Die Auswahl der Anzahl der geeigneten Bieter, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden, erfolgt anhand zusätzlicher geeigneter Referenzen. Bewertet werden zusätzliche Referenzprojekte nur, wenn sie folgende Anforderungen erfüllen:
- Geeignet sind Referenzprojekte, wenn der Bieter bei diesen Projekten Leistungen in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Datum der Bekanntmachung), die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung hinsichtlich der Art der zu erbringenden Leistungen und hinsichtlich des Umfangs vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach folgender Maßgabe:
Die erbrachten Leistungen umfassen Steuerberatungsleistungen für Unternehmen mit einem Honorarvolumen von jeweils mindestens 250.000,00 EUR (brutto) pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr.
1 Punkt erhält ein Bewerber, wenn 1 zusätzliche und geeignete Referenz nachweist
2 Punkte erhält ein Bewerber, wenn 2 zusätzliche und geeignete Referenzen nachweist
3 Punkte erhält ein Bewerber, wenn 3 zusätzliche und geeignete Referenzen nachweist
4 Punkte erhält ein Bewerber, wenn 4 zusätzliche und geeignete Referenzen nachweist
5 Punkte erhält ein Bewerber, wenn 5 zusätzliche und geeignete Referenzen nachweist
Sollte eine dieser zusätzlichen und geeigneten Referenzen für einen Krankenhausträger oder eine Pflegeeinrichtung erbracht worden, wird ein weiterer Punkt vergeben. Die maximale Anzahl der auf diese Weise erreichbaren Punkte wird auf 3 begrenzt.
Für sämtliche vom Bewerber zusätzlich eingereichten Referenzen werden Punkte nach oben stehender Erläuterung vergeben. Maximal können 8 Punkte erreicht werden.
Die vier Bieter mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Erreichen der Höchstzahl durch mehrere Bewerber und bei Punktegleich-stand unter zwei oder mehreren Bietern, entscheidet das Los.