Lieferung von Cisco-Komponenten
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von unterschiedlichsten fabrikneuen Produkten des Herstellers Cisco mit Zubehör, Software, Cloud-Lösungen und Services sowie Wartung und Pflege. Die abgefragten Leistungskategorien sind in Anlage 1.2 (Leistungsverzeichnis / Preisblatt) genannt.Der Auftraggeber nimmt zwecks Spezifizierung der Produkte und Services sowie des etwaigen Zubehörs unter den genannten Leistungskategorien auf die jeweils aktuellen Preislisten des Herstellers Cisco, aktuell zu finden unter https://lpc.cisco.com/lpcng/current-price-listDie Bezugsberechtigten verfügen über bereits bestehende Netzwerk-Systeme, welche aus Produkten des Herstellers Cisco bestehen. Bei notwendiger Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie bei erforderlichen Erweiterungen dieser Systeme, müssen die vorhandenen Komponenten ausgetauscht bzw. ergänzt werden. Damit die zu beschaffenden Geräte problemlos in das vorhandene Netzwerkumfeld integriert werden können, muss im Rahmen vorgenannter Maßnahmen zwingend die spezifische Hardware des Herstellers Cisco beschafft werden.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 12 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn der KDN nicht binnen drei (3) Monate zum Vertragsjahresende kündigt. Eine solche automatische Verlängerung ist maximal drei (3) Mal möglich.Die Rahmenvereinbarung endet somit nach Ablauf von 48 Monaten; einer Kündigung bedarf es hierzu nicht.
Die Erfüllungsorte liegen grds. am Sitz/am Standort derAbrufenden, in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen. Der Erfüllungsort wird jeweils beim Einzelabruf präzisiert. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Zuschlag erfolgt auf das günstigste Angebot gem. Preisblatt. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Zubehör zu den ausgeschriebenen Produkten.
Der Auftraggeber behält sich vor, sollte ein Auftragnehmer mehrere Lose aus einem Vergabeverfahren gewinnen, diese in eine Rahmenvereinbarung zusammenzufassen und die Höchstwerte jeweils zu addieren.
Die Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen desVierten Teils (§§ 97 ff.) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und derVerordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge" (VgV) und den veröffentlichten Verfahrensbedingungen des KDN. Darüber werden die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) in der aktuellen Fassung Anwendung. Bei dem hier beschriebenen Vergabeverfahren handelt es sich um ein offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB i.V.m. § 15 VgV. Bietergemeinschaften stehen Einzelbietern gleich.
Über das Vergabeportal
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Siehe Rahmenvereinbarung.
nichtöffentliche Eröffnung
§ 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen(1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.(5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Handelsregisterauszug (Bei Abgabe nicht älter als 3 Monate)Zugleich werden Angaben zum Unternehmen im Sinne einer kurzen Unternehmensbeschreibung erbeten; der Auftraggeber stellt hierfür einen Vordruck zur Verfügung.
Angaben zum Jahresumsatz der letzten drei (3) Jahren über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich (Eigenerklärung)
Vorlage der Kopie eines aktuellen Haftpflichtversicherungsscheins oder Zusage auf Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Falle einer Auftragserteilung. Mindestanforderungen: Erforderlicher Mindestversicherungsschutz von 1,5 Mio. Euro für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden jeweils bei zumindest doppelter Jahreshöchstleistung.
Angabe über die Gesamtanzahl der Beschäftigten im Unternehmen und in dem ausschreibungsrelevanten Bereich in den letzten drei (3) Jahren.
Angabe über den geplanten Einsatz von Nachunternehmern und zu einer evtl. Eignungsleihe; im Fall der Eignungsleihe ist zusätzlich eine gem. Vordruck 0.2 Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung abzugeben
Angaben zu früheren vergleichbaren Projekten und Referenzen des Bieters unter Angabe des Auftraggebers, Beschreibung des Leistungsgegenstandes, Auftragsvolumen, Dauer, Beginn und Ende des Vertrages und eines Ansprechpartners. Mindestanforderungen: Es sind mindestens drei Referenzaufträge (z.B. Rahmenvereinbarungen) aus der jüngeren Vergangenheit (der Abschluss des Referenzauftrags [Auftragsende] darf nicht vor dem 09.06.2023 liegen) über die Lieferung von vergleichbaren Produkten und korrespondierende Dienstleistungen zu benennen, die jeweils einen Gesamtauftragswert von mindestens folgendem Netto-Auftragsvolumen haben: - Los 1, 2 und 3: 1,5 Mio. Euro pro JahrMehrfachnennungen (also eine Referenz für mehrere Lose) sind möglich.
Vertragserfüllungsbürgschaft, siehe Anlage 1.4 Ausführungsbedingungen
- Nachweis des Status Cisco 360 Partnerprogramm: Der Bieter muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens die jeweilige Cisco-360-Designation "Cisco [Portfolio] Partner" in allen folgenden Cisco-Portfolios nachweisen: Networking, Security, Cloud and AI Infrastructure, Collaboration, Services sowie Splunk. Der jeweils höhere Status "Cisco Preferred [Portfolio] Partner" wird als Erfüllung der Mindestanforderung anerkannt. Ein lediglich allgemeiner bzw. registrierter Status als Cisco Partner ohne entsprechende portfoliobezogene Cisco-360-Designation genügt nicht. Als Nachweis ist ein aktueller Auszug aus dem Cisco Partner Locator, eine aktuelle Cisco-Bestätigung oder ein gleichwertiger aktueller Herstellernachweis von Cisco vorzulegen, aus dem die jeweilige Designation für alle genannten Portfolios eindeutig hervorgeht.
Unter "Geschätzter Wert ohne MwSt." wird für die Regelvertragszeit angegeben und erhöht sich anteilig bei jeder Vertragsverlängerung.