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Instandhaltung Tunnelbeleuchtung Bund
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
08.10.2025
13.10.2025 11:00 Uhr
13.10.2025 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stromnetz Berlin GmbH
HRB 96555
Eichenstr. 3a
12435
Berlin
Deutschland
DE300
berlin-licht@psp-consult.de
030 315 199 0

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

PSPC GmbH
DE218776963
Brandenburgische Straße 27
10707
Berlin
Deutschland
DE300
berlin-licht@psp-consult.de
030 315 199 0
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer des Landes Berlin
UST-ID DE296830277
Martin-Luther-Straße 105
10825
Berlin
Deutschland
DE300
vergabekammer@senweb.berlin.de
030-9013-8316

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Berlin
UST-ID DE296830277
Martin-Luther-Straße 105
10825
Berlin
Deutschland
DE300
vergabekammer@senweb.berlin.de
030-9013-8316

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50232100-1
50232000-0
34993100-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stromnetz Berlin GmbH beabsichtigt die Vergabe eines Rahmenvertrags über die Instandhaltung von Tunnelbeleuchtungsanlagen der Bundesautobahnen im Stadtgebiet von Berlin.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Zu den Instandhaltungsarbeiten gehören die Leuchtenreinigung, die Leuchtenrevision, der Leuchtmittelwechsel, die Wartung und Revision der Schaltanlagen, die Wartung und Revision der Lichtmessung, die Störungsbeseitigung sowie die Schadensbeseitigung/die Schadenssicherung. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein zuverlässiger und leistungsfähiger Auftragnehmer gesucht, welcher die Instandhaltungsarbeiten ausführt.

Der Rahmenvertrag beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der Rahmenvertrag kann durch den Auftraggeber einseitig zweimal um ein Jahr verlängert werden (Option).

Die geschätzten Mengen und die Höchstmengen bezüglich der vertragsgegenständlichen Leistungen sind dem Vergabedokument "Anlage_04_Preisblatt" zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2026

Der Rahmenvertrag beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der Rahmenvertrag kann durch den Auftraggeber einseitig zweimal um ein Jahr verlängert werden (Option).

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE300

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Die Angebotspreise werden in eine Rangfolge gebracht. Das Angebot mit dem niedrigstem Preis erhält den Zuschlag.

Zuschlagskriterium

Preis

Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot wird auf Basis der folgenden Zuschlagskriterien ermittelt:

- Das alleinige Zuschlagskriterium ist der Preis.

Die Angebotspreise werden in eine Rangfolge gebracht. Das Angebot mit dem niedrigstem Preis erhält den Zuschlag.

Bei Gleichstand zwischen zwei oder mehr Angeboten entscheidet das Los.

1
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y695VCD

Einlegung von Rechtsbehelfen

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

46
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist dem Auftraggeber vorzulegen.
Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Angebote, die nicht die geforderten beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

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Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

1. Unternehmensdarstellung
Die Darstellung des Bieterunternehmens beziehungsweise des Mitglieds der Bietergemeinschaft muss Ausführungen zu dessen Standorten, Leistungsportfolios, sowie zur Größe beinhalten und es müssen - sofern zutreffend - Angaben zur Konzernstruktur eingereicht werden.

Die Unternehmensdarstellung ist dem Formblatt 2 als Anlage beizulegen.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

2. Berufs- und Handelsregisterauszug, Erklärungen und Bescheinigungen (Formblatt 5)
Der Bieter hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, einzureichen. Ein Registerauszug muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist inhaltlich aktuell und darf zeitlich nicht älter als zwölf Monate sein.
Für Deutschland maßgebliche Register sind: das "Handelsregister", die "Handwerksrolle" und bei Dienstleistungsaufträgen das "Vereinsregister", das "Partnerschaftsregister" und die "Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder"; für die übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können die in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014 aufgelisteten Dokumente des jeweiligen Sitzstaates entsprechend als Nachweis eingereicht werden.

Sofern der Bieter keinen Registerauszug vorlegen kann, ist die in Formblatt 5 geforderte alternative Erklärung abzugeben.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

3. Bankerklärung
Es ist eine Erklärung der Hausbank des Bieters vorzulegen, die bestätigt, dass die finanziellen Verhältnisse des Bieters geordnet sind und er über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag auszuführen.
Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist jeweils nicht älter als sechs Monate sein.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

4. Haftpflichtversicherung
Es ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die aus der gewerblichen Tätigkeit des Bieters resultierenden Haftpflichtgefahren für Sach-, Personen- und Vermögensschäden (inklusive Schäden aus datenschutzrechtlichen Verstößen) durch eine gültige Versicherungsbestätigung zu erbringen. Die Versicherung muss die Deckung der vorgenannten Gefahren in Höhe der nachstehend aufgeführten Mindest-deckungssummen umfassen.
Alternativ zur Vorlage des Nachweises einer Versicherung mit den nachfolgend genannten Mindestanforderungen kann eine Erklärung des Versicherers vorgelegt werden, nach der dieser im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. In diesem Fall hat sich der Bieter zu verpflichten, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages eine entsprechende Haft-pflichtversicherung mit den genannten Anforderungen abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie die entsprechende Bescheinigung dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.

Die Deckungssummen der Versicherung für die ausgeschriebene Leistung müssen je Schadensart und -fall mindestens folgenden Umfang abdecken:
- Sachschäden 1 Mio. Euro
- Personenschäden 1 Mio. Euro
- Vermögensschäden 1 Mio. Euro

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

5. Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte/wirtschaftliche Kennzahlen
Es sind Jahresabschlüsse einschließlich Anhänge, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichte und Kommentare, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter zugelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für die Geschäftsjahre 2022, 2023, 2024 oder - sofern für das letzte geforderte Geschäftsjahr noch nicht vorliegend - die letzten drei vorliegenden Jahresabschlüsse, vorzulegen.

Falls die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen nicht gesetzlich vorge-schrieben ist, haben die Bieter ihre Geschäftsberichte für die genannten drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.

Falls ein Bieter erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die Vorlage eines oder mehrerer Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bieter erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist.

In jedem Fall müssen die Bieter Angaben zum Umsatz und dem spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die drei Geschäftsjahre 2022, 2023, 2024 machen.

Falls ein Bieter erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die vollständige Angabe nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen.

Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bieter erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist.

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

6. Tunnelbeleuchtungsspezifische Messtechnik
Der Bieter muss /die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über ausreichende tunnelbeleuchtungsspezifische Messtechnik wie Kalibratoren, Leuchtdichtemessgeräte und Datenlogger sowie Netzanalysemessgeräte für Phasenanschnitt und amplitudensteuernde Leistungsregler mit jeweils aktuellen Kalibrierzertifikaten zertifizierter Prüfinstitute für die Ausführung des Auftrags verfügen.

Entsprechende Angaben sind in Formblatt 7.2 zu machen.

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

7. Qualitätsmanagementsystem
Der Bieter muss /die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über eine zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist gültige Zertifizierung für ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001 oder gleichwertig verfügen.

Entsprechende Angaben sind in Formblatt 7.2 zu machen. Zum Nachweis fügt der Bieter eigene Anlage(n) bei.

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

8. Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Der Bieter muss /die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über eine zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist gültige Zertifizierung für ein Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gemäß DIN ISO 45001 oder gleichwertig verfügen.

Entsprechende Angaben sind in Formblatt 7.2 zu machen. Zum Nachweis fügt der Bieter eigene Anlage(n) bei.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

9. Eigenerklärungen
Die Bieter haben die in Formblatt 8 enthaltenen Erklärungen wahrheitsgemäß abzugeben.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

10. Selbstreinigung gemäß § 125 GWB und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit
Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, wird ein Bieter nicht ausgeschlossen, wenn nachweislich Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt wurden.

Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG und § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 98c Abs. 1 Satz 1 AufenthG wird das Unternehmen nicht ausgeschlossen, wenn es die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachweist.

Die Darstellung und der Nachweis der Selbstreinigungsmaßnahme ist mittels gesonderter Anlage des jeweiligen Unterzeichners zu Formblatt 8 vorzunehmen und ggf. weitere Nachweis beizufügen.

Der Auftraggeber kann in komplexen Fällen verlangen, dass die Darstellung der Selbstreinigungsmaßnahmen durch ein Rechtsgutachten eines Rechtsanwalts zu ergänzen ist, welches die Selbstreinigungsmaßnahmen als hinreichend im Sinne der gesetzlichen Anforderungen bestätigt. Das Gutachten entbindet den Auftraggeber nicht von einer eigenen Prüfung und Bewertung der Selbstreinigungsmaßnahmen. Der Auftraggeber kann im eigenen Ermessen und unter Setzung von Ausschlussfristen weitere Unterlagen, Informationen und Nachweise anfordern, die er zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage für erforderlich hält. Ungeachtet dessen müssen die Darstellung und der Nachweis vollständig sein.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

11. Eigenerklärung Verordnung (EU) 2022/576
Aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren ist es verboten einen öffentlichen Auftrag an ein Unternehmen zu vergeben, was von den Sanktionen der Verordnung erfasst ist. Verboten ist ebenfalls die Einbeziehung von Unterauftragnehmern, Eignungsverleihern und Lieferanten in die Leistungserbringung, wenn diese unter die Sanktionen fallen.

Vor dem Hintergrund der geltenden Sanktionen haben alle Bieter die Erklärungen des Formblattes 16 wahrheitsgemäß abzugeben und entsprechend zu unterzeichnen.

Anträge, die das Formblatt 16 nicht oder nicht vollständig unterzeichnet beinhalten, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Weitere Hinweise sind in der Aufforderung zur Angebotsabgabe enthalten.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung