Eigenerklärung über den Umsatz
Hinweis: Ein Bestand des Unternehmens seit drei Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
Es muss eine Eigenerklärung über die Gesamtumsätze für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2022, 2023 und 2024 abgeschlossen wurden, abgegeben werden.
Geforderter Mindestgesamtumsatz im Mittel des angegebenen Zeitraums: 5.000.000,- EUR (netto)