Die Eignung für das vorliegende Projekt ist durch die Vorlage von Referenzprojekten nachzuweisen. Es sind mindestens drei Referenzprojekte auf der Grundlage der vorgegebenen Referenzbögen einzureichen. Es werden grds. nur Referenzprojekte gewertet, die folgende Mindestanforderung erfüllen:
1. Beginn der Planung nach dem 01.08.2015 und bereits erfolgter Baubeginn
oder
2. einschlägig prämierter Wettbewerbsbeitrag (mindestens Drittplatzierung) (neuer als 01.08.2015)
Es werden jeweils alle angegebenen Referenzprojekte gewertet, sofern diese die o.g. Mindestanforderungen erfüllen. Bei der Wertung wird die nachfolgende Struktur zu Grunde gelegt. Die ermittelte Bewertung der Referenzprojekte wird mit einem Auswahlgremium bestehend aus Vertreter:innen der Ausloberin, Vertreter:innen des Bezirksamts Bergedorf und Vertreter:innen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft abgestimmt.
Dabei wendet der Auftraggeber folgenden Wertungsmechanismus an:
Bei der Vergleichbarkeit der Referenzprojekte in Bezug auf die Bauaufgabe können pro Referenzprojekt maximal 15 Punkte erreicht werden. Die Punkte werden für die Referenzprojekte wie folgt vergeben:
- Erbrachte Planungsleistungen umfassen Erfahrungen mit freiraumplanerischen Entwicklungskonzepten mit Fokus auf Innovation und besonderer Aufenthaltsqualität (max. 6 Punkte)
vergleichbarer öffentlicher Raum (z.B. Wechsel von durchgehenden, schmalen und langgezogenen Flächenzuschnitten) (1 Punkt)
differenzierte ortsbezogene Freiraumgestaltung (1 Punkt)
besondere Elemente der Innovation (2 Punkte)
Integration von Sport- und Bewegungsflächen (1 Punkt)
erkennbare besondere Aufenthaltsqualität (1 Punkt)
- Erbrachte Planungsleistungen umfassen Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgaben mit identitätsstiftenden Freiraumgestaltungen im öffentlichen Raum (max. 5 Punkte)
vergleichbare städtebauliche Situation (1 Punkt)
vergleichbare Flächengröße des Projekts (1 Punkt)
Erkennbare besondere identitätsstiftende und gestalterische Qualitäten (2 Punkte
Vielfalt der Gestaltungselemente und Situationen, mindestens drei verschie-dene Nutzungsansprüche erkennbar (1 Punkt)
- Erbrachte Planungsleistungen umfassen Erfahrungen mit Stadträumen vornehmlich für Fahrrad- und Fußverkehr (max. 4 Punkte)
Verkehrsraum Quartierszusammenhang, funktionale Verbindungen (Wege- und Nutzungskonzept) (2 Punkte)
Integration Radverkehr in belebter Stadtzone mit hohem Fußgängeraufkommen (1 Punkt)
Verkehrsraum für nicht motorisierten Verkehr (1 Punkt)
Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Mindestanzahl, wird die Gesamtanzahl an Referenzprojekten nach oben nicht begrenzt. Zur Ermittlung der erreichten Gesamtpunktzahl, verwendet der AG eine degressive Wichtung nach folgendem Schema.
Dazu werden die Referenzprojekte zunächst nach absteigender Punktzahl sortiert und für jedes Referenzprojekt ein Rangplatz in einer Tabelle ermittelt. Das Referenzprojekt mit den meisten Punkten kommt auf Rangplatz 1, das zweitbeste auf Rangplatz 2, das drittbeste auf Rangplatz 3 usw.
Es wird nunmehr eine degressive Wichtung der Referenzprojekte nach absteigender Rangfolge der Referenzpunkte vorgenommen. Die Punkte für die ersten drei Referenzprojekte fließen zu 100 % in die Wertung ein. Die Punktzahlen für die weiteren Referenzprojekte werden jeweils mit einem degressiven Faktor multipliziert. Dieser Faktor ist der Quotient aus 1 (Dividend) und dem quadrierten Rangplatz der Referenz (Divisor), wobei von dem Rangplatz jeweils vorher die Zahl 2 subtrahiert wird. Als Formel kann dies wie folgt ausgedrückt werden, wobei "n" der Rangplatz des Referenzprojektes in der Tabelle und "WF" der zu ermittelnde Wertungsfaktor ist: WF = 1/(n-2)^2. Das heißt im Ergebnis: Die Punktzahl für das viertbeste Referenzprojekt wird mit dem Faktor 0,25 multipliziert, die Punktzahl der fünftbeste Referenz mit dem Faktor 0,111 multipliziert, die sechstbeste Referenz mit dem Faktor 0,063, usw.
Die vier Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Teilnahme am freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb aufgefordert.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien höher als vier, behält sich der Auftraggeber vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 75 Abs. 6 VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.