Die Freihafenelbbrücke (FHEB) wurde durch einen Schiffsanprall am 28.10.2025 beschädigt. Nachfolgende Untersuchungen und Überprüfungen der HPA haben ergeben, dass die Brücke nicht vor Ort reparabel ist, nicht mehr verkehrssicher genutzt werden kann und das Mittelteil schnellstmöglich ausgebaut werden muss. Die Straße inkl. Fuß- und Radweg und die mittlere Schiffsdurchfahrt sind gesperrt. Zudem soll die Trasse der FHEB der Deutschen Bahn für die Erneuerung der Bahnbrücken als Umfahrungsstrecke zur Verfügung gestellt werden. Im selben Zeitraum wurde bei Untersuchungen an verschiedenen Bauwerken in der Trasse Neue Elbbrücken (B4/B75) festgestellt, dass diese Bauwerke in einem schlechteren Zustand sind, als bisherige Prüfungen erwarten ließen. Dies führt dazu, dass in den kommenden Jahren immer wieder mit unterschiedlichen, erheblichen Einschränkungen an den Bauwerken dieser Trasse für Reparatur- und Ertüchtigungsarbeiten zu rechnen ist. Die zeitliche Überlagerung mit den Folgen der Schiffshavarie und die zu beobachtenden verkehrlichen Auswirkungen erzeugen eine besondere zeitliche Dringlichkeit für eine Abhilfe. Um Abhilfe zu schaffen ist geplant, einen Brückenzug unmittelbar westlich der Neuen Elbbrücken errichten. Der Brückenzug verläuft unmittelbar westlich der Trasse Neue Elbbrücken und dient als Ersatztrasse für den Straßen- und Fuß-/Radwegverkehr im Bereich der Norderelbquerung.
Zur Unterstützung des Auftraggebers bei der Projektdurchführung von zwei Design & Build Verträgen für das Porjekt Brückenschlag für Hamburg wird ein Projektkostencontrolling (PKC) als unabhängige Beratungs- und Controllinginstanz beauftragt. Das PKC unterstützt den Auftraggeber insbesondere bei der Überwachung der Kosten- und Terminentwicklung sowie durch projektbegleitende Plausibilitätsprüfungen der vom Auftragnehmer vorgelegten Kostenunterlagen und Rechnungen. Darüber hinaus beurteilt das PKC den Projektfortschritt anhand geeigneter Controllinginstrumente, entwickelt Frühwarnindikatoren für Kosten- und Terminabweichungen und spricht gegenüber dem Auftraggeber fachliche Handlungsempfehlungen aus.
Die Honorierung erfolgt nach Aufwand auf Basis von Stundensätzen für Projektleiter, Projektingenieure und kaufmännisch-technischem Personal.Die Wertungssumme ergibt sich durch Multiplikation der Stundensätze mit festgelegten Vordersätzen.
Die Beschreibung des geplanten auftragsbezogenen Personaleinsatzes mit namentlicher Benennung des Projektleiters sowie eines Stellvertreters dient der Ermittlung des Bieters, der im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung die größte Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und wirtschaftliche Leistungserbringung bietet.
Der Bieter hat darzustellen, wie die Leistungen des Technischen Projektcontrolling während der gesamten Projektlaufzeit organisiert und erbracht werden. Ziel ist die Gewährleistung einer nachvollziehbaren, wirtschaftlichen und qualitätsgesicherten Projektbegleitung sowie einer belastbaren Entscheidungsgrundlage für den Auftraggeber.
Die Leistung wird stufenweise in den folgenden Stufen vergeben:Stufe 1 Planungsphase Bau AN bis Ende November 2026Stufe 2 Bauphase Bau AN und Nachlaufphase voraussichtlich bis Q1 2028
Die Herstellung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit der Norderelbquerung ist von hoher Dringlichkeit
Fragen können ausschließlich über die Vergabeplattform dtvp an die Vergabestelle gestellt werden.
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Es dürfen keine Unterlagen nachgefordert werden, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebot anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
gem. § 124 GWB
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die Anzahl der festangestellten Ingenieure/-innen in den vergangenen drei Kalenderjahren anzugeben. Es sind für jedes Kalenderjahre mind. 10 festangestellte Ingenieure nachzuweisen.
Zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mittels Referenzprojekten nachweisen, dass er über einschlägige Erfahrungen im Projektkostencontrol?ling verfügt.Der Bieter hat drei Referenzprojekte vorzulegen, die die folgenden allgemeinen Mindestanforderungen erfüllen- Es handelt sich im ein Ingenieurbauprojekt oder ein Infrastrukturprojekt (keine Hochbauprojekte)- Die Anrechenbaren Baukosten sind > EUR 20 Mio.- Die Leistungen des Bieters wurden innerhalb der letzten acht Jahre erbracht und dauerte mindestens 12 Monate. - Die Leistung wurde für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB erbracht.- Mindestens eine Referenz wurde in einem kooperativen Vertragsmodell z.B. einem IPA Vertrag erbracht
Mittels der drei Referenzprojekte ist darzulegen, dass der Bieter folgende Leistungen erbracht hat. Jede Leistung muss mindestens einmal nachgewiesen werden. - Einrichtung oder Fortschreibung einer projektbezogenen Kostenverfolgung- Erstellung von regelmäßigen Kostenberichten an den Auftraggeber- Budget- bzw. Mittelabflusskontrolle- Erstellung von Kostenprognosen- Erstellung von kostenbezogenen Entscheidungsvorlagen für den Auftraggeber- Prüfung von Nachtragskosten- Prüfung von Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung- Prüfung von Kosten- oder Leistungsnachweisen in einem Selbstkostenerstat?tungsmodell (cost + fee)
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter den durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Als Mindestanforderung wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz von 3 Mio. Euro festgelegt.
Im Zuschlagsfall: Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit Deckungssummen von mind. 1,5 Millionen Euro für Personenschäden und mind. 1,0 Millionen Euro für Sach- und Vermögensschäden. Die die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden.