Verfahrensangaben

Magnetresonanztomograph

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
06.10.2026
13.10.2026 08:00 Uhr
13.10.2026 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH
11-2100031000-94
Aroser Allee 72-76
13407
Berlin
Deutschland
DE300
friedrich.klemm@vivantes.de
+49 30130114940

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Berlin
11-1300000V00-74
Martin-Luther-Str. 105
10825
Berlin
Deutschland
DE300
Vergabekammer des Landes Berlin
vergabekammer@senweb.berlin.de
+49 3090138316
+49 3090137613

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

33113000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Einweisung eines
MRT

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

siehe Vergabeunterlagen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
09.11.2026
31.12.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE300

Vivantes Klinikum Neukölln

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis gemäß Preisblatt

Die Bewertung der Angebotspreise erfolgt durch Ermittlung der Preispunktzahl, die mit 40% gewichtet in die Angebotswertung eingeht. Die maximal erreichbare Preispunktzahl erhält hierbei das Angebot mit dem niedrigsten Angebotswertungspreis gemäß Preisblatt. Die Punktzahl der Angebote mit den nächsthöheren Angebotswertungspreisen wird mittels einfacher Interpolationsmethode ermittelt. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 40 Punkte

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Leistungspunkte gem. Leistungsverzeichnis

Zur Bewertung der Qualität wird eine Leistungspunktzahl auf Grundlage eines vom Bieter auszufüllenden Leistungskatalogs mit Bewertungskriterien ermittelt. Die maximal erreichbare Preispunktzahl erhält hierbei das Angebot mit dem höchsten Punktestand im LV. Die Punktzahl der Angebote mit der nächsthöheren Punktezahl wird mittels einfacher Interpolationsmethode ermittelt. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 60 Punkte

Gewichtung
60,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eine Reparatur wurde geprüft, ist aufgrund der voraussichtlichen Kosten im Verhältnis zum verbleibenden Nutzen jedoch wirtschaftlich nicht vertretbar. Damit steht der Klinik derzeit kein eigenes wirtschaftlich reparables MRT zur Verfügung.
Der Ausfall war zum Zeitpunkt der bisherigen Planung nicht vorhersehbar. Der konkrete Beschaffungsbedarf ist erst durch den technischen Defekt entstanden, sodass eine frühere reguläre Ausschreibung nicht möglich war.
Das MRT ist für die zeitnahe Diagnostik zahlreicher Krankheitsbilder von wesentlicher Bedeutung. Eine länger andauernde Unterbrechung der MRT-Versorgung kann zu erheblichen Verzögerungen bei der Diagnostik und damit zu einer Gefährdung von Patientinnen und Patienten führen. Eine ausreichende Kompensation durch ein externes Ausweich-MRT ist nicht möglich, da dieses räumlich weit entfernt liegt. Die erforderlichen Transporte bzw. Verlegungen verursachen einen erheblichen zusätzlichen logistischen und zeitlichen Aufwand und können insbesondere bei dringlichen Untersuchungen zu nicht vertretbaren Verzögerungen führen.
Die reguläre Angebotsfrist von 35 Tagen würde die Wiederherstellung der MRT-Versorgung weiter verzögern und ist angesichts der dargestellten Versorgungssituation daher nicht vertretbar.
Um die erforderliche MRT-Kapazität schnellstmöglich wiederherzustellen und gleichzeitig einen ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird die Angebotsfrist gemäß § 15 Abs. 3 VgV auf 15 Tage verkürzt. Die Leistungsanforderungen sind in den Vergabeunterlagen eindeutig beschrieben, sodass den interessierten Unternehmen eine Bearbeitung und Angebotsabgabe innerhalb dieser Frist möglich ist. Die verkürzte Frist ist angesichts der bestehenden dringlichen Versorgungssituation angemessen und erforderlich.
Damit liegen die Voraussetzungen für die Durchführung eines beschleunigten offenen Verfahrens gemäß § 15 Abs. 3 VgV vor.

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y67MVB2

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen möchte, hat insbesondere die Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten:
Präklusionsregelungen (160 Abs. 3 GWB): Hat das Unternehmen den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichtbeachtung der vorgenannten Fristen ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Zugang beim Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
Unwirksamkeit des Vertrags (§ 135 GWB): Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Auftraggeberin behält sich vor, gemäß § 56 VgV fehlende Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch des Bieters besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingend und fakultative Ausschlussgründe gemäß der gesetzlichen Regelungen nach §§ 123, 124 GWB: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen. Es ist ein entsprechender Registerauszug vorzulegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf.

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

a) Eigenerklärung des Unternehmens (in Euro und als Netto-Betrag - d.h. abzüglich Umsatzsteuer) über (a) den Gesamtumsatz und (b) den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß Formblatt;
(maßgeblich sind hier ausschließlich die Umsätze des Bewerberunternehmens bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft selbst, unabhängig von der etwaigen Einbindung des Unternehmens als verbundenes Unternehmen i.S.d. § 15 AktG; Umsätze anderer Unternehmen werden nur berücksichtigt, sofern sie
verpflichtete Nachunternehmer sind).

Mindestanforderungen: zu (a): 3.000.000,00 EUR; zu (b): 1.500.000,00 EUR

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Nachweis der Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 bzw. einer aktuelleren Fassung der DIN EN ISO 9001-Norm oder gleichwertiger Art (z. B. eigenes QM-Handbuch)
Alternativ:
Nachweis der Zertifizierung nach ISO 13485.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zum Fehlen von Ausschlussgründen zur Teilnahme am Wettbewerb gemäß Formblatt
"Eigenerklärung zur Eignung";

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Förderung von Frauen entsprechend den Regelungen der Berliner Frauenförderungsverordnung gemäß Formblatt "Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Frauenförderung (Teil A)

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

d) Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) hat die Auftraggeberin gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vor Zuschlagerteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll zu prüfen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen.
Durch das beim Bundeskartellamt eingerichtete Wettbewerbsregister zum Schutz des Wettbewerbs werden Auftraggebern im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Informationen über Ausschlussgründe eines Bieters im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

f) (sofern zutreffend) Erklärung der Bietergemeinschaft gemäß Formblatt (Einzelheiten vgl. Bewerbungsbedingungen) und / oder der Nachunternehmer gemäß Formblatt (Einzelheiten vgl. Bewerbungsbedingungen) Sofern nicht zutreffend, ist dieses im Anschreiben zum Angebot explizit anzugeben.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Vorlage von bis zu 6 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzangaben gemäß Formblatt 6 über Lieferung, Montage und Inbetriebnahme des ausgeschriebenen Gegenstandes.
Hiervon müssen mindestens 3 Referenzen den Mindestanforderungen entsprechen. Der Auftraggeber prüft die eingereichten Referenzen so lange Stück für Stück ab, bis er 3 ordnungsgemäße Referenzen zusammen hat. Genügen am Ende nicht mindestens 3 von den maximal 6 eingereichten Referenzen, wird der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen.

Mindestanforderungen:
Alle drei Referenzen müssen die Mindestanforderungen aus dem Leistungsverzeichnis und die geforderten Optionen erfüllen.
Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme darf nicht länger als 3 Kalenderjahre vor Angebotsabgabe liegen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Da die Auftraggeberin zur Einhaltung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) in seiner jeweils aktuellen Fassung verpflichtet ist, werden Bieter auf die sich hieraus ergebenden Pflichten (u.a. die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen sowie zur Zahlung eines Mindestlohnes im Rahmen der Auftragsdurchführung sowie die Frauenförderung) hingewiesen. Die beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen zum BerlAVG sind entsprechend bei der Auftragsausführung einzuhalten.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung