazugehörigen Wegweiserinhaltsänderungen oder Standortänderungen der Schilder gemeint.
Die Nutzung/ Lizenzierung einer Wegweisungssoftware durch den AG ist nicht Teil dieses Auftrags. Falls im Nachhinein zur Wartung des Netzes eine solche Software benutzt werden soll, wird es eine weitere Ausschreibung geben.
Etwaige Lizenzkosten seitens dem AN während der Konzeptionsphase sind wie oben (4.) beschrieben zu behandeln."





Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ines Schultheis
Fachbereich 12
-Vergaben und Vertragsmanagement-

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