Die DGUV plant, bedingt durch den Bedarf an neuen Kapazitäten, eine Erweiterung sowie Umnutzungen im Bestand der bestehenden Gebäude am Campus Bad Hersfeld.Die DGUV hat eine 5000 m² große Teilfläche des Flurstücks 4/2 erworben. Das Grundstück, Flurstück 4/2 liegt auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Bestandsimmobilie in unmittelbarer Nachbarschaft zum temporären Hörsaalgebäude und dem neu errichteten Parkplatz mit Sportfeld der HGU auf dem 2016 erworbenen Flurstück 4/1. Auf diesem Flurstücksteil soll der Neubau eines Multifunktionsgebäudes mit Mensa und Küche sowie weiteren Apartments errichtet werden.Auf den Flurstücken 70/1 und 4/1 befinden sich die Bestandsgebäude (Haus A, B, C, D und G), in welchen Teilflächen umgenutzt und umgebaut werden sollen.Mit dieser Ausschreibung sollen für den Neubau Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppe KG 471 - Küchentechnische Anlagen beschafft werden.
siehe oben
Die Kommunikation wird ausschließlich über das Vergabeportal www.dtvp.de (Identifikationsnummer CXP4Y6CMS9F) abgewickelt. Es ist deshalb für alle Interessenten entscheidend, dass Zugang zum Projektraum auf DTVP besteht.
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird explizit hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Keine
Eigenerklärung, dass die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft besteht und die Krankenversicherungsbeiträge der Mitarbeiter sowie Steuern ordnungsgemäß abgeführt wurden. Ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, soweit der Bewerber dort eingetragen ist, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist ist in Kopie beizufügen.
Die Bieter haben ihren Netto-Umsatz im Bereich der TGA-Planung und den Netto-Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2023 bis 2025) anzugeben. Der Netto-Umsatz im Bereich der TGA-Planung muss im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre (2023 bis 2025) mindestens EUR 350.000,00 betragen haben.
Gefordert ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe von mindestens EUR 5.000.000,00 je Schadensfall für Personenschäden und EUR 3.000.000,00 für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), jeweils pro Jahr 2-fach maximiert.oder eine Erklärung, dass der Bewerber eine solche Versicherung spätestens 10 Tage nach Beauftragung abgeschlossen haben wird.
Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag Angaben zur Anzahl der aktuell und jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer für die letzten drei Geschäftsjahre (2023 bis 2025) zu machen.
Die Bieter haben mit ihrem Angebot ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares, bereits abgeschlossenes Referenzprojekt anzugeben, dessen Abschluss zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Angebote maximal 5 Jahre zurückliegen darf.Mindestanforderung: Es muss sich um ein abgeschlossenes Referenzprojekt über die TGA-Planung der KG 471 über die Erbringung mindestens der Leistungsphasen 2 - 8 für den Neubau einer Produktionsküche mit einer Mindestkapazität von 250 Essen pro Mahlzeit handeln.Als abgeschlossen gilt ein Referenzprojekt, wenn eine Inbetriebnahme durch den Nutzer vorliegt. Leistungen vergleichbar Leistungsphase 9 bleiben zeitlich außer Betracht.
Der namentlich zu benennende Projektleiter muss mindestens 10 Jahre Berufserfahrung haben, davon mindestens 5 Jahre im Bereich der TGA-Projektleitung.
Eigenerklärung, dass der Bewerber die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhalten. Eigenerklärung, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht zu einer Geldbuße gemäß § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist und ihm kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) bekannt ist.