Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Durchführung einer Volumenräumung und Bohrlochsondierung unter der Köhlbrandbrücke. Gemäß der Luftbildauswertung der GEKV Hamburg, Bescheid BIS-F046-24/01429_1 besteht für das Projektgebiet in Teilbereichen Kampfmittelverdacht (s. Zeichnung Nr. -0120 und Anlage 1).
Die Köhlbrandbrücke wird nach Fertigstellung des Ersatzneubaus rückgebaut. Im Vorfeld des Rückbaus soll in Testfeldern die Sondierbarkeit des Untergrunds mittels verschiedener Methoden geprüft werden. Die Kampfmittelsondierung und -räumung in vier Testfeldern ist Bestandteil dieser Ausschreibung.
Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, Bedarfspositionen fließen mit [100 %] ihres Gesamtpreises in die Wertung ein, Stundensätze fließen mit den im Leistungsverzeichnis eingetragenen Vordersätzen in die Wertung ein. Die Vordersätze fließen nicht in die Auftragssumme ein.
Fragen können ausschließlich über die Vergabeplattform dtvp an die Vergabestelle gestellt werden.
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Es dürfen keine Unterlagen nachgefordert werden, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebot anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
- Vorlage von mind. 2 Referenzprojekten über Volumenräumungen und magnetische Bohrlochsondierungen von innerstädtischen Landflächen mit folgenden Mindestanforderungen: Sondierfeldgröße mind. 5.000 m2.
- Nachweis, dass das Unternehmen im Register der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres und Sport, Kampfmittelräumdienst Hamburg gem. §10 (2) KampfmittelVO und EU-Dienstleistungsrichtlinie geführt ist.
keine
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer der Bauzeit und bis zum Ablauf der Verjährungszeit für Mängelansprüche auf seine Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen für das vorliegende Bauvorhaben abzuschließen und zu unterhalten: a) Personenschäden EUR 5.000.000,00, 2fach-jahresmaximiertb) Sach- und Vermögensschäden EUR 3.000.000,00 2fach-jahresmaximiert