5. Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte/wirtschaftliche Kennzahlen
Es sind Jahresabschlüsse einschließlich Anhänge, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichte und Kommentare, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter zugelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für die Geschäftsjahre 2022, 2023, 2024 oder - sofern für das letzte geforderte Geschäftsjahr noch nicht vorliegend - die letzten drei vorliegenden Jahresabschlüsse, vorzulegen.
Falls die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen nicht gesetzlich vorge-schrieben ist, haben die Bieter ihre Geschäftsberichte für die genannten drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
Falls ein Bieter erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die Vorlage eines oder mehrerer Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bieter erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist.
In jedem Fall müssen die Bieter Angaben zum Umsatz und dem spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die drei Geschäftsjahre 2022, 2023, 2024 machen.
Falls ein Bieter erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die vollständige Angabe nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen.
Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bieter erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist.