Veeam Lizenzen und Dienstleistungen
Die bezugsberechtigten KDN-Mitglieder verfügen bereits über bestehende IT-Infrastrukturen und Backup-, Recovery-, Identitäts- und Berechtigungsmanagement-Lösungen mit Produkten von Veeam. Damit notwendige Instandhaltungs-, Support-, Erweiterungs- und Migrationsmaßnahmen sowie die Weiterentwicklung der vorhandenen Systeme gewährleistet werden können, müssen im Rahmen der vorliegenden Rahmenvereinbarung die genannten herstellerspezifischen Produkte und Leistungen beschafft werden.Eine detaillierte Auflistung der zu beschaffenden Produkte, Lizenzmodelle, Wartungs- und Supportleistungen sowie Dienstleistungen ist dem Preisblatt (Anlage 1.2) zu entnehmen.Der Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung über einen gültigen Partnerstatus des Herstellers Veeam verfügen, der ihn zum Vertrieb sowie zur Betreuung der ausgeschriebenen Produkte und Leistungen berechtigt.Der Nachweis ist durch Vorlage eines zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Partnerzertifikats zu erbringen. Der entsprechende Partnerstatus ist während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.Der Auftraggeber akzeptiert für diese Beschaffung die Lizenzbestimmungen (EULA) sowie die Pflege- und Wartungsbedingungen des Herstellers mit folgender Maßgabe:Hosting-Services:Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Hersteller, besteht für die bezugsberechtigten Mitglieder des KDN gegenüber deren dezentralen Organisationseinheiten / Verbandsmitglieder ein Hosting-Recht.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 12 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn der KDN nicht binnen drei (3) Monate zum Vertragsjahresende kündigt. Eine solche automatische Verlängerung ist maximal drei (3) Mal möglich.Die Rahmenvereinbarung endet somit nach Ablauf von 48 Monaten; einer Kündigung bedarf es hierzu nicht.
Die Erfüllungsorte liegen im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die genauen Leistungsorte werden durch die Abrufberechtigten bestimmt, deren Sitz den Vergabeunterlagen entnommen werden kann. Der Erfüllungsort wird jeweils beim Einzelabruf präzisiert.
Der Zuschlag erfolgt auf das günstigste Angebot gem. Preisblatt. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Die Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen desVierten Teils (§§ 97 ff.) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und derVerordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge" (VgV) und den veröffentlichten Verfahrensbedingungen des KDN. Darüber werden die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) in der aktuellen Fassung Anwendung. Bei dem hier beschriebenen Vergabeverfahren handelt es sich um ein offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB i.V.m. § 15 VgV. Bietergemeinschaften stehen Einzelbietern gleich.
Über das Vergabeportal
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Siehe Rahmenvereinbarung.
nichtöffentliche Eröffnung
§ 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen(1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.(5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Handelsregisterauszug (Bei Abgabe nicht älter als 3 Monate)Zugleich werden Angaben zum Unternehmen im Sinne einer kurzen Unternehmensbeschreibung erbeten; der Auftraggeber stellt hierfür einen Vordruck zur Verfügung.
Angaben zum Jahresumsatz der letzten drei (3) Jahren über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich (Eigenerklärung)
Vorlage der Kopie eines aktuellen Haftpflichtversicherungsscheins oder Zusage auf Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Falle einer Auftragserteilung. Mindestanforderungen: Erforderlicher Mindestversicherungsschutz von 1,5 Mio. Euro für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden jeweils bei zumindest doppelter Jahreshöchstleistung.
Angabe über die Gesamtanzahl der Beschäftigten im Unternehmen und in dem ausschreibungsrelevanten Bereich in den letzten drei (3) Jahren.
Zertifikate als autorisierter Partner des Herstellers Veeam mit folgendem Partnerstatus:- Veeam Gold Status für Value-Added Reseller (VAR) mit aktuellem Partnerzertifikat und - Veeam Gold Status für Cloud & Service Provider (VCSP) mit aktuellem Partnerzertifikat.
Angabe über den geplanten Einsatz von Nachunternehmern und zu einer evtl. Eignungsleihe; im Fall der Eignungsleihe ist zusätzlich eine gem. Vordruck 0.2 Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung abzugeben
Angaben zu früheren vergleichbaren Projekten und Referenzen des Bieters unter Angabe des Auftraggebers, Beschreibung des Leistungsgegenstandes, Auftragsvolumen, Dauer, Beginn und Ende des Vertrages und eines Ansprechpartners. Mindestanforderungen: Es sind mindestens drei Referenzaufträge aus der jüngeren Vergangenheit (der Abschluss des Referenzauftrags [Auftragsende] darf nicht vor dem 27.27.2023 liegen) über die Lieferung der abgefragten (vergleichbaren) Produkten und Leistungen zu benennen, die jeweils einen Gesamtauftragswert von mindestens folgenden Netto-Auftragsvolumina haben: 0,5 Mio. Euro. pro Jahr
Vertragserfüllungsbürgschaft, siehe Anlage 1.4 Ausführungsbedingungen
gemäß Anlage 1.0 Rahmenvereinbarung.