Citrix Lizenzen, Wartung und Dienstleistungen
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los mit einem Handelspartner über sämtliche CITRIX Produkte (zu finden unter https://www.citrix.de/products/) sowie korrespondierende Wartungs- und Dienstleistungen.Der Auftraggeber bildet zwei Teillose.Sollte ein Auftragnehmer den Zuschlag für mehrere Lose bekommen, behält sich der KDN vor, die je Los geschlossenen Rahmenvereinbarungen zur Erleichterung der Handhabung zu bündeln und als einen Vertrag zu behandeln, so dass einzelne Rechtshandlungen (z.B. Vertragsverlängerung oder Kündigung) für die betroffenen Lose einmalig erfolgen müssen. In dem Fall werden auch die Höchstwerte der einzelnen Lose zusammengerechnet. Die bezugsberechtigten KDN-Mitglieder (s. Anlage 1.3 der Rahmenvereinbarung) verfügen bereits über Infrastrukturen aus Produkten des Herstellers CITRIX. Damit bei notwendigen Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie bei erforderlichen Erweiterungen die zu beschaffenden Produkte problemlos in die bestehende Infrastruktur integriert werden können, müssen im Rahmen vorgenannter Maßnahmen zwingend die spezifischen Produkte des Herstellers CITRIX beschafft werden.
Der Auftragnehmer muss während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung über einen Partnerstatus "Platinum" als autorisierter Händler / Partner des Herstellers verfügen. Ein Citrix Partnerstatus-System Integrator ist dem Citrix Partnerstatus-Platinum gleichgestellt, sofern der System Integrator die vertraglichen und programmatischen Voraussetzungen für einen Citrix Partnerstatus-Platinum erfüllt.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 12 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn der KDN nicht binnen drei (3) Monate zum Vertragsjahresende kündigt. Eine solche automatische Verlängerung ist maximal drei (3) Mal möglich.Die Rahmenvereinbarung endet somit nach Ablauf von 48 Monaten; einer Kündigung bedarf es hierzu nicht.
Die Erfüllungsorte liegen grds. am Sitz/am Standort derAbrufenden, in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen. Der Erfüllungsort wird jeweils beim Einzelabruf präzisiert. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Zuschlag erfolgt auf das günstigste Angebot. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Die Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen desVierten Teils (§§ 97 ff.) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und derVerordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge" (VgV) und den veröffentlichten Verfahrensbedingungen des KDN. Darüber werden die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) in der aktuellen Fassung Anwendung. Bei dem hier beschriebenen Vergabeverfahren handelt es sich um ein offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB i.V.m. § 15 VgV. Bietergemeinschaften stehen Einzelbietern gleich.
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Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
nichtöffentliche Eröffnung
§ 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen(1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.(5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Handelsregisterauszug (Bei Abgabe nicht älter als 3 Monate)Zugleich werden Angaben zum Unternehmen im Sinne einer kurzen Unternehmensbeschreibung erbeten; der Auftraggeber stellt hierfür einen Vordruck zur Verfügung.
Angaben zum Jahresumsatz der letzten drei (3) Jahren über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich (Eigenerklärung)
Vorlage der Kopie eines aktuellen Haftpflichtversicherungsscheins oder Zusage auf Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Falle einer Auftragserteilung. Mindestanforderungen: Erforderlicher Mindestversicherungsschutz von 1,5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und 1 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils bei zumindest doppelter Jahreshöchstleistung.
Angabe über die Gesamtanzahl der Beschäftigten im Unternehmen und in dem ausschreibungsrelevanten Bereich in den letzten drei (3) Jahren.
Angabe über den geplanten Einsatz von Nachunternehmern und zu einer evtl. Eignungsleihe; im Fall der Eignungsleihe ist zusätzlich eine gem. Vordruck 0.2 Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung abzugeben
Angaben zu früheren vergleichbaren Projekten und Referenzen des Bieters unter Angabe des Auftraggebers, Beschreibung des Leistungsgegenstandes, Auftragsvolumen, Dauer, Beginn und Ende des Vertrages und eines Ansprechpartners. Mindestanforderungen: Es sind mindestens drei Referenzaufträge aus der jüngeren Vergangenheit (der Abschluss des Referenzauftrags [Auftragsende] darf nicht vor dem 23.10.2022 liegen) über die Lieferung der abgefragten (vergleichbaren) Produkten und Leistungen zu benennen, die Je Referenz einen Gesamtauftragswert von mindestens folgenden Netto-Auftragsvolumina haben: - Los 1: 1,5 Mio. Euro - Los 2: 1,5 Mio. Euro Mehrfachnennungen (also eine Referenz für mehrere Lose) sind möglich. Bei Bedarf kann die Anlage "0.2a zus. Referenzen" verwendet werden.
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Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer für die Vertragserfüllung Sicherheit zu leisten (Vertragserfüllungsbürgschaft). Die Sicherheit dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche des Auftraggebers aus der Rahmenvereinbarung und den Einzelabrufen einschließlich der Erstattung von Überzahlung nebst Zinsen mit Ausnahme von nach den Lieferungen entstehenden Gewährleistungsansprüchen, insbesondere wegen Pflichtverletzungen des Auftragnehmers, aus Vertragsstrafe oder ungerechtfertigter Bereicherung und kann durch Bürgschaft eines Kreditinstitutes oder Kreditversicherers geleistet werden, sofern das Kreditinstitut oder der Kreditversicherer- in der Europäischen Gemeinschaft oder- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesenzugelassen ist.Bei Sicherheitsleistung durch Bürgschaft ist Voraussetzung, dass der Auftraggeber den Bürgen als tauglich anerkannt hat. Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage abzugeben (§ 771 BGB); sie darf nicht auf bestimmte Zeit begrenzt und muss nach den Vorschriften des Auftraggebers ausgestellt sein. Die Höhe bezieht sich dabei auf das angegebene Brutto-Mindestinvestitionsvolumen des Vertrages und beträgt 5% davon. Bei Erreichen des Mindestinvestitionsvolumens während der Vertragslaufzeit ist die Höhe der Vertragserfüllungsbürgschaft auf die Höhe der Hälfte des Brutto-Maximalinvestitionsvolumens zu beziehen. Bei Erreichen des Beschaffungsvolumens in Höhe der Hälfte des Maximalinvestitionsvolumens bezieht sich die Vertragserfüllungsbürgschaft auf das Brutto-Maximalinvestitionsvolumen.Die Vertragserfüllungsbürgschaft muss zur Angebotsabgabe nicht eingereicht werden. Sie ist binnen 14 Kalendertagen nach Vertragsabschluss (Zuschlagserteilung) unaufgefordert vom Auftragnehmer vorzulegen.Legt der Auftragnehmer die Vertragserfüllungsbürgschaft nicht fristgemäß vor, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Rahmenvereinbarung außerordentlich zu kündigen, wenn der Auftragnehmer nach Abmahnung und einer Nachbesserungsfrist von 14 Kalendertagen die Vertragserfüllungsbürgschaft nicht vorlegt. Bei Verschulden hat der Auftragnehmer den entstandenen Schaden, einschließlich der Kosten für die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, zu erstatten.
s. Anlage 1.2
Der Höchstwert dieses Loses beträgt: 25.027.002,00 Euro.Es handelt sich um eine Teillos; die Bezugsberechtigten für dieses Los finden Sie in Anlage 1.3.Der Höchstwert wird für die gesamte Laufzeit, also einschl. etwaiger Vertragsverlängerungen angegeben.
Der Höchstwert dieses Loses beträgt: 29.583.197,71 Euro.Es handelt sich um eine Teillos; die Bezugsberechtigten für dieses Los finden Sie in Anlage 1.3.Der Höchstwert wird für die gesamte Laufzeit, also einschl. etwaiger Vertragsverlängerungen angegeben.