Straßenkehrmaschine
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
11.08.2025
18.08.2025 09:00 Uhr
18.08.2025 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein
073390030030-001-10
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218
Ingelheim am Rhein
Deutschland
DEB3J
Zentrale Verdingungsstelle
zentrale-verdingungsstelle@ingelheim.de
+49 6132-782154
+49 6132-782235

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer RLP
DE355604198
Stiftstraße 9
55116
Mainz
Deutschland
DEB35
vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
+49 6131-16-2234

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34921100-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Straßenkehrmaschine

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Straßenkehrmaschine

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218
Ingelheim am Rhein
Deutschland
DEB3J

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Vertragsart

Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6A5UK8

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch Nachprüfungsbehörden. Rechtsgrundlagen des Nachprüfungsverfahrens sind die Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff GWB).
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der Bieter und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber der öffentlichen AG ´in . Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß
unverzüglich nach Kenntnis gegenüber der AG´in zu rügen (§ 160 Abs.3 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder de r Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Angebote gegenüber der AG´in geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 GWB).
Teilt die AG `in dem Unternehmen mit , seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der
Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden von dem AG nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch die AG´in
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB, durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht (§ 97 Abs.2 GWB) sowie seine Rügeobliegenheiten (§ 160 Abs. 3 GWB, § 161 Abs. 1 GWB) erfüllt hat. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen (§ 162 Abs. 2 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Stadtverwaltung Ingelheim
Wilhelm Leuschner Straße 61
55218 Ingelheim am Rhein

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

siehe Vergabeunterlagen

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

siehe Vergabeunterlagen

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung