Gegenstand der Leistung ist die flächige Geländeaufhöhung zur Schaffung eines tragfähigen Sandplanums für die nachfolgenden Hochbau- und Erschließungsmaßnahmen des Innovationsparks Bergedorf. Das Vorhabengebiet liegt in der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk Bergedorf, südlich des Bergedorfer Zentrums und umfasst im Wesentlichen das rund 38 ha große Gebiet des Bebauungsplans "Bergedorf 99". Das Gebiet wird im Westen durch den Curslacker Neuen Deich, im Süden durch die Bundesautobahn A 25 sowie den parallel verlaufenden Autobahngraben, im Norden durch eine bestehende Bahntrasse (Bergedorf - Geesthacht) und im Osten durch angrenzende Grünflächen begrenzt. Innerhalb des Plangebietes errichtet die Körber Technologies GmbH bereits auf einer zentral gelegenen Teilfläche von rund 7 ha den Körber Technology Campus (KTC) und fungiert hierbei als Bauherr für die temporäre Erschließung und hochbauliche Herrichtung dieser Fläche innerhalb des künftigen Gewerbegebietes.
Da das Plangebiet marschtypisch von setzungsempfindlichen holozänen Weichschichten geprägt ist, soll zur Vorbereitung der späteren Bebauung und Erschließung eine flächige Geländeaufhöhung mittels Sandschüttung vorgenommen werden. Die Maßnahme umfasst im Wesentlichen die Aufschüttung des Geländes bis zur planerisch festgelegten Sollgeländehöhe sowie eine Vorbelastung der späteren Verkehrsflächen zur Vorwegnahme der Verkehrslasten. Zur Beschleunigung der Konsolidierung der Weichschichten und zur Begrenzung von Restsetzungen werden in Teilbereichen Vertikaldrainagen eingesetzt. Die Ausführung erfolgt in zwei nacheinander herzustellenden Baufeldern mit einer definierten Liegezeit, an deren Ende ein Teilrückbau der Schüttung auf das Übergabeniveau und die Übergabe an die Folgegewerke stehen. Zur Fassung und gezielten Ableitung des aus den Weichschichten ausgepressten Porenwassers sowie des in den Aufschüttungskörper versickernden Niederschlagswassers ist eine bauzeitliche Entwässerung mittels Horizontaldrainagen, Pumpensümpfen und Sammelleitungen vorgesehen, die das anfallende Sickerwasser einer temporären Wasseraufbereitungsanlage zuführt. Zusätzlich werden temporäre Maßnahmen zur Sicherstellung der Entwässerung benachbarter Oberlieger und Nebenflächen vorgesehen, die nach Erreichen des Endzustands wieder zurückgebaut und durch die permanenten Entwässerungssysteme der inneren Erschließung ersetzt werden.
Herstellung einer lagenweise eingebauten Sandaufschüttung mit Böschungsneigung 1:2 bis zur Sollgeländehöhe gemäß B-Plan, abschnittsweise ergänzt durch Vertikaldrainagen sowie horizontale Geotextilbewehrung zur Setzungsbeschleunigung und Sicherstellung der Standsicherheit.
Ziel ist die Konsolidierung der Weichböden und Erstellung eines gebrauchstauglichen Sandplanums zur Übergabe an die Folgegewerke. Im Bereich der späteren Verkehrsflächen wird die Normalschüttung um eine Überlastschüttung zur Vorwegnahme der Verkehrslasten ergänzt. Die Maßnahme umfasst zwei aufeinanderfolgende Baufelder mit einer Liegezeit von jeweils ca. einem Jahr. Für die Gebrauchstauglichkeit ist nachzuweisen, dass die Restsetzungen kleiner als 4 cm sind oder ein Konsolidierungsgrad von mindestens 95 % bei Übergabe der Flächen erreicht wird.
Maßgebliche Randbedingungen für die Ausführung sind die setzungsempfindlichen holozänen Weichschichten, die Lage in der Wasserschutzzone III des Wasserschutzgebietes Curslack/Altengamme sowie die angrenzenden Bestandsnutzungen, insbesondere der Körber Technology Campus.
Zur Durchführung der Baumaßnahme wird eine bauzeitliche Entwässerung in Form von Horizontaldrainagen, Sammelleitungen, temporären Pumpensümpfen erforderlich. Ergänzend ist eine mehrstufige Wasseraufbereitungsanlage einzusetzen. Die Wiedereinleitung des aufbereiteten Porenwassers erfolgt in die Vorflut des nördlichen Autobahngrabens.
Der Preis (in EUR, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt: Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, Bedarfspositionen fließen mit 100 % ihres Gesamtpreises in die Wertung ein, Stundensätze fließen mit den im Leistungsverzeichnis eingetragenen Vordersätzen in die Wertung eine - die Vordersätze fließen nicht in die Auftragssumme ein.
Darstellung des geplanten Bauablaufs mit dazugehörigen Geräteeinsatz, welcher unter anderem einen abgestimmten Bauablauf zwischen Materiallieferung, Einbau des Materials und Herstellung der Drainagen darstellt. Es ist insbesondere darzulegen, inwieweit die angelieferten Bodenmengen mit dem dazugehörigen Geräteeinsatz verarbeitet werden um einen flüssigen Lieferverkehr (An- und Abfahrt) zu gewährleisten. Ebenso ist darzustellen, inwieweit die Arbeitsschritte zum Teil parallel bzw. direkt nacheinander erfolgen. Es kommt dem Auftraggeber darauf an nachvollziehen zu können, inwieweit der Bieter die Bauaufgaben verstanden und seine Herangehensweise darauf abgestimmt hat. Bewertet wird:- Qualität und Nachvollziehbarkeit des Bauablaufs unter Darstellung aller wesentlichen Hauptarbeitsschritte - Schlüssige und logisch aufgebaute Beschreibung des Gesamtprozesses - Darstellung des vorgesehenen sowie tatsächlich erfor?derlichen Geräteeinsatzes inkl. Reserven- Abstimmung von Geräteleistung und -kapazität auf die vorgesehenen Liefermengen und Baufortschritt
Fragen können ausschließlich über die Vergabeplattform dtvp an die Vergabestelle gestellt werden.
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Es dürfen keine Unterlagen nachgefordert werden, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebot anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
gem. § 124 GWB
Vorlage von Referenzen zu Projekten der vergangenen zehn Jahre. Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters ist anhand von Leistungen aus vergleichbaren Referenzprojekten zur ausgeschriebenen Leistung zu führen.Dabei sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen:
1. Nachweis zu Arbeiten zur Geländeaufhöhung bzw. Setzungsvorwegnahme für eine Fläche von mehr als 5 Hektar2. Nachweis über die Herstellung von Vertikaldrainagen3. Nachweis von Erdarbeiten auf Marschböden
Jede der genannten Leistung ist mindestens einmal nachzuweisen. Die Nachweise können durch ein oder mehrere Referenzprojekten nachgewiesen werden.
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer der Bauzeit und bis zum Ablauf der Verjährungszeit für Mängelansprüche auf seine Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen für das vorliegende Bauvorhaben abzuschließen und zu unterhalten: a) Personenschäden EUR 5.000.000,00, 2fach-jahresmaximiertb) Sach- und Vermögensschäden EUR 1.500.000,00 2fach-jahresmaximiert