Einrichten und Betreiben der Wasserbehandlungsanlage
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Wasserbehandlungsmaßnahmen, die im Wesentlichen folgende Leistungen umfassen:
Erdarbeiten - Herstellen eines Erdbeckens als Ausgleichsbecken - Herstellen ebener Aufstellflächen
Bereitstellen einer Wasserbehandlungsanlage - Lieferung, Montage und Vorhaltung der verfahrenstechnischen Anlagen - Herstellen von Zu- und Ablaufleitungen - Herstellen von elektrischen Anschlüssen - Bereitstellen der EMSR- und Pumpentechnik
Betreiben der Wasserbehandlungsanlage - Betrieb der Anlage über einen Zeitraum von voraussichtlich 24 Monaten - Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung - Bereitstellung von Betriebsmitteln - Entsorgung von Schlämmen usw. - Probenahme und Analytik im Rahmen der Eigenüberwachung Auswerten der Daten und Führen Betriebsbuch
Rückbau der Wasserbehandlungsanlage, einschließlich Leitungen
Beim Kriterium "Preis" berücksichtigt der Auftraggeber die Wertungssumme. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, Bedarf?spositionen fließen mit 100 % ihres Gesamtpreises in die Wertung ein, Stundensätze fließen mit den im Leistungsverzeichnis eingetragenen Vordersätzen in die Wertung ein - die Vordersätze fließen nicht in die Auftragssumme ein.Für das Kriterium Angebotspreis kann eine Höchstpunktzahl von 60 Punkten erreicht werden. Das niedrigste Angebot wird mit 60 Punkten bewertet. Die Punktzahlen der darauffolgenden Bieter ergeben sich aus den relativen Preisunterschieden im Vergleich zum niedrigsten Angebot
Im Konzept sind dabei Angaben zu folgenden Aspekten zu machen:- Betriebssicherheit / Redundanz- Reaktionszeit im Havariefall- Grad der Automatisierung- Geplante Wartungsintervalle- (Fern-) Überwachung der Betriebsparameter- Steuerung/Anpassung der Anlagenleistung (Durchfluss
- Die Anlage wird ausschließlich und nachweislich mit 100% Ökostrom betrieben.- Der aufgefangene Eisenschlamm wird im Sinne des Kreislaufwirt-schaftsgesetzes einer weiteren Nutzung zugeführt und nicht entsorgt.
Fragen können ausschließlich über die Vergabeplattform dtvp an die Vergabestelle gestellt werden.
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Es dürfen keine Unterlagen nachgefordert werden, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebot anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe gem. § 124 GWB
Angaben zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzprojekten aus den vergangenen acht Kalenderjahren. Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters soll anhand seiner Leistungen im Rahmen vergleichbarer Projekte zu dem hier ausgeschriebenen Leistungsbild nachgewiesen werden. Dabei sind bei jedem Referenzprojekt folgende Mindestanforderungen zu beachten und nachzuweisen.- Bemessungsdurchfluss der Anlage: mind. 50 m³/h- Laufzeit der Anlage: mind. 1 Kalenderjahr (inkl. Winterbetrieb)
Es ist jeweils nachzuweisen, dass innerhalb der Anlagenspezifikation eine der fol?gende Reinigungsstufen betrieben wurden:- Kies-/Sandfilter, - Festbettreaktor / biologische Reinigungsstufe, - Aktivkohlestufe, - Leichtstoffabscheider, - Fällungsbecken. Mehrfachnachweise der Reinigungsstufen sind je Referenz möglich. Jede einzelne Reinigungsstufe ist mit mindestens einer Referenz nachzuweisen
Zulassung als Fachbetrieb: Im Installateurverzeichnis von Hamburg Wasser geführt und Zertifiziert, für Arbeiten zur Trinkwasserinstallation
keine
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer der Bauzeit und bis zum Ablauf der Verjährungszeit für Mängelansprüche auf seine Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen für das vorliegende Bauvorhaben abzuschließen und zu unterhalten: a) Personenschäden EUR 5.000.000,00, 2fach-jahresmaximiertb) Sach- und Vermögensschäden EUR 1.500.000,00 2fach-jahresmaximiert