Verfahrensangaben

Lieferung kontinuierliche Hämodialysegeräte und Verbrauchsmaterialien

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
25.09.2026
02.10.2026 12:00 Uhr
02.10.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH
11-2100031000-94
Aroser Allee 72-76
13407
Berlin
Deutschland
DE300
thuyquynh.le@vivantes.de
+49 30130114940

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Berlin
11-1300000V00-74
Martin-Luther-Str. 105
10825
Berlin
Deutschland
DE300
Vergabekammer des Landes Berlin
vergabekammer@senweb.berlin.de
+49 3090138316
+49 3090137613

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

33181400-6
33181520-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand dieser Vergabe ist die Lieferung von ca. 60 kontinuierlichen Hämodialysegeräten sowie der zugehörigen Verbrauchsmaterialien für Dialysebehandlungen nach Bedarf über die gesamte Vertragslaufzeit.
Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH (nachfolgend Vivantes genannt) betreibt mit mehr als 20.649 Mitarbeitern Krankenhäuser, an acht Standorten (unselbstständige Betriebsstätten), sowie andere Gesundheits- und Sozialeinrichtungen in Berlin.

Vivantes versorgt mit jährlich ca. 206.278 stationären und ca. 377.061 ambulanten Fällen ca. 30 Prozent aller Krankenhauspatienten in Berlin. In über 100 Kliniken und medizinischen Instituten stehen ca. 5.928 Kranken-hausbetten für die stationäre Behandlung der Patienten zur Verfügung.

Zum Vivantes-Konzern gehören weiterhin einundzwanzig Pflegeheime, zwei Seniorenwohnhäuser, eine ambulante Rehabilitation, Medizinische Versorgungszentren, eine ambulante Krankenpflege, ein Hospiz sowie Tochtergesellschaften für Catering, Reinigung und Wäsche. Die einzelnen Standorte sind über das gesamte Stadtgebiet von Berlin verteilt.

In allen Einrichtungen wird eine qualitativ hochwertige medizinische, pflegerische und sozial-therapeutische Behandlung gewährleistet. Ein umfangreiches Qualitätsmanagementsystem stellt die ständige Weiterentwicklung der Qualität sicher. Alle Vivantes Krankenhäuser sind akademische Lehrkrankenhäuser der Charité.

Vivantes ist der größte kommunale Krankenhauskonzern Deutschlands, alleiniger Gesellschafter ist das Land Berlin. Weitere Angaben zu Aufgaben, Leistungen und der Organisation von Vivantes können dem Internet unter www.vivantes.de entnommen werden.

Die Vivantes beschafft im Rahmen einer Liefer- und Rahmenliefervereinbarung mit einem Unternehmen (Rahmenvertragspartner) mit einer Grundlaufzeit von 48 Monaten - mit dreimaliger Option zur Verlängerung um jeweils weitere 24 Monate ab Auftragserteilung - voraussichtlich die folgende Anzahl an kontinuierlichen Dialysegeräten sowie die dazugehörigen Verbrauchsmaterialien für die Behandlung von Dialysepatienten:

Kontinuierliches Hämodialysegerät: ca. 60 Stück

Verbrauchsmaterialien: Produkte für alle vorgesehenen Dialysebehandlungsverfahren

Für Abrufe aus der Rahmenliefervereinbarung über Verbrauchsmaterialien gilt ein Höchstabnahmewert von 7,1 Mio. EUR netto über alle Verbrauchsmaterialien für die gesamte Vertragslaufzeit (einschließlich Optionszeitraum).

Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4

Die Auftraggeberin kann die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer vor Ablauf der Vertragslaufzeit um zwei Jahre verlängern ("Option"). Diese Option kann der Auftraggeber noch zwei weitere Male, vor Ablauf des sechsten und des achten Jahres nach Wirksamwerden dieses Vertrages, ausüben.

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE300

Erfüllungsorte für die Lieferungen sind verschiedene Einrichtungen der Auftraggeberin im Land Berlin, die sich aus dem Vertragsentwurf und/oder der Leistungsbeschreibung ergeben.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Geräte

Wertungsrelevanter Gesamtpreis (brutto) gem. Preisblatt für kontinuierliches Hämodialysegerät. Bewertungsmethode siehe Vergabeunterlagen (Anlage 6 Zuschlagskriterien).

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Preis
Kostenberechnung für Musterpatienten Citrat CVVHD (F)

Wertungsrelevanter Preis (brutto) gem. Kostenberechnung der Musterpatienten. Bewertungsmethode siehe Vergabeunterlagen (Anlage 6 Zuschlagskriterien).

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Preis
Kostenberechnung für Musterpatienten Heparin CVVHD (F)

Wertungsrelevanter Preis (brutto) gem. Kostenberechnung der Musterpatienten. Bewertungsmethode siehe Vergabeunterlagen (Anlage 6 Zuschlagskriterien).

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Preis
Kostenberechnung für Musterpatienten Heparin TPE

Wertungsrelevanter Preis (brutto) gem. Kostenberechnung der Musterpatienten. Bewertungsmethode siehe Vergabeunterlagen (Anlage 6 Zuschlagskriterien).

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Leistung/Qualität

Erfüllungsgrad Sollanforderungen gem. Unterlage "Anforderungen kontinuierliches Hämodialysegerät"
Bewertungsmethode siehe Vergabeunterlagen (Anlage 6 Zuschlagskriterien).

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Leistung/Qualität

Ergebnis der wertenden Teststellung.
Bewertungsmethode siehe Vergabeunterlagen (Anlage 6 Zuschlagskriterien).

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

dreimalige Vertragsverlängerungsoption für den Auftraggeber von jeweils 2 Jahren.
Sonstige Optionen: Siehe Vertrag

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
7.100.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y67M70R

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen möchte, hat insbesondere die Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten:
Präklusionsregelungen (160 Abs. 3 GWB): Hat das Unternehmen den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichtbeachtung der vorgenannten Fristen ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Zugang beim Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
Unwirksamkeit des Vertrags (§ 135 GWB): Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

20
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Auftraggeberin behält sich vor, gemäß § 56 VgV fehlende Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch des Bieters besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß der gesetzlichen Regelungen nach
§§ 123, 124 GWB: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen. Es ist ein entsprechender Registerauszug vorzulegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung des Unternehmens über
(a) den Gesamtumsatz des Unternehmens und
(b) den Umsatz mit in mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbaren Tätigkeitsbereich bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie jeweils das Mittel daraus (gemäß Formblatt).

Mindestanforderungen:

Der Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre muss im Mittel mindestens 1.600.000,00 EUR (netto) betragen haben.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Eigenerklärung des Unternehmens über
(a) den Gesamtumsatz des Unternehmens und
(b) den Umsatz mit in mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbaren Tätigkeitsbereich bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie jeweils das Mittel daraus (gemäß Formblatt).

Mindestanforderungen:

Der spezifische Umsatz im vergleichbaren Tätigkeitsbereich der letzten drei Geschäftsjahre muss im Mittel mindestens 800.000,00 EUR (netto) betragen haben.

Als vergleichbar gelten Leistungen, wenn sie die Lieferung von kontinuierlichen Hämodialysegeräten und zugehörigem Verbrauchsmaterial umfasst haben.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Der Bieter muss über geeignete Referenzen zu früher ausgeführten Aufträgen im Zeitraum der letzten 3 Jahre, gerechnet vom Zeitpunkt des Versands der Bekanntmachung zu diesem Verfahren, verfügen. Es sind die entsprechenden Angaben unter Nutzung des Formulars "Referenzangaben" zu machen.

Geeignet sind Referenzprojekte, in denen der Bieter Leistungen erbracht hat, die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung hinsichtlich der Art und des Umfangs der zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind.

Mindestanforderungen:

Es sind insgesamt mindestens 3 geeignete Referenzen nachzuweisen.

Als vergleichbar und damit geeignet gelten Referenzen, wenn sie mindestens folgende Kriterien erfüllen:

- die Leistungen müssen die Lieferung von kontinuierlichen Hämodialysegeräten und zugehörigem Verbrauchsmaterial umfasst haben
- das Umsatzvolumen je Referenz für die Verbrauchsmaterialien muss mindestens 500.000,00 EUR (netto) pro Auftragsjahr betragen haben
- die Referenzen müssen von 3 unterschiedlichen Referenzgebern stammen

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Nachweis der Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 bzw. einer aktuelleren Fassung der DIN EN ISO 9001-Norm oder gleichwertiger Art.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Da die Auftraggeberin zur Einhaltung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) in seiner jeweils aktuellen Fassung verpflichtet ist, werden Bieter auf die sich hieraus ergebenden Pflichten (u.a. die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen sowie zur Zahlung eines Mindestlohnes im Rahmen der Auftragsdurchführung sowie die Frauenförderung) hingewiesen. Die beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen zum BerlAVG sind entsprechend bei der Auftragsausführung einzuhalten.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung