Die Freihafenelbbrücke (FHEB) wurde durch einen Schiffsanprall am 28.10.2025 beschädigt. Nachfolgende Untersuchungen und Überprüfungen der HPA haben ergeben, dass die Brücke nicht vor Ort reparabel ist, nicht mehr verkehrssicher genutzt werden kann und das Mittelteil schnellstmöglich ausgebaut werden muss. Die Straße inkl. Fuß- und Radweg und die mittlere Schiffsdurchfahrt sind gesperrt.Im selben Zeitraum wurde bei Untersuchungen an verschiedenen Bauwerken in der Trasse Neue Elbbrücken (B4/B75) festgestellt, dass diese Bauwerke in einem schlechteren Zustand sind, als bisherige Prüfungen erwarten ließen. Dies führt dazu, dass in den kommenden Jah-ren immer wieder mit unterschiedlichen, erheblichen Einschränkungen an den Bauwerken dieser Trasse für Reparatur- und Ertüchtigungsarbeiten zu rechnen ist. Die zeitliche Überlagerung mit den Folgen der Schiffshavarie und die zu beobachtenden ver-kehrlichen Auswirkungen erzeugen eine besondere zeitliche Dringlichkeit für eine Abhilfe. Sperrungen im Bereich der Neuen Elbbrücken führen zu deutlich eingeschränkten Verkehrs-kapazitäten, die über einen mehrjährigen Zeitraum zu den relevanten Tageszeiten zu Ver-kehrsverhältnissen führen, die weder für den Pendler- noch für die Verkehre des Hamburger Hafens hinnehmbar sind. Um Abhilfe zu schaffen ist geplant, einen Brückenzug unmittelbar westlich der Neuen Elbbrücken errichten. Die Brücke soll Ende 2027 fertiggestellt werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Bau und die integrierte Planung eines Brückenzu-ges über die Norderelbe in Hamburg. Für eine schnelle Herstellung des Brückenzuges werden Brückengeräte für die militärische Infrastruktur und Zivile Verteidigung genutzt. Der Brücken-zug wird als Einfeldträger-Kette aus D-Brücken und S-Brücken in Abhängigkeit von der erfor-derlichen Stützweite ausgebildet. Diese Brückenelemente werden von der Auftraggeberin vo-raussichtlich vom Bund gemietet.Es wird ein Vertragspartner gesucht, der die laufenden Planungen in der Entwurfsplanung übernimmt und fortsetzt (Stufe 1 der Beauftragung) sowie nach Entscheidung der Hamburger Bürgerschaft zur Realisierung einer Behelfsbrücke voraussichtlich im Oktober 2026 mit den Bauarbeiten beginnt (Stufe 2 der Beauftragung) und diese bis Ende 2027 abschließt.Der Brückenzug verläuft unmittelbar westlich der Trasse Neue Elbbrücken und dient als Er-satztrasse für den Straßen- und Fuß-/Radwegverkehr im Bereich der Norderelbquerung.Nach derzeitiger Planung beträgt die Gesamtlänge des Brückenzuges rund 500 bis 600 m. Hiervon entfallen ca. 400 m auf die Querung der Norderelbe; ergänzend können in den An-schlussbereichen weitere Brückenbauwerke erforderlich werden. Die Stützweiten variieren dabei zwischen 15,25 Metern und maximal 70,00 Metern. Der Verkehrsquerschnitt des Brü-ckenzuges weist eine nutzbare Breite von insgesamt 7,50 Metern auf. Davon entfallen 6,00 Meter auf die Fahrbahn, bestehend aus einer 3,25 Meter breiten Lkw-Spur und einer 2,75 Me-ter breiten Pkw-Spur. Zusätzlich ist eine Geh- und Radwegkonsole mit einer Nutzbreite von 1,50 Meter vorgesehen. Die geplante Nutzungsdauer der Brücke beträgt voraussichtlich etwa zehn Jahre.Für die Auflagerung der Brücke sind Unterbauten erforderlich, die aufgrund der begrenzten Stützweite nicht im Raster der vorhandenen Stützen der "Neuen Elbbrücke" liegen. Die Unter-bauten der Brücke werden aus geneigten und teilweise frei liegenden Pfählen mit hoch lie-gendem Pfahlkopfbalken filigran ausgeführt. Diese Konstruktion erfordert Schutz- und Leitein-richtungen entlang der Schiffsdurchfahrten. Unterhalb der bestehenden Neuen Elbbrücken sind hierfür besondere statisch-konstruktive Leitwerke vorgesehen, da das Einbringen von Dalben aufgrund der dort sehr begrenzten Bauhöhe nur mit erheblichen Schwierigkeiten mög-lich ist.Ebenfalls Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen für Wartung, Pflege und Prü-fung der Brücke gemäß der Richtlinie für militärische Infrastruktur und Zivile Verteidigung im Straßen- und Ingenieurbau Teil 5 Abschnitt 4.
Die wesentlichen auszuführenden Leistungen dieser Ausschreibung sind:- Vertiefende Entwurfs- und prüffähige Ausführungsplanung einschließlich Statischer Berechnung - Herstellung des Brückenzuges inkl. der Unterbauten- Herstellung der wasserseitigen Leit- und Schutzeinrichtungen- Wartung, Pflege und Prüfung der BrückeNicht Gegenstand dieses Auftrages sind - die Bauüberwachung der o.g. Leistungen, - Planung und Bau der landseitigen Rampen- und Anschlussbereiche- Rückbau der Brücke sowie der temporären Verkehrsanlage- Verkehrssicherungspflichten während der Nutzung
I.1 Stundensatz Planungsleistungen 5 PunkteI.2 Zuschlagssatz Bauleistungen 35 PunkteI.3 Kalkulationsmittellohn, gewerkespezifisch 20 Punkte gegliedert nach Spezialtiefbau / Wasserbau(40%) Stahlbetonbau (30%) Stahlbau (30%)
II.1 Konzept zur Projektabwicklung 30 PunkteII.2 Personalkonzept 10 Punkte
Das Vertragsmodell ist in drei Stufen untergliedert.
- Mit der Zuschlagserteilung werden als Stufe 1 die erforderlichen Planungsleistungen zur Vorbereitung der Bauleistungen einschließlich aller notwendigen Genehmigungen beauftragt.- Die optionale Stufe 2 betreffend die bauliche Umsetzung wird beauftragt, wenn (i) gemäß dem Planungsergebnis der Stufe 1 der maximale Zielpreis1 für die bauliche Umsetzung nicht überschritten wird, (ii) die Hamburgische Bürgerschaft, voraussichtlich Mitte Oktober 2026, die bauliche Realisierung der BBN einschließlich der Mittelfreigabe beschließt und (iii) alle notwendigen behördlichen Genehmigungen erteilt sind.- Die optionale Stufe 3 umfasst Wartung, Pflege und Prüfung der Brücke
Fragen können ausschließlich über die Vergabeplattform dtvp an die Vergabestelle gestellt werden.
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Es dürfen keine Unterlagen nachgefordert werden, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebot anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
gem. § 124 GWB
1. Herstellung von Stahlkonstruktionen der Ausführungsklasse EXC3Als Mindestanforderung ist der Nachweis über die technische Leistungsfähigkeit zur Her-stellung tragender Stahlkonstruktionen der Ausführungsklasse EXC3 zu führen. Dies erfolgt durch Einreichung der folgenden zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung gültigen Unterlagen:- Zertifikat nach EN ISO 3834-2 - Zertifikat nach EN 1090-1 in der Ausführungsklasse EXC3 - Nachweis der Fertigung nach EN 1090-2 in der Ausführungsklasse EXC3
Als Mindestanforderung ist der Nachweis zu führen, dass eine Hubinsel oder ein vergleichbares Gerät in für die Aufgabe geeigneter Größe, die bzw. das zur Herstellung von Großbohrpfählen und Dalben mit einem Durchmesser von mind. 1,00 m in der Norderelbe zwischen den vorhandenen Brückenbauwerken EÜ Norderelbe und Neue Elbbrücken (B4/75) geeignet ist, auf Seiten des Be-werbenden über die gesamte Bauzeit - nach aktuellem Planungsstand ca. Oktober 2026 bis Oktober 2027 - durchgängig verfügbar ist. Die Verfügbarkeit ist bei Mietgeräten durch eine Bestätigung des vorgesehenen Vermieters nachzuweisen. Die Eignung zur Herstellung von geneigten Großbohrpfäh-len in der Norderelbe ist z.B. durch Referenzprojekte nachzuweisen. Dieser Nachweis ist als Min-destkriterium unabhängig von den anderen Referenzen nur für das vorgesehenen Gerät zu führen
Als Mindestanforderung ist der Nachweis über den Betrieb eines eigenen technischen Büros oder einer vergleichbaren Geschäftsbeziehung zu einem qualifizierten Planungs-/Ingenieurbüro durch Eigenerklärung mit folgenden Mindestanforderungen zu erbringen.
Wasserseitige Montage mittels schwimmender Geräte von Brückenüberbauten, Betonfertig-teilen oder vergleichbaren Bauteilen mit einer Stützweite von mindestens 50 m oder Einzel-gewichten von mind. 300 to.
Herstellung von Großbohrpfählen mit einem Durchmesser von mindestens 1,00 m von schwimmendem Gerät in tidebeeinflussten Gewässern enthalten.
Herstellung von Stahlrammpfählen oder Dalben mit einem Durchmesser von mindestens 1,00 m von schwimmendem Gerät in tidebeeinflussten Gewässern
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter den Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. - Als Mindestanforderung wird ein Jahresumsatz von jeweils 100 Mio. Euro netto festgelegt.
Umsatz für vergleichbare Leistungen im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre - Als Mindestanforderung wird Umsatz mit vergleichbaren Leistungen im Mittel von 20 Mio. Euro netto festgelegt.
Anzahl der in letzten drei Geschäftsjahre jeweils Mitarbeitenden- Als Mindestanforderung werden mindestens 50 Mitarbeitende festgelegt.