Auf dem Areal zwischen Berner Allee und Lienaustraße im Hamburger Stadtteil Farmsen-Berne entsteht ein neues Stadtteil-, Sport- und Kulturzentrum und eine neue Wohnbebauung sowie voraussichtlich zusätzliche Kita-Plätze. Der tus BERNE e.V. beabsichtigt den Abriss der Bestandgebäude und Sportflächen sowie Errichtung eines neuen, modernen, barrierefreien Sportcampus mit einem Multifunktionsgebäude, das den Anforderungen an Klimaschutz, Barrierefreiheit und Flächeneffizienz gerecht wird. Das Gebäude hat eine Grundfläche von ca. 1.140 m2. Geplant sind zwei große Sportflächen inklusive Umkleiden, diverse Sporträume und eine kleine Gastronomie. Das neue Gebäude soll ohne einen Gasanschluss auskommen, das Dach soll teilweise begrünt und teilweise mit Photovoltaik zur Stromerzeugung ausgestattet werden. Es ist beabsichtigt, die Heizenergie über Geothermie zu gewinnen und durch Wärmepumpen effizient im Gebäude zu verteilen. Eine erste Visualisierung ist im Internet eingestellt https://youtu.be/SqZsF8YYdjs. Die Maßnahme wird gefördert durch den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg sowie das Bezirksamt Wandsbek. Die Ausführung erfolgt in 2 Bauabschnitten.
Abbruch- und Erdarbeiten erfolgen in 3 getrennten Abschnitten: 1. Teilabbruch nördliches Vereinshaus / Kegelbahn Bj. 1975, Bodenaustausch in III. Quartal 2026, 2. Abbruch der Fußballumkleiden Bj. 1991 sowie der Garagen in IV Quartal 2027. OPTIONAL: 3. Abbruch des restlichen Vereinshauses in IV. Quartal 2027. Die Auftraggeberin behält sich vor BA 3 (Abbruch Rest Vereinshaus) nicht zu beauftragen, bzw. auch nach der Beauftragung diesen Titel zu stornieren. Für die Baugrundbeschaffenheit liegt eine Baugrundbewertungund Gründungsbeurteilung vor. Außerdem liegen Schadstoffberichte für Vereinshaus und Umkleiden vor. Eine Besichtigung des Grundstücks ist jederzeit möglich und wird empfohlen.
Die Laufzeit kann sich auf Grund von Verschiebungen im Rahmen des Bauablaufes verlängern.
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis eines geeigneten Bieters.
BA 3. Abbruch des restlichen Vereinshauses in 4/2027. Die Auftraggeberin behält sich vor BA 3 (Abbruch Rest Vereinshaus) nicht zu beauftragen, bzw. auch nach der Beauftragung diesen Titel zu stornieren. Ein Anspruch auf entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.
offenes Verfahren, VOB/A_EU, ausschließlich elektronische Kommunikation und Angebotsabgabe über das DTVP Portal, Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis, Mindestanforderung: 3 Referenzen für je Abbruch und Erdarbeiten, Frist zur Abgabe der Angebote ist der 26.06.2026, 12.00 Uhr. Bindefristende 38.08.2026.
dtvp Plattform
Zuständige Nachprüfungsbehörde gemäß § 21 EU VOB/A: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg Tel: 040 42840 3230 Fax: 040 42794 0997 www.hamburg.de/service/info/111111095/ vergabekam-mer@bsw.hamburg.de.Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Antrag ist zudem unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
online
Beteiligte gemäß § 14 VOB/A
Es wird DRINGEND darum gebeten, das Leistungsverzeichnis neben der bepreisten PDF auch als GAEB Datei im Format X83 oder D83 abzugeben.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Sämtliche gesetzlichen Ausschlussgründe, u.a. §§ 123, 124 GWB, §§ 6e, 15, 16, 16a VOB/A (EU).Der Bieter (auch als Bietergemeinschaft) muss zum vorläufigen Nachweis seiner Eignung die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) enthaltene Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen und Ausführungsbedingungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 6a (EU) VOB/A, § 7 HmbVgG) in rechtskräftig unterzeichneter Form einreichen.
Der Bieter (auch als Bietergemeinschaft) muss zum vorläufigen Nachweis seiner Eignung die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) enthaltene Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen und Ausführungsbedingungen in rechtskräftig unterzeichneter Form einreichen. Die Einreichung erfolgt mit dem Angebot. Die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) geforderten Nachweise / Angaben / Unterlagen, die die Eigenerklärung ergänzen oder bestätigen, sind zu dem in Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Präqualifizierte Unternehmen (Bieter / Nachunternehmer) führen ihren Eignungsnachweis durch Angabe der Nummer ihrer Eintragung in die Liste des "Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V." (Präqualifikationsverzeichnis) im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) bzw. Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100). Im Präqualifikationsverzeichnis nicht enthaltene, geforderte Informationen sind zusätzlich als Einzelnachweise vorzulegen. Ein Bieter hat auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle alle Nachweise / Angaben / Unterlagen, die von ihm gefordert werden, auch für seine/n Nachunternehmer vorzulegen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkassen (nicht Krankenkassen)
Gültige Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt wurden.
Gültiger Handelsregisterauszug. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen.
Gültige Gewerbeanmeldung. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen.
Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister oder die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen
MINDESTANFORDERUNG: Nachzuweisen sind je 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen für Abbruch mindestens 2.500 m3 Abbruchvolumen mit Schadstoffsanierung sowie Erdarbeiten mindesten 3.000 m3 Aushubmenge. Dabei kann eine Referenz für beide Leistungen gelten.
Auf Grund der besonderen Natur und Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf 40 Tage.
VV-Bau Anlage 6-060 Ziffer 8: Der Auftragnehmer stellt eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5% der Netto-Auftragssumme.Der Auftragnehmer stellt eine Sicherheit für die Erfüllung von Mängelansprüchen in Höhe von 3% der Nettoauftragssumme bzw. der festgestellten Abrechnungssumme (inkl. USt.).
Die Rechtsform der Bietergemeinschaft nach der Auftragserteilung muss eine gesamt-schuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter sein.
Landesrecht FHH (6-000), TNB-Teilnahmebedingungen (6-050), ZVB zusätzliche Vertragsbedingungen (6-060), besondere BVB besondere Vertragsbedingungen (6-070)