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Verfahrensangaben

RV Wasseruntersuchungen

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
12.05.2026
22.05.2026 11:00 Uhr
22.05.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH
11-2100031000-94
Aroser Allee 72-76
13407
Berlin
Deutschland
DE300
zvst@vivantes.de
030-130111105

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Berlin
11-1300000V00-74
Martin-Luther-Str. 105
10825
Berlin
Deutschland
DE300
Vergabekammer des Landes Berlin
vergabekammer@senweb.berlin.de
+49 3090138316
+49 3090137613

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71900000-7
71600000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner über die Durchführung von geplanten und außerplanmäßigen Probennahmen, Untersuchungen und Bewertungen von Trink- und Tafelwasser gemäß den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) zu entnehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH ist der größte kommunale Krankenhauskonzern Deutschlands. Alleinige Gesellschafterin ist das Land Berlin. Zur Vivantes gehören 9 Krankenhäuser (unselbständige Betriebsstätten), 13 Pflegeheime, 2 Seniorenwohnhäuser, eine ambulante Rehabilitation, Medizinische Versorgungszentren, eine ambulante Krankenpflege sowie u. a. Tochtergesellschaften für Catering, Reinigung und Wäsche. Gegenstand dieser Vergabe ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner über die Durchführung von geplanten und außerplanmäßigen Probennahmen, Untersuchungen und Bewertungen von Trink- und Tafelwasser gemäß den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Die Leistungen umfassen sämtliche Tätigkeiten zur ordnungsgemäßen Probenahme, Analytik, Dokumentation und Befundübermittlung. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Zweimalige Vertragsverlängerungsoption für den Auftraggeber von jeweils 1 Jahr

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Aroser Allee 72-76
13407
Berlin
Deutschland
DE300

Erfüllungsorte für die Probenahmen sind alle Einrichtungen der Auftraggeberin, in denen sich Untersuchungsstellen gemäß dem jeweils aktuellen Untersuchungsplan befinden.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Bewertungspunkte für gewichtete Angebotswertungspreise

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeit wird auf Basis von Bewertungspunkten für die gewichteten Angebotswertungspreise je Leistungspaket gemäß Preisblatt ermittelt. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis für das jeweilige Leistungspaket erhält 5 Punkte. Ein fiktives Angebot mit einem doppelt so hohen Angebotspreis erhält 0 Punkte; gleiches gilt für sämtliche noch höheren Angebotspreise. Bei den dazwischen liegenden Angebotspreisen wird der Punktwert durch lineare Interpolation ermittelt.
Der für das jeweilige Leistungspaket erzielte Punktwert wird sodann durch Multiplikation mit dem nachfolgend angegebenen Prozentwert entsprechend gewichtet. Bei den gewichteten Punktzahlen wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die gewichteten Punktewerte werden sodann addiert und so die Bewertungspunkte für das Angebot insgesamt berechnet. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Die Gewichtung der Angebotswertungspreise je Leistungspaket gestaltet sich wie folgt:
Leistungspaket 1: 80 %
Leistungspaket 2: 15 %
Leistungspaket 3: 5 %
Im Falle eines Punktgleichstandes zwischen den Bestbietenden erhält das Angebot mit der höheren Punktzahl in Leistungspaket 1 den Zuschlag. Sollte auch hier Punktgleichstand bestehen, entscheidet das Los über den Zuschlag.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zweimalige Vertragsverlängerungsoption für den Auftraggeber von jeweils 1 Jahr.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
738.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y67MABS

Einlegung von Rechtsbehelfen

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

7
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Auftraggeberin behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihr gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Alle Ausschlussgründe gemäß der gesetzlichen Regelungen nach §§ 123, 124 GWB: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html; https://www.gesetze-iminternet.
de/gwb/__124.html

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen.

Es ist ein entsprechender Registerauszug vorzulegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf.

siehe im Detail: Vergabeunterlage (dort "Eignungskriterien")

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Der Bieter muss als Trinkwasseruntersuchungsstelle gemäß §§ 39, 40 TrinkwV zugelassen sein (in einem akkreditierten Labor nach DIN EN ISO/IEC 17025) und den Nachweis hierüber erbringen. Die Akkreditierung der Untersuchungsverfahren muss für alle nach TrinkwV und zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen Parameter vorliegen.

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Der Bieter muss den jeweiligen Gesamtumsatz sowie den spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich Wasseruntersuchungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie jeweils das Mittel daraus angeben. Es ist das entsprechende Formblatt des Auftraggebers auszufüllen.

Mindestanforderung:
Der spezifische Umsatz im Tätigkeitsbereich Wasseruntersuchungen der letzten drei Geschäftsjahre muss im Mittel mindestens 50.000,00 EUR (netto) betragen haben.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Der Bieter muss über geeignete Referenzen zu früher ausgeführten Dienstleistungsaufträgen im Zeitraum der letzten drei Jahre, gerechnet vom Zeitpunkt des Versands der Bekanntmachung zu diesem Verfahren, verfügen. Geeignet sind Referenzprojekte, in denen der Bieter Leistungen erbracht hat, die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung hinsichtlich der Art und des Umfangs der zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach folgenden Maßgaben:
Die erbrachten Leistungen umfassen je Referenz wiederkehrende Wasseruntersuchungen mit einem Auftragsvolumen von durchschnittlich mindestens 50.000,00 EUR (netto) pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr.

Mindestanforderungen:
Es sind mindestens 2 geeignete Referenzen nachzuweisen. Dabei muss es sich bei mindestens 1 Referenz um einen Auftraggeber aus dem Gesundheitssektor gehandelt haben.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung