Verfahrensangaben

Geräteaustausch Endoskopie - Krankenhaus Eichhof gGmbH

VO: VgV Vergabeart: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Krankenhaus Eichhof gGmbH
DE112407418
Eichhofstraße 1
36341
Lauterbach
Deutschland
DE725
AGKAMED GmbH
vergabe@agkamed.de
+49 2011855164

Angaben zum Auftraggeber

Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
DE812056745
Wilhelminenstraße 1 - 3
64283
Darmstadt
Deutschland
DE711

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

33168000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Krankenhaus Eichhof gGmbH beabsichtigt den Abschluss eines Versorgungsvertrages über Endoskopie-Geräte der Firma Olympus. Gegenstand des Vertrags ist eine schrittweise Erneuerung, Lieferung und Wartung von Endoskopie Geräten über einen Zeitraum von fünf Jahren.

Im Fachbereich Endoskopie wird seit vielen Jahren ein vollständig integriertes Endoskopie-System der Firma Olympus betrieben.
Es liegt eine bestehende Gerätelandschaft mit zugehörigen Prozessoren vor. Innerhalb der kommenden fünf Jahre ist der Austausch von neun Geräten sowie die zusätzliche Beschaffung eines weiteren Geräts vorgesehen. Ein vollständiger Austausch der gesamten Gerätelandschaft einschließlich der Prozessoren wäre - wie nachfolgend dargestellt - nicht wirtschaftlich, weshalb die Bestandsgeräte und Prozessoren weiterhin berücksichtigt werden.
Alle Geräte sind entsprechend ins Netzwerk und an die IT zur zentralen Dokumentation angebunden.

Ziel der Beschaffung ist es, die Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Endoskopie-Systeme zu gewährleisten und einzelne Geräte planmäßig im Zeitraum über fünf Jahre zu erneuern, ohne die bestehende Systemarchitektur aufzulösen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Technische Gründe
- Der vorhandene Endoskopie-Gerätepark ist vollständig auf die Olympus-Systemplattform abgestimmt.
- Eine Kompatibilität zwischen Olympus-Prozessoren, Lichtquellen und Endoskopen anderer Hersteller (z.B. Fujifilm, Pentax) besteht nicht.
- Eine Systemmischung ist aufgrund proprietärer Schnittstellen nicht zugelassen und würde die Funktionsfähigkeit, Garantiebedingungen und Patientensicherheit beeinträchtigen.
- Zudem ist die in der Endoskopie eingesetzte Aufbereitungsmaschine aktuell auf die Endoskope und Anschlusskomponenten von Olympus ausgelegt.
o Die Aufbereitungsprogramme, Adapter und Dichtigkeitsmesser sind herstellerspezifisch validiert und dürfen gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und den Vorgaben des Herstellers nur mit den dafür zugelassenen Endoskopen betrieben werden.
o Der Einsatz von Fremd-Endoskopen oder nicht kompatiblen Adaptern würde zum Verlust der Validierung und Zulassung des Aufbereitungsprozesses führen und wäre rechtlich unzulässig.
- Ein Wechsel auf ein anderes Endoskop-System würde folglich den Austausch der Anschlussadapter, eine neue Validierung, ggfls. Umstellung der Reinigungschemie und die Umstellung der Prozesse nach sich ziehen.
- Um auf ein anderes Fabrikat zu wechseln, müsste der Gesamte Gerätepark ausgetauscht werden. Dies wäre technisch aufwendig, mit langen Ausfallzeiten verbunden und würde das Risiko von Funktionsstörungen erhöhen.

Wirtschaftliche Unzumutbarkeit
- Ein vollständiger Austausch des Systems würde extrem hohe Kosten verursachen (inkl. Geräte, IT-Integration, Schulungen, Anpassung der Infrastruktur)
- Der derzeitige Gerätepark ist voll funktionsfähig und eine Komplettumstellung steht in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum tatsächlichen Beschaffungsbedarf
- Durch den Verbleib beim bisherigen Hersteller entsteht keine Doppelstruktur oder zusätzliche Schulungskosten.
- Die Kontinuität gewährleistet zudem die Betriebs- und Patientensicherheit.

Keine künstliche Marktverengung
Die ausschließliche Kompatibilität mit Olympus-Systemen wurde nicht künstlich herbeigeführt, sondern ist das Ergebnis einer langjährigen technischen Standardisierung, die auf medizinisch-funktionalen Anforderungen basiert.

Umfang der Auftragsvergabe

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

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Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Eichhofstraße 1
36341
Lauterbach
Deutschland
DE725

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Teilweiser Ersatz oder Ausweitung vorhandener Lieferungen oder Anlagen durch den ursprünglichen Lieferanten, deren Beschaffung nach den strengen Vorschriften der Richtlinie erfolgt

Auf Grundlage der technischen und wirtschaftlichen Begründungen verfügt nur der Anbieter Olympus Deutschland GmbH über die Möglichkeit der Ersatzbeschaffung von Endoskopen.

Die produktspezifische Beschaffung des im Verhandlungsverfahren verstößt nicht gegen § 97 Abs. 2 GWB und ist daher vergaberechtlich zulässig da eine Ersatzbeschaffung einen deutlichen wirtschaftlichen Vorteil darstellt, der nur von einem Hersteller umgesetzt werden kann. Der daraus resultierende wirtschaftliche Vorteil ergibt sich zum einen durch die deutlich niedrigeren Investitionskosten im Vergleich zu einen Neusystem mit vergleichbarer aktueller Technologie.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt
Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

OLY-2000024152-4010023
Geräteaustausch Endoskopie
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Olympus Deutschland GmbH
HRB 86202
Großunternehmen
Wendenstraße 20
20097
Hamburg
Deutschland
DE600
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

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Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

27.11.2025

Angaben zum Angebot

OLY-2000024152-4010023