Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Parkhaus des Klinikums Osnabrück mit Anbindung an den Bestand gemäß VDE-AR-N 4110 über ein LWL-Netz zur Einhaltung der geforderten Abschaltbedingungen.
Fortschreibung eines vorhandenen Anlagenzertifikats A und Erreichung einer Konformitätserklärung.
Photovoltaikanlage (KGR 442 - Eigenstromversorgungsanlage)
Errichtung einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 606,6 kWp (ca. 1.348 Module, Mindestleistung je Modul 450 Wp) auf dem Parkhaus des Klinikums Osnabrück.
Leistungsumfang u. a.:- Lieferung und Montage von Glas/Glas-PV-Modulen- Montagegestell für Flachdach (Ost/West)- Lieferung und Installation von 4 Wechselrichtern à 125 kW (gesamt ca. 500 kW)- Stringverkabelung und AC-Anbindung- Potentialausgleich- Netzberechnungen und Schutzprüfungen- Fortschreibung Anlagenzertifikat A- Herstellung Konformitätserklärung- Teilnahme an Sachverständigenabnahmen- Dokumentation
Der Zuschlag erfolgt im offenen Verfahren gemäß VOB/A EU.Die Anlage ist gemäß VDE-AR-N 4110 auszuführen.
Der Zuschlag im anschließenden offenen Verfahren erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Neben dem Preis werden qualitative Kriterien berücksichtigt. Die konkrete Ausgestaltung und Gewichtung der Zuschlagskriterien erfolgt in der Auftragsbekanntmachung.
Diese Vorinformation erfolgt gemäß § 38 VgV i. V. m. Art. 48 der Richtlinie 2014/24/EU zum Zweck der Verkürzung der Angebotsfrist im anschließenden offenen Verfahren.
Die Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung ist frühestens 35 Tage nach Veröffentlichung dieser Vorinformation vorgesehen.
Offenes Verfahren gemäß VOB/A EU.Elektronische Durchführung des Vergabeverfahrens über die Vergabeplattform.
Die Angebotsfrist wird gemäß § 38 VgV auf Grundlage dieser Vorinformation verkürzt.
Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen bei der Niedersächsischen Auftragsberatungsstelle (oder zuständige Vergabekammer gemäß § 156 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 GWB).
Weitere Fristen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB.
Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 16a VOB/A EU.
Die Eignungskriterien werden in der Auftragsbekanntmachung festgelegt.