g) Nachweis der Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 bzw. einer aktuelleren Fassung der DIN EN ISO 9001-Norm oder gleichwertiger Art (z. B. eigenes QM-Handbuch).
h) Referenzangaben unter Verwendung des Formblattes Referenzangaben (pro Los falls zutreffend) über die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der ausgeschriebenen Leistung.
Vergleichbar ist eine Referenz im vorstehenden Sinne, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Umfang, Komplexität und Anforderungen soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Hiervon müssen mindestens 3 Referenzen den Mindestanforderungen entsprechen. Der Auftraggeber prüft die eingereichten Referenzen so lange Stück für Stück ab, bis er 3 ordnungsgemäße Referenzen zusammen hat. Genügen am Ende nicht mindestens 3 von den maximal 5 eingereichten Referenzen, wird der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen. Die Erfüllung der Anforderungen muss eindeutig aus den Referenzangaben ablesbar sein.
Mindestanforderungen:
- Die Inbetriebnahme der Referenzinstallation darf nicht länger als 3 Kalenderjahre vor Angebotsabgabe liegen.