Vollausbau L128 OD Merchweiler 2. BA
- 6.900 m3 SoB aufnehmen- 4.500 FSS herstellen- 10.000 m2 STS herstellen- 1.600 t AC 22 TS- 6.450 m2 AC 16 BS- 5.765 m2 SMA 8 S- 685 m2 MA 8 S- 2.200 m Ripla- 3.500 m Borde- 84 St. Abläufe
L128 OD Merchweiler
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:- Verpflichtungserklärung für Leistungen anderer Unternehmer- Urkalkulation-Qualitätssicherung Markierung-- Nachweis über die Qualifikation des Unternehmens gemäß ZTV-M-- Nachweis über die Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß den ZTV-M-- Zeugnisse einer akkreditierten Stelle über die Prüfung der angebotenen Markierungssysteme- Abfrageinformation zum Bieter- Nachweis und Benennung MVAS für Arbeiten längerer Dauer an innerörtlichen Straßen- Nachweis für Wasserleitungsverlegung - gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 301 bzw. W 302 in der entspr. Gruppe- Nachweis für Gasleitungsverlegung - gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 301- Nachweis Güteschutz Kanalbau gemäß EFB 212 ergänzende Teilnahmebedingungen
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB bei erkannten Verstößen gegen die Vergabevorschriften, die nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird, wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist ferner gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB, 15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids, unzulässig. Darüber hinaus sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Landesbetrieb für StraßenbauPeter-Neuber-Allee 166538 Neunkirche
keine
fehlende Unterlagen werden von der Vergabestelle auf gesondertes Verlangen nachgefordert
siehe Formular Eigenerklärung zur Eignung Punkt 2
siehe Formular Eigenerklärung zur Eignung Punkt 3
siehe Formular Eigenerklärung zur Eignung Punkt 4
geforderte Kautionen und Sicherheiten:Vertragserfüllung in Höhe von 5 v. H. der AuftragssummeMängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme
wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen nach VOB/B und ZVB/E-StB.
Sonstige Ausführungsbedingungen: Einhaltung des Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn Gesetz und Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von Öffentlichen Bau, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gemäß STFLG. Die nach diesem Gesetz anzuwendenden Arbeitsbedingungen sind unter folgendem Link abrufbar: Saarland - Tarifregister und Tariftreue Stichwort "Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz ". Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU-Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.