Gegenstand der angefragten Leistungen ist eine planungsbegleitende unabhängige technische Beratung zur zusätzlichen Qualitätssicherung (Peer Review) der Objekt- und Tragwerksplanung der konstruktiven Ingenieurbauwerke mit besonderem Augenmerk auf die Brückenkonstruktion der Strombrücke / Rampen.
Die hier ausgeschriebenen Beratungsleistungen umfassen im Wesentlichen:- Beratung des Realisierungsträgers ReGe Hamburg in der Rolle als externer Reviewer für das Projekt Köhlbrandquerung hinsichtlich der Objekt- und Tragwerksplanung mit einem Fokus auf die zentrale Strombrücke und die Rampenbauwerke- Beratung hinsichtlich der baubetrieblichen Planungsaspekte der Ingenieurbauwerke der Strombrücke und Knotenpunkte.- Regelmäßige Sichtung und Prüfung der Planungen hinsichtlich ihrer Qualität und der allgemeinen Risiken (technisch, terminlich, wirtschaftlich) in einem Turnus von ca. 3 Monaten (4x jährlich). Aufzeigen offener Fragestellungen und Risiken der Planung bzw. im Baufortschritt und Unterstützung bei der Erarbeitung alternativer Lösungen. Aktiver Austausch mit dem Realisierungsträger ReGe Hamburg sowie den von ihm beauftragten Planungsbüros.- Teilnahme an Planungsbesprechungen (Virtual Design Reviews, VDR) zwischen der ReGe Hamburg und den beauftragten Planungsbüros vor Ort in Hamburg. Die Planungsbesprechungen finden auf der Grundlage von BIM-Modellen statt, die zuvor durch die Berater zu Sichten sind. Während des Design Reviews soll der externe Reviewer durch gezielte Rückfragen offene Punkte ansprechen und im offenen Dialog mit der ReGe Hamburg sowie den von ihr beauftragten Planungsbüros technische Details erörtern und kritisch hinterfragen sowie ggf. Vor- und Nachteile möglicher, alternativer Lösungsmöglichkeiten erarbeiten.- Erarbeiten etwaiger Handlungsempfehlungen in Berichtsform innerhalb von 3 Arbeitstagen nach dem Design Review mit der Zuordnung von Aufgaben und Zielvorgaben. - Mitwirkung bei der Nachverfolgung der Umsetzung der Handlungsempfehlungen.
Beim Kriterium "Angebotspreis" bewertet die Auftraggeberin das Honorar gemäß Leistungsverzeichnis.
Erfahrung mit realisierten oder in Realisierung befindlichen Brückenbauprojekten.
Bewertung nach Vergleichbarkeit der Herausforderungen zum gegenständlichen Projekt und Vergleichbarkeit der bekleideten Position.Das Projekts wird im Wesentlichen durch eine seilgestützte Großbrücken mit Spannweiten >= 350 m und die Position durch die baubetriebliche Beratung von Brückenbauwerken auf Basis langjähriger spezifischer Berufserfahrung (leitende Funktionen in der Objekt- und Tragwerksplanung für Brückenbauwerke) geprägt.
Erfahrungen mit der öffentlichen Hand.
Der Berater hat Erfahrung mit der öffentlichen Hand, indem er direkt in Projekten für diese tätig war oder sie beraten hat.
Fragen können ausschließlich über die Vergabeplattform dtvp an die Vergabestelle gestellt werden.
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Es dürfen keine Unterlagen nachgefordert werden, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebot anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
gem. § 124 GWB
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen vorzulegen. Vergleichbar sind nur Referenzen, die jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:- Gegenstand der Referenz ist ein komplexes Brückenbauvorhaben mit einem finanziellen Volumen von größer EUR 1,5 Mrd.- Der Bewerbende hat in diesem Projekt eine leitende Funktion bekleidet.- Das Brückenbauvorhaben muss baulich bereits abgeschlossen sein oder sich in derHauptbauphase befinden.
Mindestens eine dieser Referenzen muss darüber hinaus ein vergleichbar komplexes Projekt zur Querung eines international schiffbaren Gewässers und weiteren damit verbundenen Bauwerken nachweisen.
Keine
Im Zuschlagsfall: Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit Deckungssummen von mind. 0,5 Millionen Euro für Personenschäden und mind. 0,5 Millionen Euro für Sach- und Vermögensschäden. Die die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden.