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Wegweisungskonzept
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Infoschreiben Nr. 10 Datum: 28.01.2026 - 13:32 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bewerberfrage ist bei uns eingegangen:

A) Ist es zulässig die abgefragte Leistung auch schneller auszuführen als in der Leistungsbeschreibung anberaumt?

B) Ist die für LP6 angefragte HOAI Leistung vom Unternehmen selbst textlich mit Leistungsbausteinen auszuführen?


Antwort der Vergabestelle:

Zu A) Ja, eine schnellere Bearbeitung ist zulässig.

Zu B) Die Leistungsbausteine für LP6 sind in Kapitel B der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Es steht dem Bieter jedoch frei sein Vorhaben entsprechend näher zu erläutern.



Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ines Schultheis
Fachbereich 12
-Vergaben und Vertragsmanagement-

Dateianhänge:

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Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Infoschreiben Nr. 9 Datum: 23.01.2026 - 10:46 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bewerberfrage ist bei uns eingegangen:

"Sie haben im Infoschreiben 7 geantwortet, dass die Vergabestelle zur ersten Bieterfrage anderer Auffassung sei. Wir bitten um eine nachvollziehbare Begründung. Da es in dem von Ihnen ausgeschriebenen Projekt nicht um die Planung von Verkehrsanlagen geht, sondern um ein Wegweisungskonzept, ist HOAI nicht zutreffend.

Laut §45 HOAI Absatz 1 sind "selbstständige Rad-, Geh- und Wirtschaftswege und Freianlagen nach § 39 Absatz 1" ausgenommen.

Die geforderte Beschilderungsplanung erfordert keine Bauüberwachung, da es sich auch nicht um eine Baukonstruktion handelt.
Bitte erläutern Sie daher, an welcher Stelle und in welcher Form eine Baukonstruktion vorgesehen ist."


Antwort der Vergabestelle:

"Da sich das zu beschildernde Netz an Landes- und Bundesstraßen orientiert, handelt es sich zum größten Teil nicht um selbstständige Rad-, Geh- oder Wirtschaftswege, sondern um Straßen und straßenbegleitende Radwege.
Das Wegweisungskonzept wird nicht nach HOAI vergütet, sondern nur die Leistungsphase 6, da dies eine Grundleistung ist. Die Honorarermittlung ist nur für diese Leistungsphase relevant. Das Konzept wird pauschal vergütet.
Eine Bauüberwachung ist nicht gefordert.
"Baukonstruktion" ist der vorgegebene Überbegriff im Formblatt des HVA-F. Dazu zählt u.a. die Ausstattung einer Verkehrsanlage. Es handelt sich in dieser Ausschreibung um die geschätzten Montage- und Herstellungskosten der Wegweiser."


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ines Schultheis
Fachbereich 12
-Vergaben und Vertragsmanagement-

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Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Infoschreiben Nr. 8 Datum: 16.01.2026 - 10:11 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bewerberfrage ist bei uns eingegangen:

"Im Infoschreiben Nr. 5 steht zum Thema Beschilderungskataster: "Außer einer ID pro Schilderstandort sind keine Informationen hinterlegt. Alle weiteren Informationen liegen analog vor."

Wir möchten nachfragen, wie die analogen Daten aufbereitet sind. Gibt es z.B. Excel-Tabellen mit Standort-ID, Wegweiserspezifkationen, Wegweiserinhalten, Einhängern je Wegweiser oder sind unter "analog" Word- oder pdf-Dateien gemeint."


Antwort der Vergabestelle:

Es gibt zu jedem Schilderstandort einen Bogen, der als pdf-Datei vorliegt. Dieser wurde den Vergabeunterlagen unter "Sonstiges" beigefügt.

Folgende Informationen sind jeweils hinterlegt:
- Standort-Nr. (zusammengesetzt aus Routen-Nummer und der ID aus Q-GIS)
- Routen-Name
- Abschnitt
- Landkreis
- Gemeinde
- Datum der Erhebung
- Aufgenommen von
- Befestigungsort
- Bemerkungen (z.B. Handlungsbedarf)
- Bildliche Darstellung aller Schilder eines Wegweisers mit Maßangaben, ob sie im Bestand vorhanden sind oder anzubringen sind, und ob das Schild beidseitig bedruckt ist.

Es gibt leider keine Excel-Tabellen hierzu.
Um einheitliche Angebote abgeben zu können, kann mit insgesamt 6.000 vorhandenen Schildern gerechnet werden.



Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ines Schultheis
Fachbereich 12
-Vergaben und Vertragsmanagement-

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Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Infoschreiben Nr. 7 Datum: 16.01.2026 - 10:06 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bewerberfrage ist bei uns eingegangen:

"1. Falsches Leistungsbild in Anlage C3 (HOAI Bezug unzutreffend)

Die Vergabestelle fordert in Anlage C3 eine Honorarermittlung nach HOAI § 48 - Objektplanung Verkehrsanlagen. Dies ist
offensichtlich und eindeutig unzutreffend, da der ausgeschriebene Leistungsgegenstand kein Verkehrsanlagenobjekt ist,
sondern ein Wegweisungskonzept mit folgenden Eigenschaften:
- keine Baukonstruktion,
- keine Bauüberwachung,
- keine LPH 1-5, 7, 8 oder 9,
- ausschließlich Leistungen der LP6 sowie umfangreiche Besondere Leistungen (Datenbeschaffung, Netzbildung,
Befahrung, Zielsystem, Katasteraufbau).
Damit liegt keine Objektplanung Verkehrsanlagen vor, sondern eine konzeptionelle Radverkehrsplanung /
Beschilderungsplanung, die nicht unter § 48 HOAI fällt.
Durch die Wahl eines falschen Leistungsbildes wird eine zutreffende Angebotspreiskalkulation faktisch unmöglich, was eine
unzumutbare und rechtlich unzulässige Erschwernis darstellt.

2. Anrechenbare Kosten von 1.710.000 EUR sind sachlich nicht erklärbar und ohne Bezug zur Leistung.

In Anlage C3 werden "anrechenbare Kosten" in Höhe von 1.710.000 EUR vorgegeben.
Für einen Bieter ist nicht ersichtlich, woher diese Zahl kommt.

3. Honorarzone I ist falsch

In Anlage C3 heißt es: "Summe Punkte: 5 ? Honorarzone I"
Diese Einstufung ist ersichtlich unrealistisch und sachwidrig.

4. Widerspruch zwischen Anlage C4 und B2.1 hinsichtlich der Nebenkostenregelung

5. C Teil bildet die vorgegebene Bewertung LP6 (10 %) nicht ab."


Antwort der Vergabestelle:

Zu 1:
Hier ist die Vergabestelle anderer Auffassung.

Zu 2:
Die Anrechenbaren Kosten in Höhe von 1.710.000 EUR beruhen auf der Kostenschätzung der Gesamtmaßnahme und dient damit der Honorarermittlung der ausgeschriebenen Leistungsphase.

Zu 3:
Die Honorarzone wurde angepasst. Die Anlage C3 wurde überarbeitet und neu hochgeladen.

Zu 4:
Die Anlage C4 sowie die Besonderen Vertragsbedingungen wurden überarbeitet und in den Vergabeunterlagen neu hochgeladen.

Zu 5:
Anlage C4 dient lediglich der Aufstellung des Gesamthonorars. Die zugehörigen Prozentwerte und Zuordnungen finden sich in der Leistungsbeschreibung sowie in Anlage C3.


Anlage C3, C4 und die Besonderen Vertragsbedingungen wurden neu hochgeladen. Wir bitten darum diese bei der Kalkulation der Angebote zu berücksichtigen und bereits abgegebenen Angebote entsprechend anzupassen und evtl. neu hochzuladen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ines Schultheis
Fachbereich 12
-Vergaben und Vertragsmanagement-

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Betreff: Verschiebung Submission, Angebotsfrist und Ende Zuschlags-/Bindefrist Datum: 08.01.2026 - 12:09 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu o.g. Maßnahme ist eine Verfahrensrüge eingegangen. Diese wird derzeit geprüft und Vergabeunterlagen entsprechend überarbeitet. Aufgrund dessen verschieben sich Submission, Angebotsfrist und Ende Zuschlags-/Bindefrist wie folgt:

Submissionstermin alt: 14.01.2026, 10:30 Uhr
Submissionstermin neu: 18.02.2026, 12:00 Uhr

Angebotsfrist alt: 14.01.2026, 09:00 Uhr
Angebotsfrist neu: 18.02.2026, 09:00 Uhr

Ende Zuschlags-/Bindefrist alt: 20.02.2026
Ende Zuschlags-/Bindefrist neu: 27.03.2026

Nach Abschluss der Prüfung wird eine erneute Information erfolgen. Wir bitten bereits abgegebenen Angebot dann ggf. anzupassen und erneut hochzuladen.
Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ines Schultheis
Fachbereich 12
-Vergaben- und Vertragsmanagement-

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Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Infoschreiben Nr. 6 Datum: 19.12.2025 - 10:15 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bewerberfrage ist bei uns eingegangen:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

können Sie uns die auszufüllenden Unterlagen als ausfüllbare Dokumente (Formular PDFs) zur Verfügung stellen? Vor allem die Unterlagen zu den Kosten:
Anlage C3_Honorarermittlung
Anlage C4_Honorar Uebersicht
Anlage B1C2_LB_Wegweisungskonzept (ab Seite 7)

Gerne natürlich auch die anderen Unterlagen, die ausgefüllt werden müssen.

Im Moment ist nicht überall erkennbar, was vom Bieter ausgefüllt werden muss.

Falls Sie die Unterlagen nicht heute noch als Formulare zur Verfügung stellen können, möchten wir eine Fristverlängerung beantragen, bis die Unterlagen zur Verfügung stehen."

"Könnten Sie bitte erläutern inwiefern die Formulare zur Kostenermittlung (C3 und B1C2) auszufüllen sind.
Formular C3:
Liegen wir richtig in der Annahme, dass auf C3 der Preis für die Leistungsphase 6 bereits ermittelt ist und keine Felder auszufüllen sind?
Insofern die Zeile 18.1 auszufüllen ist: beziehen sich die besonderen Leistungen nur auf die Leistungsphase 6 oder auf alle Positionen der Besonderen Leistungen (S.9-11 Okular B1C2).

Formular B1C2 (S.7-8):
- Liegen wir richtig in der Annahme, dass der Eintrag der Bewertung nur getätigt werden soll, wenn dieser vom Feld Bewertung abweicht?"


Antwort der Vergabestelle:

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Dateiformat wird nicht verändert.

Die Datei "Anlage B1C2_LB_Wegweisungskonzept.pdf" wurde überarbeitet. Es wird um entsprechende Berücksichtigung gebeten.

Bei der Honorarermittlung (Anlage C3) sind vom Bieter Angaben zu den Punkten 14.3, 14.4, 18.1 und 20 erwünscht.
Wir hoffen, dass die Fragen mit Überarbeitung der Anlage B1C2 ausgeräumt werden konnten.



Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ines Schultheis
Fachbereich 12
-Vergaben und Vertragsmanagement-

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Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Infoschreiben Nr. 5 Datum: 19.12.2025 - 10:02 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bewerberfrage ist bei uns eingegangen:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Punkt 9 der Leistungsbeschreibung ist gefordert:
"Die Daten des Katasters sind so zu übermitteln, dass sie kompatibel mit der Datenbank des RVP sind und so eine zentrale Verwaltung durch den AG sichergestellt werden kann".

In den Ausschreibungsunterlagen können wir jedoch keine weiteren Infos zu den Spezifkationen ihrer Datenbank finden. Um die Datenübergabe an ihre Datenbank kalkulieren zu können, sind detaillierte Infos zur Struktur der Datenbank und die Bezeichnung der einzelnen Attribute des Beschilderungskatasters erforderlich. Diese möchten wir hiermit anfragen. Zudem möchten wir anfragen, welche Beschilderungsdatenbank der AG einsetzt.

Ebenfalls unter Punkt 9 steht:
Nach Möglichkeit sollen die Kommunen Zugriff auf den Kataster erhalten und auch Änderungen einarbeiten können, wobei die Freigabe der Änderungen durch den AG erfolgen soll."
Uns ist nicht klar, in welchem Zusammenhang dieser Punkt mit den ausgeschriebenen Leistungen steht. Wenn das Beschilderungskataster in die Datenbank des Auftraggebers überspielt wird, kann anschließend nur von Seiten des AG bestimmt werden, wer auf seine Datenbank zugreifen darf.

Oder soll es eine Option geben, dass der Auftragnehmer seine Beschilderungsdatenbank für den Auftraggeber auskoppelt und diese am Projektende zur Datenbank des Auftraggebers wird. In dieser Datenbank könnte es eine flexible Benutzerverwaltung geben. Zum Beispiel, damit die einzelnen Kommunen jeweils in ihrer Gemarkung Daten einspielen und ändern können. Oder mit einer App Qualitätskontrollen vor Ort möglich sind.

Unter Punkt 8 "Leitfaden" ist gefordert:
"Der Bericht soll auch eine Anleitung für den digitalen Wegweisungskataster beinhalten".
Diese Anleitung erscheint nur möglich, wenn die eingesetzte Beschilderungsdatenbank bekannt ist und der Auftragnehmer diese zur Erstellung des Leitfadens verwenden darf. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Kalkulation der Anleitung nicht möglich, da weder die Datenbank noch deren Komplexität bekannt sind.

Aufgrund der offenen Fragen ist uns eine Kalkulation aller Leistungsbausteine noch nicht möglich. Zudem gehen wir davon aus, dass die Antworten auch für die Mitbewerber von Interesse sind. Wir möchten daher um eine Verlängerung der Angebotsfrist bitten."


Antwort der Vergabestelle:

- Derzeit liegen alle Beschilderungsdaten als shapefiles vor, die vom AG in Q-QIS bearbeitet werden. Außer einer ID pro Schilderstandort sind keine Informationen hinterlegt. Alle weiteren Informationen liegen analog vor. Wir erwarten, dass der AN eine Datenbank für alle neuen Wegweiser anfertigt und dass diese Datenbank auch von Q-GIS ausgelesen werden kann. Die Bezeichnung der Attribute kann also vom AN selbst gewählt werden. Falls zur Erstellung des Katasters vom AN eine andere Software genutzt wird, sollte es keinen Zwang geben, dass der AG sie ebenfalls benutzen muss, um den Kataster zu pflegen. Es ist noch nicht festgelegt, ob der AG nach Projektende eine andere Software als Q-GIS zur Pflege des Katasters benutzen wird. Zur Kalkulation des Angebots soll mit der Verwendung von Q-GIS gerechnet werden.

- Die Aussage zum Zugriff der Kommunen dient nur zur Einordnung für den AN. Die Informationen in der Datenbank sollen vom AN in einer Art zusammengestellt werden, sodass ein Bearbeiter einer Kommune die Daten leicht versteht - es sollen also wenn möglich wenig Abkürzungen o. Ä. verwendet werden.

- Es soll vom AN eine Anleitung für die Bearbeitung der Datenbank mit Q-GIS im Leitfaden inkludiert werden.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ines Schultheis
Fachbereich 12
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Betreff: Verschiebung Submission, Angebotsfrist und Ende Zuschlags-/Bindefrist Datum: 16.12.2025 - 09:28 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus vergaberechtlichen Gründen verschieben sich Submission, Angebotsfrist und Ende Zuschlags-/Bindefrist wie folgt:

Submissionstermin alt: 17.12.2025, 10:00 Uhr
Submissionstermin neu: 14.01.2026, 10:30 Uhr

Angebotsfrist alt: 17.12.2025, 09:00 Uhr
Angebotsfrist neu: 14.01.2026, 09:00 Uhr

Ende Zuschlags-/Bindefrist alt: 30.01.2026
Ende Zuschlags-/Bindefrist neu: 20.02.2026

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ines Schultheis
Fachbereich 12
-Vergaben- und Vertragsmanagement-

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Betreff: Infoschreiben Nr. 4 Datum: 11.12.2025 - 10:35 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bewerberfrage ist bei uns eingegangen:

"Sehr geehrte Frau Schultheis,

wir haben zu Ihrer Ausschreibung "Wegweisungskonzept " noch folgende Bieterfragen:

- Leitfaden: Welchen Umfang soll der Leitfaden haben bzw. soll der Leitfaden vergleichbar mit anderen Rad-Regelwerken, wie zum Beispiel das RadNETZ BW-Regelwerk sein?

- Bezugnehmend auf Ihre Bieterantwort vom 08.12.: Wie viele der 6.200 Schilderstandorte haben einen Abstimmungsbedarf, der mit der Kommune oder dem Grundstückseigentümer abgestimmt werden muss? Bitte nennen Sie uns ansonsten einen Schätzwert, der für 6.02. verwendet werden kann, damit es am Ende vergleichbar bleibt."

Antwort der Vergabestelle:

- Der Umfang des Leitfadens kann sich an dem des Regelwerks aus Baden-Württemberg orientieren.
- Wir schätzen, dass von den 6.200 Schilderstandorten noch etwa 1.200 mit Kommunen oder Grundstückseigentümern abgestimmt werden müssen. Neben den bereits festgelegten Schilderstandorten des SaarRadlands (1.917) werden sich die restlichen Standorte entlang von Straßen, für die der Landesbetrieb zuständig ist, befinden."

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ines Schultheis
Fachbereich 12
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Betreff: Infoschreiben Nr. 3 Datum: 08.12.2025 - 09:43 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bewerberfrage ist bei uns eingegangen:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

mit wieviel Schilderstandorten im Bestandszustand und mit wieviel Schilderstandorten im Zielzustand ist für die Erstellung des Wegweisungskonzept zu kalkulieren?"


Antwort der Vergabestelle:

"Im Bestand ist mit 1917 Schilderstandorten (inkl. Pfeilwegweiser, Zwischenwegweiser und Hinweistafeln) zu rechnen.
Für den Zielzustand können Sie mit 6200 Schilderstandorten kalkulieren. Dies ist jedoch eine sehr grobe Schätzung."


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ines Schultheis
Fachbereich 12
-Vergaben und Vertragsmanagement-

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Betreff: Infoschreiben Nr. 2 Datum: 25.11.2025 - 12:01 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bewerberfrage ist bei uns eingegangen:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben Interesse an Ihrer Ausschreibung zum Rad-Wegweisungskonzept im Saarland. Daher haben wir zu Ihrer Ausschreibung "Wegweisungskonzept " folgende Bieterfrage:

- Welche Art von Datenbank bzw. welches GIS wird bei Ihnen verwendet?

Freundliche Grüße"

Antwort der Vergabestelle:

"Für unsere Radwegedatenbank verwenden wir QGIS."



Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ines Schultheis
Fachbereich 12
-Vergaben und Vertragsmanagement-

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Betreff: Infoschreiben Nr. 1 Datum: 25.11.2025 - 11:49 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bewerberfrage ist bei uns eingegangen:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

uns sind bei der Sichtung der Ausschreibungsunterlagen einige Fragen aufgekommen, die wir gerne nachfolgend stellen würden:

1. Zeitplan
In den Ausschreibungsunterlagen finden sich keine Angaben zum Zeitplan. Können Sie einen ungefähren Rahmen nennen, in dem das Projekt bearbeitet werden soll? Wird die Angabe eines Zeitplans mit ggf. Nennung von Meilensteinen erforderlich bzw. gewünscht?

2. Knotenpunktsystem und Übersichtskarten
Im Dokument zum Wegweisungskonzept steht unter Punkt 4 (Thema Wegweiserinhalte) folgendes geschrieben: "Die Wegweisungskonzeption soll für das Alltagsradnetz 1. Ordnung sowie für das SaarRadland inklusive Knotenpunktsystem erfolgen. Die Knotenpunkträume sollen sinnvoll zusammenhängen. Die zu den Knotenpunkten gehörigen Übersichtskarten sind auch zu erstellen."
Gibt es eine Vorgabe, mit wieviel Knotenpunkten kalkuliert werden soll? Es macht hinsichtlich des Aufwandes einen Unterschied, ob ein Knotenpunktsystem mit 300 Knotenpunktstandorten konzipiert und mit den Projektbeteiligten abgestimmt werden soll oder ob es z.B. 800 Knotenpunkte geben soll. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Angebote wäre eine Vorgabe wünschenswert, mit wie vielen Knotenpunkten kalkuliert werden soll.
Des Weiteren besteht die Frage was mit "Übersichtskarten" gemeint ist. Soll dies physische Infotafeln darstellen, die vor Ort bei den Wegweiserpfosten der Knotenpunktstandorte aufgestellt werden? Oder handelt es sich hier um einen Faltplan mit Übersichtskarte?
Falls mit Übersichtskarten physische Infotafeln gemeint sind, die an jedem Knotenpunktstandort aufgestellt werden sollen, wäre hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Angebote auch hier eine Angabe wünschenswert, wie viele Infotafeln konzipiert werden müssen, denn auch bei der Erstellung von Infotafeln macht es preislich einen großen Unterschied, ob 300 oder 800 Infotafeln erstellt werden müssen. Ein Pauschalpreis ohne Nennung von Kalkulationsgrößen lässt sich nicht seriös nennen und vergleichen.

3. Erhebung von Streckenattributen
Im Wegweisungskonzept wird angegeben, dass das später zu beplanende Netz einen Gesamtumfang von ca. 4.300 km aufweisen soll. Beim Punkt 5. "Befahrung" geht es um die Erfassung der diversen Streckenattribute. Es steht zudem geschrieben "Der Belagszustand soll im gesamten LRVN (2300 km) erfasst werden."
Müssen die Streckenattribute nur auf diesen 2.300 km erfasst werden? Beim übrigen lokalen Radwegenetz mit einer Länge von 2.000 km ist die Erfassung der Streckenattribute demnach nicht erforderlich?

4. Unklarheiten bei den Arbeitspaketen
In der Leistungsbeschreibung beim Wegweisungskonzept befasst sich in Kapitel A der Punkt 9 mit "Wegweisungskataster und Anforderungen an die zu übergebenden Daten und Dokumente". Im gleichen Dokument in den Tabellen in Kapitel C zu der "Beschreibung der Besonderen Leistungen" ist Punkt 9 dann "Vorbereitung der Vergabe", was dann wiederum ebenfalls bei Kapitel B "Beschreibung der Grundleistungen" beschrieben wird. Im Dokument "Anlage C4_Honorar Uebersicht" sind die Arbeitspakete so ähnlich aufgelistet wie im Leistungsverzeichnis im Wegweisungskonzept. Dort steht unter Arbeitspaket 10 aber "Besondere Leistung zu Leistungsphase 6". Dem Punkt "Beschreibung der Besonderen Leistungen" werden tabellarisch im Wegweisungskonzept aber quasi fast alle anderen Themenpunkte untergeordnet. Der Punkt 9 aus dem Wegweisungskonzept zum Wegweisungskataster sowie der Übergabe der Daten taucht weder in Anlage C4 noch in Kapitel C im Wegweisungskonzept auf.
Müsste das Arbeitspaket 10 in Anlage C4 nicht in "Wegweisungskataster und Anforderungen an die zu übergebenden Daten und Dokumente" geändert werden, denn es gibt ansonsten in Anlage C4 keine Möglichkeit die Kosten für die Erstellung des Wegweisungskatasters sowie der Datenübergabe anzugeben.

5. Unklarheiten zur Kostenermittlung
Es ist unklar, wo genau überall Kosten für die Durchführung von Leistungen angegeben werden sollen. In der Leistungsbeschreibung zum Wegweisungskonzept sind ab Seite 9 Tabellen zu "B. Beschreibung der Grundleistungen" und "C. Beschreibung der Besonderen Leistungen" zu finden. Dazu gibt es im Ordner "vom_unternehmen_auszufuellende_dokumente" die zwei Dateien "Anlage C3_Honorarermittlung" und "Anlage C4_Honorar Übersicht".
Welche Dateien und Tabellen sind für die Kalkulation maßgeblich und sollen bepreist und ausgefüllt werden?

6. Digitales Beschilderungskataster
Im Dokument zum Wegweisungskonzept steht unter Punkt 9 (Thema Wegweisungskataster) folgendes geschrieben: "Der Kataster soll ab der Montage der Schilder durch den AG betreut und z.B. Änderungen von ihm eingearbeitet werden können. Nach Möglichkeit sollen die Kommunen Zugriff auf den Kataster erhalten und auch Änderungen einarbeiten können, wobei die Freigabe der Änderungen durch den AG erfolgen soll." Beim Dokument "Aufforderung Angebotsabgabe" wird als Zuschlagskriterium zusätzlich die technische Ausrüstung mit dem "Vorhandensein einer Software, welche den Planungsprozess mit allen folgenden Leistungen unterstützt" erwähnt.
Wir würden bitten zu konkretisieren, was genau unter dem Digitalen Beschilderungskataster mit der Möglichkeit zur Durchführung von Änderungen gewünscht wird. Wird hier die Nutzung/Lizenzierung einer Wegweisungssoftware verlangt, oder wäre es auch möglich die Daten später z.B. in einem GIS-System weiterverarbeiten zu können? Wenn eine Wegweisungssoftware gewünscht wird, dann wäre die Angabe hilfreich, ob nur der AG oder auch weitere Anwender (z.B. Kommunen) schreibend darauf zugreifen sollen und über welchen Zeitraum dies geschehen bzw. angeboten werden soll. Eine Konkretisierung wäre hilfreich, da die Anzahl der gleichzeitig schreibenden Zugänge lizenztechnisch einen Unterschied machen kann. Des Weiteren wäre eine Aussage wünschenswert, wo die Kosten für eine etwaige Lizenzierung für ein Produkt zur Bearbeitung des Wegweisungskatasters eingepreist werden sollen. Sollte dieses Thema nicht ein eigener Punkt im Leistungsverzeichnis sein?"


Antwort der Vergabestelle:

"1. Wie in den Vertragsbedingungen angegeben, erhoffen wir uns eine Fertigstellung des Konzepts spätestens bis zum 30.06.2029. Einen Zeitplan mit Meilensteinen wünschen wir uns vom Bieter.

2. Die Bieter sollen von ca. 800 Knotenpunkten ausgehen. Dies ist aber eine grobe Schätzung.
Der Auftragnehmer soll zu jedem Knotenpunkt eine physische Übersichtskarte konzipieren, wie sie im M WBR (2024) unter Punkt 4.2.3 erklärt ist. Die Karten sollen die benachbarten Knotenpunkt zeigen und Informationen zu den Verbindungen geben.

3. Richtig, es sollen nur bei dem originalen Landesradverkehrsnetz (2300 km) die fehlenden Streckenattribute erfasst werden. Bei den kommunalen Routen (2000 km) sind die Kommunen für die Datenlieferungen zuständig.

4. Die Vorbereitung der Vergabe aus Kapitel B ist die Leistungsphase 6 nach HOAI und damit eine Grundleistung. Die besondere Leistung in Kapitel C Punkt 9 hat mit der Vergabe zu tun, ist aber nicht Teil der normierten Leistungsphase 6 - deswegen die Aufteilung dieser Leistung in Kapitel B und C.
Aufgrund der Klarheit der Leistung wurde sie nicht näher in Kapitel A als eigenständiger Punkt aufgelistet.

Die Nummerierung in "Anlage C4_Honorar Uebersicht" resultiert aus der Reihenfolge der zu bepreisenden Leistungen in "Anlage B1C2_LB_Wegweisungskonzept". Aufgrund des Aufbau des HVA-Dokuments ist hier zuerst der Preis für die Grundleistung einzutragen und dann der für die besonderen Leistungen. Wir bitten zu entschuldigen, dass dann die Zeilennummern aus dem Übersichtsdokument nicht zu der Nummerierung der besonderen Leistungen passt.

Die Kosten für die Anlage des Wegweisungskatasters sind auf die verschiedenen Punkte der besonderen Leistung zu verteilen. Das erstmalige Anlegen des Katasters ist unter Punkt C1 "Datenbeschaffung" der Leistungsbeschreibung in Punkt C1.02 "Aufbau Kataster" zu inkludieren (bzw. in Zeile 2 "Datenbeschaffung" der Honorarübersicht). Hier können auch die Kosten für die Datenübergabe eingerechnet werden.
Da auch bei den nachfolgenden Leistungen Bearbeitungen des Katasters notwendig sind, sind die Preise der Katasterbearbeitung bei den jeweiligen Schritten pauschal zu inkludieren. Etwaige Lizenzkosten für eine vom AN genutzte Software sind ebenso bei den unterschiedlichen Punkten einzupreisen.

5. Alle Dokumente sind auszufüllen. In Anlage C3 ist das Honorar für die "Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe" anzugeben, welches dann in Anlage B1C2 sowie in Anlage C4 bei dem jeweiligen Punkt bzw. in der dementsprechenden Zeile einzutragen ist.

6. Wir vergeben Punkte zur Bewertung des Angebots, wenn der Bieter zur Bearbeitung des Auftrags eine Software nutzt/ besitzt, wie sie in "Aufforderung Angebotsabgabe" beschrieben ist. Sollten die Daten in einer solchen Software erfasst werden, sollen sie nach der Montage dem AG so zur Verfügung gestellt werden, dass er sie mit aber auch ohne diese Software (in einem GIS-System) einsehen und bearbeiten kann. Mit Durchführung von Änderungen sind z.B. Verlegungen von Routen und den dazugehörigen Wegweiserinhaltsänderungen oder Standortänderungen der Schilder gemeint.
Die Nutzung/ Lizenzierung einer Wegweisungssoftware durch den AG ist nicht Teil dieses Auftrags. Falls im Nachhinein zur Wartung des Netzes eine solche Software benutzt werden soll, wird es eine weitere Ausschreibung geben.
Etwaige Lizenzkosten seitens dem AN während der Konzeptionsphase sind wie oben (4.) beschrieben zu behandeln."





Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ines Schultheis
Fachbereich 12
-Vergaben und Vertragsmanagement-

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