Wartungsarbeiten am 28.08.2025 im Zeitraum 18:00 - 23:59 Uhr
Rahmenvereinbarung für die Textile Vollversorgung für Vivantes
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
12.09.2025
22.09.2025 12:00 Uhr
02.10.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Vivantes Service GmbH
11-2100031000-94
Aroser Allee 72-76
13407
Berlin
Deutschland
DE300
zvst@vivantes.de
030-130111105

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Berlin
11-1300000V00-74
Martin-Luther-Str. 105
10825
Berlin
Deutschland
DE300
Vergabekammer des Landes Berlin
vergabekammer@senweb.berlin.de
+49 3090138316
+49 3090137613

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

98310000-9
39518000-6
98312000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Textile Vollversorgung des Vivantes Konzerns (Gestellung der Wäsche sowie Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung und Rücklieferung)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Textile Vollversorgung ist aufgeteilt in Lose:

LOS 1: Hauptstadtpflege (Pflegeeinrichtungen + Kurzzeitpflege Ida Wolff-Krankenhaus).

LOS 2: Klinika Nord (Klinikum im Friedrichshain, Krankenhaus Berlin-Spandau, Humboldt-Klinikum, Klinikum Hellersdorf, VSG Logistikzentrum)

LOS 3: Klinika Süd (Auguste-Viktoria-Klinikum, Klinikum Am Urban, Wencke-bach-Klinikum, Klinikum Neukölln, Ida Wolff Krankenhaus)

LOS 4: Labor Berlin

Die Textile Vollversorgung umfasst neben der Gestellung der Wäsche auch die Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung und Rücklieferung der Wäsche (je nach Los Flachwäsche, Berufsbekleidung (inkl. Bereichskleidung), Bewohnerwäsche und sonstige Lohnwäsche).

siehe im Detail: Vergabeunterlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung und deren Anlagen).

WICHTIGE HINWEISE: Der Auftragnehmer hat zu Vertragsbeginn den Wäschebestand des Auftraggebers zu kaufen (vgl. Regelungen des Vertrags, insbesondere § 3 des Vertrags).-----Der Vertrag (= Rahmenvereinbarung) wird im Ergebnis des Vergabeverfahrens je Los mit einem Auftragnehmer geschlossen. Jeder Bewerber/Bieter kann für alle Lose Teilnahmeanträge (und im Falle einer entsprechenden Aufforderung durch den Auftraggeber sodann auch Angebote) abgeben. Es ist für jedes einzelne Los ein gesonderter Teilnahmeantrag (sowie später ein gesondertes Angebot) einzureichen. Mehrere Teilnahmeanträge/Angebote für ein und dasselbe Los dürfen nicht von einem Bewerber/Bieter abgegeben werden. Im Hinblick auf Los 2 und Los 3 gilt Folgendes: Reichen Bieter ein Angebot für Los 2 und für Los 3 ein, erteilt der Auftraggeber ihnen den Zuschlag höchstens auf eines der beiden Lose; der Auftraggeber erteilt den Zuschlag für Los 2 und für Los 3 mithin nicht an denselben Bieter.
siehe im Detail: Vergabeunterlagen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
19.01.2026
31.01.2030

zweimalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers um jeweils 1 weiteres Jahr (vgl. Regelung des Vertrags in § 12)

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Aroser Allee 72-76
13407
Berlin
Deutschland
DE300

Die konkreten Erfüllungsorte sind losabhängig und richten sich nach den Regelungen des Vertrags und dessen Anlagen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität der Leistung (Konzept)

Das Konzept besteht aus besteht aus folgenden Unterkriterien:

1.1 Übernahmekonzept
1.2 Durchführungskonzept
1.3 Versorgungssicherheitskonzept
1.4 Nachhaltigkeitskonzept
1.5 Kundendienstkonzept,

siehe im Detail: Vergabeunterlagen (dort insbesondere "Zuschlagskriterien").

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Musterwäsche-Koffer

Der Musterwäsche-Koffer besteht aus zwei Unterkriterien:

2.1 Berufsbekleidung (inklusive Bereichskleidung),
2.2 Flachwäsche,

siehe im Detail: Vergabeunterlagen (dort insbesondere "Zuschlagskriterien").

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Brutto-Angebotspreis gemäß Preisblatt,

siehe im Detail: Vergabeunterlagen (dort insbesondere "Zuschlagskriterien").

Gewichtung
60,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

vgl. Regelungen des Vertrags (insbesondere § 4)

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

(Vorstehende "Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen" bedeutet, dass im Ergebnis dieses Vergabeverfahrens mit insgesamt maximal 4 Auftragnehmern (1 Auftragnehmer pro Los) eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen wird.)

Begründung zur Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Der Auftragnehmer muss zu Vertragsbeginn die vorhandenen Textilien übernehmen und in sein logistisches und betriebliches Versorgungssystem integrieren. Die Übernahme umfasst den Kauf der Wäschebestände, wodurch ein beträchtlicher Investitionsaufwand für den Auftragnehmer entsteht (vgl. Regelungen des Vertrags, insbesondere § 3 des Vertrags).

Mit der vorgesehenen Laufzeit soll eine wirtschaftlich angemessene Amortisation dieses Aufwandes ermöglicht werden und dadurch auch wirtschaftliche Angebotspreise abgesichert werden. Zudem umfasst die Versorgung eine komplexe Logistik über mehrere Standorte und eine Vielzahl an Textiltypen, Größen und Nutzergruppen. Die Einrichtung und Anpassung der Versorgung benötigt eine Einführungsphase. Ein Anbieterwechsel nach lediglich 4 Jahren würde diesen aufwändigen Prozess unnötig wiederholen und die Effizienz der Versorgung sowie Versorgungssicherheit beeinträchtigen.

(im Detail: Interner Vergabevermerk)

4
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6757GZ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Zur Einlegung von Rechtsbehelfen:
Diese richtet sich nach §§ 160 ff. GWB. § 160 GWB lautet wie folgt:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. ---

Die vorstehend aufgeführten Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 56 VgV fehlende Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch des Bieters besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Alle Ausschlussgründe gemäß der gesetzlichen Regelungen nach §§ 123, 124 GWB:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen.

Es ist ein entsprechender Registerauszug vorzulegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf.

siehe im Detail: Vergabeunterlage (dort "Eignungskriterien")

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

LOS 1, 2 und 3:
Der Bieter muss den Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie das Mittel daraus angeben und hinsichtlich der letzten drei Geschäftsjahre im Mittel über einen Mindest-Jahresumsatz in von 1.500.000,00 EUR verfügen.

Es ist das entsprechende Formblatt des Auftraggebers auszufüllen.

LOS 4:
Der Bieter muss den Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie das Mittel daraus angeben und hinsichtlich der letzten drei Geschäftsjahre im Mittel über einen Mindest-Jahresumsatz in von 300.000,00 EUR verfügen.

Es ist das entsprechende Formblatt des Auftraggebers auszufüllen.

siehe im Detail: Vergabeunterlage (dort "Eignungskriterien")

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

LOS 1, 2 und 3:
Bei Beauftragung muss der Bieter über eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Das umfasst - bei zweifacher Jahresmaximierung - eine Deckungssumme von mindestens EUR 5 Mio. für Personen- und Sachschäden, mindestens EUR 200.000,00 für Vermögens- und Bearbeitungsschäden sowie mindestens EUR 50.000,00 für Schlüsselverlust je Versicherungsfall. (Darüber hinaus gehende Verpflichtungen hinsichtlich der Versicherungen des Auftragnehmers nach den Vorgaben des Vertrags bleiben von diesen Eignungskriterien unberührt.)

Es ist der aktuelle Versicherungsnachweis vorzulegen oder eine Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung bzw. Hochstufung im Fall des Zuschlags abzugeben.

LOS 4:
Bei Beauftragung muss der Bieter über eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Das umfasst - bei zweifacher Jahresmaximierung - eine Deckungssumme von mindestens EUR 1 Mio. für Personen- und Sachschäden, mindestens EUR 50.000,00 für Vermögens- und Bearbeitungsschäden sowie mindestens EUR 50.000,00 für Schlüsselverlust je Versicherungsfall. (Darüber hinaus gehende Verpflichtungen hinsichtlich der Versicherungen des Auftragnehmers nach den Vorgaben des Vertrags bleiben von diesen Eignungskriterien unberührt.)

Es ist der aktuelle Versicherungsnachweis vorzulegen oder eine Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung bzw. Hochstufung im Fall des Zuschlags abzugeben.

siehe im Detail: Vergabeunterlage (dort "Eignungskriterien")

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Bei Beauftragung muss der Bieter über eine angemessene Umwelthaftpflichtversicherung verfügen. Das umfasst - bei zweifacher Jahresmaximierung - eine Deckungssumme von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. (Darüber hinaus gehende Verpflichtungen hinsichtlich der Versicherungen des Auftragnehmers nach den Vorgaben des Vertrags bleiben von diesen Eignungskriterien unberührt.)

Es ist der aktuelle Versicherungsnachweis vorzulegen oder eine Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung bzw. Hochstufung im Fall des Zuschlags abzugeben.

siehe im Detail: Vergabeunterlage (dort "Eignungskriterien")

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Der Bieter hat die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren anzugeben.

Es ist das entsprechende Formblatt auszufüllen.

siehe im Detail: Vergabeunterlage (dort "Eignungskriterien")

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Der Bieter muss - im Hinblick auf jedes Los - über drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge verfügen (Mindestanforderung). Geeignet sind Referenzprojekte, wenn der Bieter bei diesen Projekten zwischen dem 01.08.2021 und 31.07.2025 Leistungen erbracht hat, die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung hinsichtlich der Art der zu erbringenden Leistungen und hinsichtlich des Umfangs vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit richtet sich - für das jeweilige Los - nach folgender Maßgabe:

VERGLEICHBARKEIT LOS 1:
Vergleichbar in dem vorgenannten Sinne ist ein Referenzprojekt für Los 1, wenn der Bewerber Dienstleistungen im Bereich der Wäscheversorgung (Abholung, sachgemäße Aufbereitung und Reinigung, Rücklieferung an den Kunden) erbracht hat.

- Mindestens zwei der drei Referenzen müssen die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungsbereichen Berufskleidung (inklusive Bereichskleidung), Flachwäsche sowie Bewohnerwäsche umfassen; mindestens eine dieser beiden Referenzen aus dem Gesundheitswesen muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 1,0 Mio. Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen, die andere muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 500.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen.
- Die dritte Referenz muss nicht aus dem Gesundheitswesen stammen; sie muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 250.000 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen.
- Mindestens eine der drei Referenzen muss zudem auch die Bereitstellung der Wäsche durch den Auftragnehmer umfassen (Mietwäsche-Modell).

VERGLEICHBARKEIT LOS 2:
Vergleichbar in dem vorgenannten Sinne ist ein Referenzprojekt für Los 2, wenn der Bewerber Dienstleistungen im Bereich der Wäscheversorgung (Abholung, sachgemäße Aufbereitung und Reinigung, Rücklieferung an den Kunden) erbracht hat.

- Mindestens zwei der drei Referenzen müssen die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungsbereichen Berufskleidung (inklusive Bereichskleidung) und Flachwäsche umfassen; mindestens eine dieser beiden Referenzen aus dem Gesundheitswesen muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 1,5 Mio. Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen, die andere muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 500.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen.
- Die dritte Referenz muss nicht aus dem Gesundheitswesen stammen; sie muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 700.000 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen.
- Mindestens eine der drei Referenzen muss zudem auch die Bereitstellung der Wäsche durch den Auftragnehmer umfassen (Mietwäsche-Modell).

VERGLEICHBARKEIT LOS 3:
Vergleichbar in dem vorgenannten Sinne ist ein Referenzprojekt für Los 3, wenn der Bewerber Dienstleistungen im Bereich der Wäscheversorgung (Abholung, sachgemäße Aufbereitung und Reinigung, Rücklieferung an den Kunden) erbracht hat.

- Mindestens zwei der drei Referenzen müssen die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungsbereichen Berufskleidung (inklusive Bereichskleidung) und Flachwäsche umfassen; mindestens eine dieser beiden Referenzen aus dem Gesundheitswesen muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 1,5 Mio. Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen, die andere muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 500.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen.
- Die dritte Referenz muss nicht aus dem Gesundheitswesen stammen; sie muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 700.000 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen.
- Mindestens eine der drei Referenzen muss zudem auch die Bereitstellung der Wäsche durch den Auftragnehmer umfassen (Mietwäsche-Modell).

VERGLEICHBARKEIT LOS 4:
Vergleichbar in dem vorgenannten Sinne ist ein Referenzprojekt für Los 4, wenn der Bewerber Dienstleistungen im Bereich der Wäscheversorgung (Abholung, sachgemäße Aufbereitung und Reinigung, Rücklieferung an den Kunden) erbracht hat.

- Mindestens zwei der drei Referenzen müssen die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungsbereichen Berufskleidung sowie Flachwäsche umfassen; mindestens eine dieser beiden Referenzen aus dem Gesundheitswesen muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 150.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen, die andere muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 100.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen.
- Die dritte Referenz muss nicht aus dem Gesundheitswesen stammen; sie muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 50.000 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen.
- Mindestens eine der drei Referenzen muss zudem auch die Bereitstellung der Wäsche durch den Auftragnehmer umfassen (Mietwäsche-Modell).

siehe im Detail: Vergabeunterlage (dort "Eignungskriterien")

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Bescheinigungen von Konformitätsbewertungsstelle.

LOS 1, 2 und 3:
Der Bewerber muss über ein RAL-Hygienezeugnis 992 allgemein, RAL Gütezeichen 992/1 Haushalts- und Objektwäsche, RAL Gütezeichen 992/2 Krankenhauswäsche, RAL Gütezeichen 992/3 Wäsche aus Lebensmittelbetrieben sowie RAL Gütezeichen 992/4 Bewohnerwäsche verfügen oder über einen gleichwertigen Nachweis.

Einen gleichwertigen Nachweis bildet die Bescheinigung einer anderen Konformitätsbewertungsstelle, die hinreichend gesichert belegt, dass die hygienische Aufbereitung der Krankenhauswäsche durch den Bewerber den insoweit relevanten in Deutschland geltenden Anforderungen entspricht, insbesondere den Anforderungen der §§ 23, 36 IfSG, den Anforderungen des RKI und der VAH zur Hygiene bei Wäscheversorgung von Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie den anerkannten Regeln der Technick wie bspw. DIN EN 14065. Die Prüfung der Gleichwertigkeit erfolgt durch die Vergabestelle.

Dieses Zeugnis ist vorzulegen und muss aktuell gültig sein und sich - bei Vorhandensein von mehreren Betriebsstätten - auf die Betriebsstätte des Bewerbers beziehen, die er für die Auftragsausführung vorsieht.

LOS 4:
Der Bewerber muss über ein RAL-Hygienezeugnis 992 allgemein, RAL Gütezeichen 992/1 Haushalts- und Objektwäsche, RAL Gütezeichen 992/2 Krankenhauswäsche verfügen oder über einen gleichwertigen Nachweis.

Einen gleichwertigen Nachweis bildet die Bescheinigung einer anderen Konformitätsbewertungsstelle, die hinreichend gesichert belegt, dass die hygienische Aufbereitung der Krankenhauswäsche durch den Bewerber den insoweit relevanten in Deutschland geltenden Anforderungen entspricht, insbesondere den Anforderungen der §§ 23, 36 IfSG, den Anforderungen des RKI und der VAH zur Hygiene bei Wäscheversorgung von Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie den anerkannten Regeln der Technick wie bspw. DIN EN 14065. Die Prüfung der Gleichwertigkeit erfolgt durch die Vergabestelle.

Dieses Zeugnis ist vorzulegen und muss aktuell gültig sein und sich - bei Vorhandensein von mehreren Betriebsstätten - auf die Betriebsstätte des Bewerbers beziehen, die er für die Auftragsausführung vorsieht.

siehe im Detail: Vergabeunterlage (dort "Eignungskriterien")

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
5,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Für Los 1 gelten folgende Kriterien für die Begrenzung der Anzahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden: über die Mindestanforderungen hinausgehende Referenzen.

5 Punkte erhält der Bewerber, wenn er 4 (oder mehr) - in oben genannten Sinne "geeignete" - Referenzen nachweist, die die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungsbereichen Berufskleidung (inklusive Bereichskleidung), Flachwäsche sowie Bewohnerwäsche umfassen und
- vier (oder mehr) dieser Referenzen ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 1,0 Mio. Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen.
4 Punkte erhält der Bewerber, wenn er 4 - in oben genannten Sinne "geeignete" - Referenzen nachweist, die die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungsbereichen Berufskleidung (inklusive Bereichskleidung), Flachwäsche sowie Bewohnerwäsche umfassen und
- drei dieser Referenzen ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 1,0 Mio. Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen;
- die andere ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 500.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr.
3 Punkte erhält der Bewerber, wenn er 4 - in oben genannten Sinne "geeignete" - Referenzen nachweist, die die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungsbereichen Berufskleidung (inklusive Bereichskleidung), Flachwäsche sowie Bewohnerwäsche umfassen und
- zwei dieser Referenzen ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 1,0 Mio. Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen;
- die anderen zwei ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 500.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr.
2 Punkte erhält der Bewerber, wenn er 3 - in oben genannten Sinne "geeignete" - Referenzen nachweist, die die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungsbereichen Berufskleidung (inklusive Bereichskleidung), Flachwäsche sowie Bewohnerwäsche umfassen und
- zwei dieser Referenzen ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 1, 0 Mio. Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen;
- die andere ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 500.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr.
1 Punkt erhält der Bewerber, wenn er 3 - in oben genannten Sinne "geeignete" - Referenzen nachweist, die die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungsbereichen Berufskleidung (inklusive Bereichskleidung), Flachwäsche sowie Bewohnerwäsche umfassen und
- eine dieser Referenzen ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 1,0 Mio. Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen;
- die anderen zwei ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 500.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr.
0 Punkte erhält der Bewerber, wenn er die Mindestanforderungen an die Referenzen nachweist (3 geeignete Referenzen unter Erfüllung der in Ziffer 5.1 genannten Anforderungen).

siehe im Detail: Vergabeunterlage (dort "Eignungskriterien", dort "Begrenzung der Anzahl der geeigneten Bewerber")

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
5,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Für die Lose 2 und 3 gelten folgende Kriterien für die Begrenzung der Anzahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden: über die Mindestanforderungen hinausgehende Referenzen.

5 Punkte erhält der Bewerber, wenn er 4 (oder mehr) - in oben genannten Sinne "geeignete" - Referenzen nachweist, die die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungsbereichen Berufskleidung (inklusive Bereichskleidung) und Flachwäsche umfassen und
- vier (oder mehr) dieser Referenzen ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens folgenden Summen in Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen: für Los 2: 1,5 Mio. und für Los 3: 1,5 Mio.
4 Punkte erhält der Bewerber, wenn er 4 - in oben genannten Sinne "geeignete" - Referenzen nachweist, die die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungsbereichen Berufskleidung (inklusive Bereichskleidung) sowie Flachwäsche umfassen und
- drei dieser Referenzen ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens folgenden Summen in Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen: für Los 2: 1,5 Mio. und für Los 3: 1,5 Mio.;
- die andere ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 500.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr.
3 Punkte erhält der Bewerber, wenn er 4 - in oben genannten Sinne "geeignete" - Referenzen nachweist, die die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungsbereichen Berufskleidung (inklusive Bereichskleidung) sowie Flachwäsche umfassen und
- zwei dieser Referenzen ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens folgenden Summen in Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen: für Los 2: 1,5 Mio. und für Los 3: 1,5 Mio.;
- die anderen zwei ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 500.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr.
2 Punkte erhält der Bewerber, wenn er 3 - in oben genannten Sinne "geeignete" - Referenzen nachweist, die die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungsbereichen Berufskleidung (inklusive Bereichskleidung) sowie Flachwäsche umfassen und
- zwei dieser Referenzen ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens folgenden Summen in Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen: für Los 2: 1,5 Mio. und für Los 3: 1,5 Mio.;
- die andere ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 500.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr.
1 Punkt erhält der Bewerber, wenn er 3 - in oben genannten Sinne "geeignete" - Referenzen nachweist, die die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungsbereichen Berufskleidung (inklusive Bereichskleidung) sowie Flachwäsche umfassen und
- eine dieser Referenzen ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens folgenden Summen in Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen: für Los 2: 1,5 Mio. und für Los 3: 1,5 Mio.;
- die anderen zwei ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 500.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr.
0 Punkte erhält der Bewerber, wenn er die Mindestanforderungen an die Referenzen nachweist (3 geeignete Referenzen unter Erfüllung der in Ziffer 5.1 genannten Anforderungen).

siehe im Detail: Vergabeunterlage (dort "Eignungskriterien", dort "Begrenzung der Anzahl der geeigneten Bewerber")

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
5,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Für Los 4 gelten folgende Kriterien für die Begrenzung der Anzahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden: über die Mindestanforderungen hinausgehende Referenzen.

5 Punkte erhält der Bewerber, wenn er 4 (oder mehr) - in oben genannten Sinne "geeignete" - Referenzen nachweist, die die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungsbereichen Berufskleidung sowie Flachwäsche umfassen und
- vier (oder mehr) dieser Referenzen ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindes-tens 150.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen.
4 Punkte erhält der Bewerber, wenn er 4 - in oben genannten Sinne "geeignete" - Referenzen nachweist, die die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungs-bereichen Berufskleidung sowie Flachwäsche umfassen und
- drei dieser Referenzen ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 150.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen;
- die andere ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 100.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr.
3 Punkte erhält der Bewerber, wenn er 4 - in oben genannten Sinne "geeignete" - Referenzen nachweist, die die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungs-bereichen Berufskleidung sowie Flachwäsche umfassen und
- zwei dieser Referenzen ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 150.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen;
- die anderen zwei ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 100.000,00 Eu-ro (brutto) pro Vertragsjahr.
2 Punkte erhält der Bewerber, wenn er 3 - in oben genannten Sinne "geeignete" - Referenzen nachweist, die die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungs-bereichen Berufskleidung sowie Flachwäsche umfassen und
- zwei dieser Referenzen ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 150.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen;
- die andere ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 100.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr.
1 Punkt erhält der Bewerber, wenn er 3 - in oben genannten Sinne "geeignete" - Referenzen nachweist, die die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungs-bereichen Berufskleidung sowie Flachwäsche umfassen und - eine dieser Referenzen ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 150.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweist;
- die anderen zwei ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 100.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr.
0 Punkte erhält der Bewerber, wenn er die Mindestanforderungen an die Referenzen nachweist (3 geeignete Referenzen unter Erfüllung der in Ziffer 5.1 genannten Anforderungen).

siehe im Detail: Vergabeunterlage (dort "Eignungskriterien", dort "Begrenzung der Anzahl der geeigneten Bewerber")

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

siehe Vergabeunterlagen (insbesondere Vertrag, Leistungsbeschreibung und die jeweiligen Anlagen)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung