a) aktueller Handelsregister- oder entsprechender Firmenregisterauszug des Herkunftslandes, nicht älter als 1 Jahr ab Zeitpunkt der Angebotsabgabe (z.B. in Form eines Internet-Ausdrucks mit Datumsangabe);
b) Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB und §§ 42 ff VgV
c) Eigenerklärung zur Förderung von Frauen entsprechend den Regelungen der Berliner Frauenförderungsverordnung
d) Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) hat die Auftraggeberin gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vor Zuschlagerteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll zu prüfen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen.
Durch das beim Bundeskartellamt eingerichtete Wettbewerbsregister zum Schutz des Wettbewerbs werden Auftraggebern im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Informationen über Ausschlussgründe eines Bieters im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt.